Höhlenschutz

Grottenolm (Quelle: Wikipedia)
Allgemeines
Das Bundesland Salzburg mit seinen unmittelbaren Grenzgebieten zu Oberösterreich, Tirol und Bayern weist eine überaus hohe Höhlendichte von derzeit 3.314 bekannten Höhlen mit einer Gesamtlänge von 667,8 km und Höhenunterschieden von bis zu 1,632 km auf. Rege wissenschaftliche Forschung und zunehmender Höhlentourismus bewirken eine zunehmende Zahl von Höhlenbefahrungen.
Ziel des Höhlenschutzes im Bundesland Salzburg ist die Erfassung und der Schutz der im Land Salzburg gelegenen Höhlen einschließlich ihrer Umgebung, ihres natürlichen Inhaltes und ihrer hydrologischen Verhältnisse.
Gesetzliche Grundlagen: Salzburger Höhlengesetz LGBl.Nr. 63/1985
Ansprechpartner: Mag. Rudolf Valtiner
Schutz aller Höhlen
Im Bundesland Salzburg sind alle natürlichen Höhlen und Höhleninhalte vor ihrer Zerstörung oder Beeinträchtigung geschützt. Erlaubt sind jedoch Maßnahmen, die üblicherweise für die Befahrung der Höhle notwendig sind.
Rechtsgrundlage: § 4 Salzburger Höhlengesetz
Höhlenexpeditionen:
Für mehr als 3-tägige Höhlenbefahrungen (wobei mehrere räumlich und zeitlich zusammenhängende Einzelbefahrungen zusammenzurechnen sind) ist eine Bewilligung der Landesregierung erforderlich.
Rechtsgrundlage: § 10 Salzburger Höhlengesetz
Besonders geschützte Höhlen
Aus bestimmten Gründen besonders erhaltungswürdige Höhlen bzw. Höhlenteile. In diesen Höhlen ist grundsätzlich für jegliche Befahrung eine Ausnahmebewilligung der Landesregierung erforderlich.
Ausnahme: Höhlenforschung/Höhlenrettung
Rechtsgrundlage: § 5 Salzburger Höhlengesetz
Derzeit gibt es 20 besonders geschützte Höhlen (Verzeichnis).
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