Naturschutz und Freizeit
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Paraglider am Gaisberg (c) Marco Barnebeck/pixelio
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Schifahren
- Als Schifahrer bewegen Sie sich weitgehend im freien Gelände, welches auch im Winter Lebensraum von Pflanzen und Tieren ist. Damit Schifahren weiterhin Spaß macht, ohne der Natur zu schaden, empfehlen wir die Einhaltung folgender Verhaltensregeln:
- Grundsätzlich niemanden gefährden oder schädigen: Eigene Fahrweise an Gelände-, Sicht- und Schneeverhältnisse anpassen
- Bei ungenügender Schneelage können durch das Befahren der Piste mechanische Schäden an Boden und Vegetation entstehen, darum: Schipisten mit mangelnder Schneebedeckung (apere Stellen) nicht befahren
- Kein Fahren abseits der markierten Pisten - insbesonders nicht in Aufforstungsflächen oder Lawinenhängen!
- Tiere wie Rot- und Rehwild sind dämmerungs- oder nachtaktiv. Schiabfahrten nach Genuss von Jagertee und Hüttenzauber sind nicht nur häufig ein Sicherheitsproblem für den Schifahrer selbst (Alkoholeinfluss, schlechte Sicht ...), sondern auch für das leicht zu verschreckende Wild: Darum: keine Abfahrten während der Nacht- und Dämmerungszeit.
- Der Winter ist die Notzeit für alle Wildtiere. Nahrung ist Mangelware, jede Flucht im verschneiten Gelände verursacht erheblichen Energieaufwand, der nur schwer bis gar nicht abzudecken ist, darum: Niemals Wild verfolgen, niemals Wildfährten nachfahren!
- Respektieren Sie Wildfütterungen und markierte Wildruhezonen, Sie ersparen so dem Wild Stress und dem Wald Verbiss- und Schälschäden.
- Manch weggeworfener Abfall verschwindet zwar schnell im Schnee, apert aber spätestens im Frühjahr wieder aus. Dies verunziert nicht nur die Landschaft! Glasscherben, scharfkantige Blechstücke usw. können Wildtiere, aber auch Touristen und spielende Kinder gefährden, darum: Keine Abfälle hinterlassen!
- Festgestellte Mängel (z.B. abtropfendes Öl, Müll ...) umgehend dem Lift- bzw. Seilbahnpersonal melden!
- Genießen Sie den Schilauf: Hetzen, um möglichst viele Lifte an einem Tag zu benützen, erhöht das eigene Unfallrisiko und fördert örtliche Überlastungen!
- Die Anreise in die Schigebiete mit dem PKW verursacht durch Abgase und erforderliche Abstellflächen (Parkplätze) zusätzliche Umweltbelastungen, darum: Fahrgemeinschaften bilden, öffentliche Verkehrsmittel statt privater PKW's (z.B. Salzburger Schizug!) für die Anreise benutzen.
- Bei mangelnder Schneelage (z.B. nach Tauwetter) Alternativangebote wie Wanderwege, Schlittenfahrten, kulturelle Aktivitäten nutzen und nicht die Nachfrage nach Kunstschneepisten oder Gletscherschigebieten anheizen!
- Erschließungs- und Belastungsgrenzen in den Schigebieten akzeptieren: Sie dienen der Erhaltung von Natur und Umwelt sowie der Sicherheit vor Gefahrenpotentialen.
- Das freie Betretungsrecht des Waldes verpflichtet auch zum Schutz des Waldes. Fahren Sie nicht durch Forstkulturen und Jungwüchse. Vermeiden Sie auch Abfahrten durch ältere Waldbestände, unter der Schneedecke verbirgt sich oft die dringend benötigte Naturverjüngung!
Respektieren Sie den Existenzkampf der Verjüngung im parkartigen Wald an der Waldgrenze. Bewahren Sie Hochlagenaufforstungen und Jungwüchse in der Kampfzone des Waldes vor jeder Beschädigung.
