Arbeitsgemeinschaft der Berg- und Naturwachten Österreichs (ABNÖ) (www.abnoe.at)
Als Helfer zur Erhaltung der heimischen Natur verstehen sich die Angehörigen der Berg- und Naturwachten in Österreich.
Nicht selten müssen sie dabei im Konfliktfeld Mensch – Wirtschaft – Natur agieren. Das Verhalten des Menschen in der Natur
ist eine entscheidende Überlebensfrage, nicht nur für die wachsende Zahl bedrohter Organismen, sondern letztlich für uns selbst.
Naturschutzwacheorgane unterstützen Behörden
Alle neun Naturschutzgesetze der österreichischen Bundesländer sehen vor, dass die Behörden bei der Vollziehung
derselben durch ehrenamtliche Naturschutzwacheorgane unterstützt werden.
Die organisatorische Struktur dieser Wacheorgane ist dabei von Land zu Land verschieden. Während in Wien, Vorarlberg und
Niederösterreich von Berg- und NaturwächterInnen jeweils Vereine gegründet wurden, bestehen die Kärntner und Tiroler Bergwacht
sowie die Steiermärkische Berg- und Naturwacht bereits seit längerem als Körperschaft öffentlichen Rechts.
Die Salzburger Berg- und Naturwacht wiederum ist eine direkt dem Amt der Salzburger Landesregierung unterstehende Landeswache
und im Burgenland gibt es in jedem Bezirk ein hauptamtliches Naturschutzorgan, welches von ehrenamtlichen Mitarbeitern
unterstützt wird. Die Berg- und NaturwächterInnen sind nach entsprechender Ausbildung und abgelegter Prüfung als öffentliche
Wacheorgane beeidet.
Sie haben damit besondere Pflichten, aber auch die erforderlichen Befugnisse. So besitzen sie das Recht, zur Ausweisleistung
aufzufordern oder bestimmte Gegenstände (z.B. Vogelfallen) zu beschlagnahmen. In einigen Bundesländern dürfen die Berg- und
Naturwachtorgane auch Organstrafmandate ausstellen und in besonderen Fällen auf frischer Tat ertappte Gesetzesbrecher festnehmen.
Zur Unterstützung der Behörden gehört auch das Aufstellen und Betreuen der amtlichen Schutzgebiets-kennzeichnungen.
Fachliche Erhebungen in Behördenverfahren oder die Überprüfung von Bescheidauflagen im Auftrag der Behörden zählen
zur Routinearbeit der Berg- und Naturwachten, ebenso die alltägliche Überwachung der Einhaltung natur- und umweltschutz-
rechtlicher Bestimmungen auf Streifengängen.
Zusammenarbeit erfolgt in Arbeitsgemeinschaft
Die in der Arbeitsgemeinschaft der Berg- und Naturwachten Österreichs (ABNÖ) vereinten Landesorganisationen bekennen sich
zu umfassender Zusammenarbeit mir dem gemeinsamen Ziel, den Lebensraum und die Lebensgrundlage für Menschen,
Tiere und Pflanzen vor schädigenden Einflüssen oder Eingriffen zu schützen. In den Bundesländern sind trotz der Verschiedenheit
landesrechtlicher Vorschriften zum Schutze der Natur und Umwelt gleichartige Aufgaben und Zielsetzungen Grundlage für die
Zusammenarbeit der Berg- und Naturwachten, wobei deren Eigenständigkeit und Verantwortung nicht berührt werden.
Die Bundesgeschäftsstelle in Zell am See (Land Salzburg) fungiert als Koordinierungs- und Informationsstelle.
Experten in verschiedenen Gremien vertreten
Experten der ABNO arbeiten in verschiedensten Arbeitsgruppen wie beispielsweise im Österreichischen Nationalen Komitee der CIPRA mit.
Die ABNÖ ist auch im Vorstand der Österreichischen Gesellschaft für Natur- und Umweltschutz (ÖGNU), dem Dachverband der NGOs Österreichs vertreten. Oftmals werden Berg- und NaturwächterInnen zu Umweltausschüssen von Gemeinden als lokale Fachleute herangezogen.
Im Spannungsfeld verschiedener Interessen
Die unterschiedliche Struktur in den einzelnen Ländern bedingt auch sehr verschiedene Aufgabenbereiche.
Allen Berg- und Naturwachten Österreichs gemeinsam ist die Mitwirkung beim Vollzug der jeweiligen Naturschutzgesetze.
Darüber hinaus sind in verschiedenen Ländern auch Nationalparkgesetze, Höhlenschutzbestimmungen, Abfall- und Müllgesetze,
Pilzschutzverordnungen, Tierschutz- bestimmungen, Geländefahrzeug- und Motorschlittengesetze und das Gesetz über die
Wegefreiheit im Bergland zu vollziehen.
