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Landschaftspflege:

Natur- und Landschaftspflege sowie Landschaftsplanung

Unter Natur- und Landschaftspflege sind alle aktiven Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung einer vielfältigen, ästhetisch schönen und ökologisch leistungsfähigen Landschaft zu verstehen.

Landschaftsplanung ist das Planungsinstrument von Natur- und Landschaftspflege. Sie hat die Aufgabe, die im Naturschutzgesetz formulierten Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege zu konkretisieren. Schwerpunktmäßig befasst sich der Bereich Landschaftsplanung mit dem Management der Schutzgebiete, insbesondere der nach der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie der EU nominierten und ausgewiesenen Europaschutzgebiete. Daneben befasst sich die Fachdisziplin außerhalb der Schutzgebiete mit der Sicherstellung der ökologischen Vernetzung (Biotopverbund) sowie der Beseitigung und Verminderung von Landschaftswunden und störender Eingriffe in das Landschaftsbild.

Für größere oder komplexe Landschaftspflegemaßnahmen ist die Erstellung von Landschaftspflegeplänen bzw. Managementplänen erforderlich. Ziele solcher Landschaftspflegepläne können die Erhaltung oder Verbesserung der ökologischen Verhältnisse eines bestimmten Landschaftsausschnitts, eines Landschaftsbildes oder eines Wertes für die Erholung sein. Zuständig für die Ausarbeitung von Landschaftspflegeplänen ist die Landesregierung, die sich hierbei externer Fachleute bedienen kann.

Die Erstellung und Umsetzung von Landschaftspflegeplänen erfolgt meist im Rahmen konkreter Naturschutzprojekte innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten. Daneben können auch flächenbezogene Ziele und Maßnahmen im Rahmen von Artenschutzprojekten Inhalt eines Landschaftspflegeplans sein (siehe auch: Tierartenschutzprogramme).

Beim Managementplan für Natura 2000 Gebiete (Europaschutzgebiete) ergeben sich aufgrund der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie der EU spezielle Anforderungen und Schwerpunktsetzungen. Das betrifft die Zustanderfassung und -bewertung (günstiger Erhaltungszustand), welche auf die geschützten Lebensräume und Arten (Schutzgüter) zu fokusieren sind. Auch die Festlegung der Ziele sowie die Maßnahmenplanung sind auf die Schutzgüter auszurichten.

Der landschaftspflegerische Begleitplan wird immer im Zusammenhang mit einem "Eingriffsvorhaben" (z.B. Gewinnung von Massenrohstoffen, wie Schottergruben, Steinbrüche, etc.) erstellt. Die Erstellung erfolgt in der Regel im Auftrag des Bewilligungswerbers (Einschreiter). Als Bestandteil der Projektsunterlagen werden hierin die geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung negativer Auswirkungen sowie möglichen Ausgleichsmaßnahmen dargestellt.

Eine Sonderform ist der landschaftspflegerische Begleitplan im Zusammenlegungsverfahren (gem. § 15a Salzburger Flurverfassungs-Landesgesetz 1973). Dieser wird gemeinsam mit der Agrarbehörde zur Erhaltung besonders wertvoller Landschaftsbestandteile bzw. zur Schaffung von Ersatzbiotopen erstellt und verwirklicht.

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