Langlaufen
- Langlauf wird - in der Regel sehr zu Recht - als "sanfte Wintersportart" betrachtet. Einige Verhaltensmaßregeln mögen dazu dienen, Ihnen die Ausübung des Langlaufsportes angenehm zu gestalten und der Natur schädliche Auswirkungen zu ersparen:
- Bleiben Sie als Langläufer auf markierten Loipen und meiden Sie typische Wildeinstände wie Jungwald.
- Respektieren Sie Wildfütterungen und markierte Wildruhezonen, Sie ersparen dem Wild dadurch Stress und dem Wald Verbiss- und Schälschäden.
- Viele Wildarten sind dämmerungs- und nachtaktiv und ausserdem sehr störungsempfindlich. Vermeiden Sie daher bitte das Langlaufen während der Dämmerung und Nachtzeiten.
- Bei ungenügender Schneelage können durch das Befahren der Loipe mechanische Schäden an Boden und Vegetation entstehen. Daher: Kein Langlaufen bei zu geringer Schneelage!
Bitte, stellen Sie ihr Auto nur auf ausgewiesenen Parkplätzen ab.
Paragliding/Gleitschirmfliegen
Zu den im Alpenraum immer häufiger praktizierten "Outdoorsportarten" gehört das Gleitschirmfliegen oder Paragliding. Der alte Traum des Menschen, sich frei wie ein Vogel in die Lüfte zu erheben wird dabei für viele fast Wirklichkeit. Der Genuss eines schönen Flugerlebnisses in bezaubernder Bergwelt sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass mit dem Gleitschirmfliegen auch negative Auswirkungen auf Vegetation und Tierwelt verbunden sein können. Die nachfolgenden Anregungen sollen der Konfliktvermeidung dienen:

Verhaltensmaßregeln:
- Kein wildes Starten und Fliegen - Zustimmung der Grundeigentümer bzw. Start- und Landegenehmigungen einholen, nur dafür vorgesehene Start- und Landeplätze benützen
- Wo vorgeschrieben, Mindestflughöhe über Grund einhalten
- Mindestabstand von 50 m zu Gebäuden, Schiliften, Seilbahnen, Freileitungen, Menschenansammlungen u. dgl. beachten
- Stark frequentiertes Gelände (Wanderrouten, Schipisten ...) meiden
- Sichtflugregeln beachten
- Naturschutzgebiete und andere ökologisch sensible Gebiete meiden
- Fahrverbote beachten (z.B. auf Forststraßen)
- Anweisungen von Forst- und Jagdaufsichtsorganen, der Berg- und Naturwacht und der Grundeigentümer befolgen
Allgemeine Umwelt- und Mitwelt-Verhaltensregeln
- Weidevieh nicht stören; Weidegatter schließen
- Zur An- und Auffahrt und beim Rücktransport verzichten Sie möglichst oft auf den PKW, benützen Sie Täler-Taxis, Seilbahnen oder bilden Sie Fahrgemeinschaften
- "Wildes" Parken vermeiden; Automotoren nicht unnötig laufen lassen
- Zum Aufstieg markierte Wege benützen; keine Abkürzungen nehmen
- In "Problemzeiten" (Inversionswetterlage, Ozonproblematik, starkem Verkehrsaufkommen, ...) Fahrten und Flüge vermeiden
- Wildes Campieren vermeiden; nach dem Lagern Müll und Abfälle ordnungsgemäß entsorgen
- Lärm vermeiden: nicht schreien (auch nicht in der Luft), keine Kofferradios beim Lagern, Warten verwenden
- Ersuchen von Liftpersonal, Grundeigentümern etc. entsprechen
Freundliches Verhalten gegenüber anderen "Naturnutzern" (Wanderer, Zuschauer, Mountainbiker, Bergsteiger, ...) nach dem Prinzip "der andere hat Vorrang" pflegen
Ökologische Verhaltensregeln
- Beim Starten und Landen ökologisch verantwortungsbewusst handeln:
- Vegetation schonen
- vorgegebene Anlagen benutzen
- keine Abfälle hinterlassen
- Ansammlungen von Wild, Wildeinstände nach Möglichkeit nicht überfliegen
- Vogelbrutgebiete, Horste, Bereiche von Steilwänden meiden
- Flugaktivitäten - den Fluggebieten entsprechend - im Winter, in Brutzeiten, in der Brunftzeit, einschränken
- Flugaktivitäten aus Sicherheits- und wildökologischen Gründen in den Zeitraum zwischen 1 Stunde nach dem Sonnenaufgang bis 1 Stunde vor dem Sonnenuntergang beschränken
- Beim Landen, landwirtschaftliche Kulturen schonen (Getreidefelder, Mähwiesen, ...)
