Naturschutzfonds
Der Salzburger Naturschutzfonds wurde durch die Naturschutzgesetz-Novelle 1997 zur Förderung des Naturschutzes und der Naturpflege als Sondervermögen des Landes Salzburg eingerichtet.
Der Schwerpunkt dieses Förderinstrumentes liegt in der effizienten und einfachen Umsetzung von Naturschutzprojekten, durch die eine nachhaltige Sicherung, Verbesserung oder Wiederherstellung von Naturlebensräumen bewirkt wird (Landschaftspflege).
Die Einnahmen ergeben sich vorwiegend aus Erträgen der Naturschutzabgabe, aus Strafbeträgen und aus in Naturschutzverfahren als Ersatzleistung vorgeschriebenen Geldbeträgen.
Die Mittelverteilung erfolgt durch die festgelegte Zweckwidmung der Einnahmen und liegt im Ermessen der Salzburger Landesregierung. Es wird jedenfalls darauf Rücksicht genommen, dass jene Fondsmittel, die sich aus der Naturschutzabgabe ergeben, zu 50 % für Förderungsvorhaben der Salzburger Gemeinden im Sinne der Zielsetzungen dieser Richtlinie reserviert sind.
Richtlinien der Salzburger Landesregierung über die Verwendung der Mittel aus dem Salzburger Naturschutzfonds
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