Dabei ist es für die in ihrer Freizeit zum Schutze von Natur und Umwelt tätigen Männer und Frauen oft sehr schwierig, im Spannungsfeld öffentlicher Interessen an der Erhaltung eines intakten Lebensraumes einerseits und Individualinteressen von Land(be)nutzern andererseits zu operieren.
Neue Freizeitaktivitäten erzeugen Konflikte
Zu einem besonderen Problem hat sich vielerorts die Entwicklung moderner Geländesportarten wie Mountainbiking und Rafting entwickelt,
wobei Berg- und Naturwächter bisweilen sogar die Streitigkeiten zwischen verschiedenen Sportaktivisten (zum Beispiel Mountainbiker und
Bergwanderer) schlichten müssen.
Auch die Pilzschutzbestimmungen in einigen Bundesländern haben sich zu einer wichtigen Vollzugsfrage entwickelt, wobei strenge Kontrollen durch die Berg- und Naturwacht oftmals auch positive Auswirkungen für die Waldeigentümer haben.
Landschaftspflege – ein wichtiges Anliegen
Zu den besonderen Anliegen der Berg- und Naturwächter gehört die Landschaftspflege. Die Mitwirkung an Artenhilfsprogrammen (z.B. Nistkastenaktionen in Kooperation mit lokalen Waldbesitzern), praktische Maßnahmen des Biotopschutzes oder die Hilfe bei der Erhaltung intakter Ökosysteme gehören ebenso zum Aufgabenspektrum, wie die fallweise Wiederherstellung von kleinen Kulturdenkmälern oder die Kontrolle von Schutzhütten. Immer wieder beteiligen sich Berg- und Naturwächter an Aktionen zur Müllsammlung und Säuberung der Landschaft.

Öffentlichkeitsarbeit wichtig
Von herausragender Bedeutung ist die Öffentlichkeitsarbeit. Die Erstellung von Publikationen, Mitgestaltung von Rundfunksendungen,
aber auch lokale Aktionen sollen dazu beitragen, das Bewusstsein der heimischen Bevölkerung und der Gäste unseres Landes für die
sensible Natur zu vertiefen. Unzählige Informationsabende, Diavorträge oder Naturschutz-Ausstellungen bei örtlichen Anlässen werden
alljährlich von den Berg- und Naturwachtorganen in ihrer Freizeit betreut.
Weites Einsatzspektrum
In einigen Bundesländern wirken die Berg- und Naturwachten auch an Maßnahmen des Katastrophenschutzes mit.Im Rahmen der ABNÖ wurde
eine Katastropheneinsatzgruppe mit Hundeführern und Spezialisten aufgestellt. Personensuche, Absperr- und Wachdienste zählen zum verantwortungsvollen Aufgabenbereich. Mancherorts fungieren sie auch als kompetente Wanderführer.
In Ausübung ihres Dienstes sind die Berg- und Naturwachtorgane an einem amtlichen Dienstabzeichen, welches an der linken Brustseite getragen
wird, erkennbar. In den meisten Bundesländern tragen sie eine einheitliche Dienstkleidung, deren Aussehen interne Vorschriften festlegen.
Bergmütze oder Diensthut, Diensthemd und Anorak sowie lange Hosen oder Kniebundhosen mit entsprechendem Schuhwerk gehören in der Regel
zur Adjustierung. Für bestimmte Einsätze gibt es fallweise auch Sonderbekleidung, etwa für den Alpindienst.
Intakte Natur erhalten
Die Erhaltung einer intakten vielfältigen Natur als Lebensraum für Pflanzen, Tiere und Menschen wird von den Berg- und NaturwächterInnen
Österreichs als Gebot der Stunde betrachtet. Ihre vordringlichsten Ziele sind daher:
- Die Bevölkerung und Gäste über Ziele und Notwendigkeiten des Naturschutzes zu informieren,
- gesetzliche Gebote und Verbote zum Schutz von Natur und Umwelt zu überwachen,
- die zuständigen Behörden bei ihren wichtigen Aufgaben zur Erhaltung unseres Lebensraumes zu unterstützen und
- bei der Pflege und Sauberhaltung der heimischen Natur- und Kulturlandschaft aktiv mitzuhelfen.
Derzeit sind in Österreich rund 8500 Frauen und Männer sind den Berg- und Naturwachten der Bundesländer dazu freiwillig und ehrenamtlich bereit. Ihr Einsatz erfolgt getreu dem Motto des Europäschen Naturschutzjahres 1995: Naturschutz überall !