- Nicht auf ökologisch besonders sensiblen Flächen (Moore, Feuchtwiesen, Gebirgswiesen, ...) landen.
Allgemeine öko-ethische Verhaltensregeln
- Ökologische Bedenken anderer Naturnutzer, Institutionen (Forst, Jagd, Fischerei, Naturschutz, Landwirtschaft, Grundeigentümer, Alpenverein, ...) ernst nehmen, das Gespräch suchen und gemeinsam Lösungen finden (sozialökologisch denken und handeln)
- sich mit allgemeinen und speziellen Fragen der Ökologie auseinandersetzen und entsprechend handeln (ökologisch fundiert denken und handeln)
- Flüge in Naturschutzgebieten und über Nationalparks (Kern- und Aussenzonen) grundsätzlich meiden (ökologisch verantwortungsbewusst denken und handeln)
Die Natur besitzt ein Eigenrecht: im Zweifelsfall gilt der Satz: die Ökologie hat Vorrang (ökoethisch denken und handeln)
Mountainbiking

Verhaltensregeln
Helfen wir mit, Natur und Landschaft für alle lebenswert zu erhalten!
Zwischenmenschliches Verhalten
Beachten Sie die gesetzlichen Maßnahmen und Regeln: Fahrverbote, Eigentumsverhältnisse, Naturschutz-, Jagd- und Forstgesetze.
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Forstwege und Privatstraßen nur mit Zustimmung des Wegerhalters befahren
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fahren Sie ausschließlich auf befestigten Straßen und Fahrwegen
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Alpinsteige und Wanderwege sind Bergsteigern und Wanderern vorbehalten
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meiden Sie Schipisten als "Wegersatz", sie sind besonders störungsanfällig
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Lifte und Seilbahnen sind für den Transport von Mountainbikes nicht gedacht
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fahren Sie nur Strecken abwärts, die Sie auch im Anstieg bewältigen können ("mountainbiking by fair means")
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schließen Sie Gatter und Weidetore wieder hinter Ihnen
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kein Fahren im "freien" Gelände (Wiesen, Wald, ...)
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Fußgänger und Wanderer haben Vorrang ! nehmen Sie Rücksicht; es sollte ein partnerschaftliches Nebeneinander möglich sein; fahren Sie langsam vor unübersichtlichen Kurven; bei engen Stellen und Begegnungen mit Wandergruppen steigt der Mountainbiker ab
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befleißigen Sie sich einer "sanften" Fahrweise (keine blockierenden Bremsen ...)
