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Höhlenschutz

Grottenolm  Quelle: Wikipedia

Grottenolm                                                   (c) Boštjan Burger/wikipedia


Allgemeines

Das Bundesland Salzburg mit seinen unmittelbaren Grenzgebieten zu Oberösterreich, Tirol und Bayern weist eine überaus hohe Höhlendichte von derzeit 3926 bekannten Höhlen mit einer Gesamtlänge von 853,2 km und Höhenunterschieden von bis zu 1,632 km auf. Rege wissenschaftliche Forschung und zunehmender Höhlentourismus bewirken eine zunehmende Zahl von Höhlenbefahrungen.

Ziel des Höhlenschutzes im Bundesland Salzburg ist die Erfassung und der Schutz der im Land Salzburg gelegenen Höhlen einschließlich ihrer Umgebung, ihres natürlichen Inhaltes und ihrer hydrologischen Verhältnisse.

Gesetzliche Grundlagen:
Salzburger Höhlengesetz LGBl.Nr. 63/1985

Ansprechpartner: Mag. Rudolf Valtiner


Schutz aller Höhlen

Im Bundesland Salzburg sind alle natürlichen Höhlen und Höhleninhalte vor ihrer Zerstörung oder Beeinträchtigung geschützt. Erlaubt sind jedoch Maßnahmen, die üblicherweise für die Befahrung der Höhle notwendig sind.

Rechtsgrundlage: § 4 Salzburger Höhlengesetz


Höhlenexpeditionen:

Für mehr als 3-tägige Höhlenbefahrungen (wobei mehrere räumlich und zeitlich zusammenhängende Einzelbefahrungen zusammenzurechnen sind) ist eine Bewilligung der Landesregierung erforderlich.

Rechtsgrundlage: § 10 Salzburger Höhlengesetz


Besonders geschützte Höhlen

Aus bestimmten Gründen besonders erhaltungswürdige Höhlen bzw. Höhlenteile. In diesen Höhlen ist grundsätzlich für jegliche Befahrung eine Ausnahmebewilligung der Landesregierung erforderlich.

Ausnahme: Höhlenforschung/Höhlenrettung

Rechtsgrundlage: § 5 Salzburger Höhlengesetz




Derzeit gibt es 19 besonders geschützte Höhlen:



1) Berger-Platteneckhöhle und Berger-Plattenecksystem (Tennengebirge)
2) Bischofsloch am Preber (Eingangsbereich in der Steiermark)
3) Brunneckerhöhle (Fuß des Tennengebirges - Pass Lueg)
4) Eiskogel-Tropfsteinhöhle (Tennengebirge-Eiskogel)
4) Eiskogelhöhle sowie westliche und östliche Eduard-Richter-Eishöhle
6) Eisriesenwelt (Tennengebirge, Hochkogel)
7) Frauenofen im Tennengebirge
8) Gfatterhofhöhle ( Rigausberg)
9) Großer und Kleiner Eiskeller,(Untersberg) ausgenommen der Eingangsbereich des Großen Eiskellers
10) Gruberhornhöhle (Göll-Ostkamm)
11) Kühlloch (Trattberg)
12) Lamprechtsofen (Fuß der Leoganger Steinberge)
13) Mönchsbergtropfsteinhöhle (Mönchsberg - Neutor-Südportal)
14) Scheukofen im Hagengebirge, Sulzau (ausgenommen der vordere Bereich)
15) Schlenkendurchgangshöhle (Kamm Schlenken-Schmittenstein)
16) Schwarzbachhöhle samt Schwarzbachfall (Gollinger Wasserfall)
17) Tantalhöhle (Hagengebirge-Südabdachung)
18) Tricklfallhöhle (Tennengebirge - Nord - Breitsteinwand)
19) Winnerfallhöhle und Winnerfall (Tennengebirge-Nord)


Die Höhlen Entrische Kirche und Heidnische Kirche wurden als Europaschutzgebiet ausgewiesen und der besondere Höhlenschutz aufgehoben.

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Rückfragen: Mag. Rudolf Valtiner