Logo Land Salzburg
von A bis Z
  



GZ 92714/238-IV/9/00


Das Landeslabor betreibt ein Qualitätssicherungssystem, das sowohl den akkreditierten Bereich als auch die übrigen Arbeitsbereiche umfasst.

Dazu gehört auch die Trinkwasseranalytik, für den durch Bescheid des Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz die Zulassung als Gutachter gemäß §73 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz vorhanden ist.
Das Landeslabor ist Überwachungsstelle (Inspektionsstelle) für Wasserversorgungsanlagen, die <10m³ Wasser pro Tag liefern.

Das Qualitätssicherungssystem des Landeslabors umfasst nicht nur den chemisch-analytischen Bereich, sondern auch alle organisatorischen Schritte innerhalb des Labors.

Für Arbeiten, die außerhalb des akkreditierten Bereichs durchgeführt werden, können teilweise aufgrund ihrer Vielzahl von Möglichkeiten nicht im voraus Standardverfahrensvorschriften und Verfahrenskenndaten vorbereitet werden. Diese Arbeiten werden jedoch durch eine umfassende Dokumentation nachvollziehbar gemacht.



Rückfragen: Constanze Sperka-Gottlieb, DW 4610