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zeigen Sie sich lernbereit: interessieren Sie sich für die Natur, die Umwelt, die Kultur
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meiden Sie Massenauftriebe und Massenveranstaltungen, sie widersprechen einem positiven Naturverständnis und einem "sanften Reisen"
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nehmen Sie bei Mountainbike-Rennen nur teil, wenn diese behördlich bewilligt sind
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Verhalten gegenüber Pflanzen und Tieren
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bedenken Sie, Sie sind in der Natur nur zu Gast! Pflanzen und Tiere sind im Gebirge besonders empfindlich
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nehmen Sie Rücksicht auf den Boden und die Pflanzenwelt
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meiden Sie also Naturschutzgebiete, Sonderschutzgebiete im Nationalpark, sonstige schützenswerte Flächen (z.B. Moore), Almwiesen und Schipisten sowie Waldboden
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fahren Sie nie "off-road"
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- fahren Sie nicht frei im Wald
- meiden Sie scharfes Anfahren und abruptes Bremsen: es entstehen Fahrrillen, die zu Erosion führen können
- nehmen Sie Rücksicht auf die Tierwelt:
- vermeiden Sie Lärm
- vertreiben Sie durch freies Fahren nicht das Wild aus seinen Einständen: es verfällt in Stressverhalten - Wildschäden sind die Folge
- fahren Sie auf Waldwegen nicht in der Dämmerung oder nachts - das Wild wird bei der Äsung gestört
- verfolgen Sie nie Wildtiere oder Weidevieh
- meiden Sie Wildfütterungen
- fahren Sie keine "Abschneider"
Allgemeines umweltgerechtes Verhalten
- es ist zweckmäßig, zur Anfahrt Fahrgemeinschaften zu bilden, lange Anfahrtsstrecken mit dem Auto überhaupt zu vermeiden, vernünftig zu parken!
- setzen Sie, wenn möglich, die Kombination Bahn/Fahrrad ein
- waschen Sie Ihr Mountainbike nicht im Bach oder See, sondern benützen Sie öffentliche Waschanlagen bei Tankstellen
- verwenden Sie zum Schmieren Rapsöl
- hinterlassen Sie keine Spuren, vermeiden Sie Müll und Abfall, nehmen Sie Verpackungsmaterial wieder mit und entsorgen Sie es entsprechend sachgemäß
- bei einem Neukauf oder Mountainbike-Wechsel entsorgen Sie bitte das alte über den Sperrmüll oder den Fachhandel
Mineralienabbau
Das Aufsuchen und der Abbau von Mineralien und Versteinerungen
Bei den hier in Betracht kommenden Tätigkeiten ist zu unterscheiden zwischen dem bloßen Sammeln von Mineralien und Versteinerungen wie etwa dem Aufsuchen und Aufheben einzelner Stücke im lockeren Gestein oder in Bachbetten und dem Abbau derartiger Gegenstände unter Verwendung bestimmter Hilfsmitteln wie Hämmer, Meisseln, Sprengstoffe usw., um sie aus ihrer Umgebung herauszulösen.
Das bloße Sammeln bzw. Aufsuchen bzw. Aufsammeln solcher Fundgegenstände ist nach den naturschutzrechtlichen Vorschriften im Bundesland Salzburg grundsätzlich nicht beschränkt, es sei denn, es herrscht ein ausdrückliches Betretungsverbot für ein bestimmtes Gebiet. In Höhlen ist jedoch das Aufsuchen und Aufsammeln derartiger Gegenstände jedenfalls verboten.
Für den Abbau von Mineralien gilt folgendes:
1. In Sonderschutzgebieten sowie in der Kernzone des Nationalparks Hohe Tauern ist dies grundsätzlich verboten. Allerdings gibt es in der Kernzone eine gewisse Anzahl von Personen, die aufgrund eines befristeten wissenschaftlichen Projektes die Berechtigung besitzen, Mineralien abzubauen.
2. In Naturschutzgebieten und sonstigen naturschutzrechtlich streng geschützten Gebieten ist der Abbau von Mineralien und Versteinerungen ebenfalls als Eingriff zu bewerten und ohne Ausnahmebewilligung verboten.
3. In der Außenzone des Nationalparks sowie in Landschaftsschutzgebieten ist der Abbau von Mineralien und Versteinerungen ohne naturschutzbehördliche Bewilligung nur unter folgenden Voraussetzungen gestattet:
Der Abbau erfolgt
- nur mit Handhämmern und Meisseln bis zur Länge von 30 cm,
- außerhalb bewirtschafteter Almflächen und
- außerhalb eines Bereiches von 50 m beiderseits gekennzeichneter Wege und Steige.
4. Außerhalb der genannten naturschutzrechtlich besonders geschützten Bereiche ist das Aufsuchen und Gewinnen von Mineralien und Versteinerungen naturschutzrechtlich nur dann erlaubt, wenn dabei
- keine Treib- und Sprengmittel,
- keine Geräte mit Maschinenantrieb,
- oder die Tätigkeiten unter Zuhilfenahme von Luft- oder Wasserdruck oder von chemischen Mitteln verwendet werden.
Werden derartige Methoden eingesetzt, ist hiefür jedenfalls eine naturschutzbehördliche Bewilligung (meist aber auch zusätzliche andere behördliche Bewilligungen, sowie die Zustimmung des Grundeigentümers) erforderlich.
Bitte beachten Sie auch, dass das planmäßige Aufsuchen und Gewinnen von Mineralien und Versteinerungen bzw. der Verkauf dieser Gegenstände an die vorige Zustimmung des Grundeigentümers gebunden ist.
Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.
Schwammerlsuchen
Nach den zivilrechtlichen Bestimmungen sind Pflanzen - und dazu zählen im weitesten Sinn auch Pilze - als Bestandteile des Eigentums an Grund und Boden anzusehen. Das heißt, dass der Grundeigentümer zugleich Eigentümer der auf diesem Grund wachsenden Pflanzen ist. Die Entnahme von Pflanzen bzw. Pilzen wäre daher grundsätzlich an die Zustimmung des Eigentümers gebunden. Allerdings ist es eine langjährige Gewohnheit, dass der Grundeigentümer die Entnahme von Pflanzen in einem beschränkten Ausmaß duldet. Zu erwähnen ist hier etwa das Pflücken einiger Blumen sowie das Sammeln von Beeren und Pilzen für den Eigenbedarf. Sofern nichts anderes bekannt ist, wird hier die stillschweigende Duldung des Grundeigentümers anzunehmen sein.
Nach der Pilzeschutzverordnung ist das Sammeln von mehr als 2 kg pro Person und Tag verboten.Handelt es sich Personengruppen, darf, wenn eine Zuordnung der gesammelten Pilze zu den einzelnen Pilze zu den einzelnen Personen nicht möglich ist, das entsprechend Vielfache der erlaubten Menge pro Person gesammelt werden, höchstens jedoch 8 kg.
Auch nach dem Forstgesetz wird festgelegt, dass das Sammeln von mehr als 2 kg Pilze pro Person und Tag strafbar ist, wenn hiefür nicht die Zustimmung des Grundeigentümers nachgewiesen werden kann. Zu den weiteren Beschränkungen siehe Pilzeschutz.
Natur erleben in Klammen und Höhlen
Klammen (Naturdenkmäler):
Höhlen
Eisriesenwelt --- Werfen/Pg. --- 1. Mai bis 26. Oktober. Öffnungszeiten: 9.00 bis 15.30 (letzte Führg.) oder 16.30 (letzte Führg. im Juli und August). Führungsdauer ca. 1 Stunde, 15 Minuten.Insgesamt 3 bis 4 Stunden einkalkulieren !
Eiskogelhöhle --- Eishöhle bei Werfenweng im Tennengebirge, hochalpine Schauhöhle ohne Steiganlagen.
Entrische Kirche --- Dorfgastein Palmsonntag - Anfg.Oktober,Führungen i.d.Vor- u. Nachsaison: 11.00, 12.00, 14.00 und 15.00 od.n.Bedarf (tel.Anmeldg.) ausser Montage; Juli u. August:10 - 17.00 Uhr tgl. (Mo-So) zur vollen Stunde
Lamprechtsofen --- Weißbach --- ganzjährig
Museen in Salzburg mit Natur- und Naturschutzbezug
Haus der Natur
Agriculturmuseum Schleedorf (siehe auch hier)
Bergbaumuseum Leogang (siehe auch hier)
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