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Aktion "Sauberes Trinkwasser: Alles Klar"

Das Land Salzburg bietet den BürgerInnen die Möglichkeit eine preisgünstige Überprüfung der Trinkwasserqualität ihrer Hausbrunnen und Quellen vornehmen zu lassen. Dieser Sonderbetrag gilt jedoch nur für die Erstuntersuchung bzw. eine Folgeuntersuchung nach einer Sanierung! Ansonsten gilt der normale Preis gemäß Tarifordnung.

Broschüre "Aktion Sauberes Trinkwasser: Alles Klar" (pdf, 6MB)

Broschüre "Trinkwasserbrunnen und Quellen - Prüfung, Wartung, Sanierung und Untersuchung" (pdf, 7MB)


Eine Überprüfung des Trinkwassers umfasst die Wasseranalyse, die Kontrolle der Wasserversorgungsanlage und die Beurteilung der örtlichen Situation (Erhebung des Ortsbefundes).

Das Trinkwasser wird nach lebensmittelrechtlichen Bestimmungen auf physikalisch-chemische und bakteriologische Parameter untersucht und je nach Ergebnis in genusstaugliches oder nicht genusstaugliches Wasser eingeteilt.


Die Auswertung der bisherigen Analysenergebnisse zeigt:

  • für Trink- bzw. Nutzwasserzwecke verwendeten Hausbrunnen und Quellen haben oft bauliche und installationstechnische Mängel
  • viele der untersuchten Proben aus Hausbrunnen und Quellen sind aus bakteriologischer Sicht nicht genusstauglich.
  • nur wenige der untersuchten Proben aus Hausbrunnen und Quellen sind aus chemisch-physikalischer Sicht nicht genusstauglich.

    


Problembrunnen mit alter, undichter Abdeckung: Schützt nicht gegen Oberflächenwasser, Schnecken, Mäuse, Ungeziefer und andere Verunreinigungen


Ideale Abdeckung: Abgeschrägter, versperrbarer Nirosta-Deckel mit abgedecktem Lüftungsstutzen (Brunnenpfeife)


Die Qualität des Wassers aus Hausbrunnen bzw. Quellen kann durch einen schlechten baulichen und installationstechnischen Zustand der Anlage sowie durch Verunreinigungen des Grundwassers im Einzugsgebiet beeinträchtigt werden.

Wichtige Erkenntnisse

  • eine periodische Untersuchung des Wassers (alle 2, spätestens alle 5 Jahre) ist zu empfehlen
  • eine jährliche Wartung der Anlage sowie Kontrolle auf Verunreinigungen und Bauschäden ist unumgänglich

Häufige Ursachen von Verunreinigungen

  • Überdüngung oder zeitlich falsch durchgeführte Düngung landwirtschaftlicher Nutzflächen (gefrorener Boden, Schneeschmelze, starke Regenperiode)
  • Versickerung von Abwasser durch undichte Sammelgruben und Kanalleitungen oder direkt durch Sickergruben
  • Versickerung von schadstoffbelasteten Oberflächenwässern
  • Unsachgemäße Entsorgung von Abfällen

Die häufigsten Mängel bei Hausbrunnen und Quellfassungen

  • Fehlen eines übergreifenden, dicht schließenden Einstiegdeckels und/oder ungeeignetes Material (z.B. Holzdeckel)
  • fehlende engmaschige, korrosionsbeständige Insektenschutzgitter bei Lüftungsschlitz und Brunnenpfeife
  • Undichtheiten bei Rohr- und Kabeldurchführungen
  • der Brunnenschacht ist nicht ausreichend (mindestens 30 cm) über das umliegende Gelände hochgeführt
  • das Gelände um den Brunnenschacht bzw. der Quellfassung ist nicht so gestaltet, dass ein Zufließen von Oberflächenwasser oder ein Versickern neben dem Brunnen bzw. der Quellfassung verhindert wird
  • bei Brunnenschächten bilden Fugen und Schäden am Verputz mögliche Verkeimungsherde (durch Eindringen von Oberflächen- und Sickerwasser)
  • keine dichte Abdeckung der Quellfassung (keine Lehm. oder Betonüberdeckung)
  • zu geringe Erdüberdeckung der Quellfassung samt Begrünung (seichte Quellfassung)

Maßnahmen zum Schutz von Trinkwassereinzugsgebieten

  • Sammlung und Ableitung von Abwässern muss über dichte Sammelgruben und dichte Kanäle in einem möglichst großen Abstand zum Brunnen bzw. zur Quellfassung erfolgen
  • jede Düngung sowie der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln muss vermieden werden
  • Misthaufen, Jauchengruben, Kläranlagen u. dgl. müssen so weit entfernt (möglichst hang- oder grundwasserstromabwärts) angelegt werden, dass sie den Hausbrunnen bzw. die Quelle nicht gefährden
  • Ableitung von Regenwasser muss so erfolgen, dass dieses nicht neben dem Brunnen bzw. der Quellfassung versickern kann.
  • Lagerung und Anwendung wassergefährdender Stoffe im Einzugsgebiet wie Mineralöl, Lacke, Schmiermittel usw. sind zu vermeiden
  • Reinigung von Gebinden mit wassergefährdendem Inhalt sowie von Maschinen und Kraftfahrzeugen im Brunnen- bzw. Quellfassungsbereich ist zu unterlassen
  • Grabungen, Bohrungen und sonstige Tiefbaumaßnahmen im Einzugsbereich des Hausbrunnens bzw. der Quellfassung sind zu vermeiden.
  • für jeden Brunnen und jede Quelle sollte ein Schutzgebiet ausgewiesen werden (Wasserrechtsbehörde); damit besteht die Möglichkeit, die bauliche und wirtschaftliche Nutzung im Einzugsgebiet zu beschränken
  • jeder Hausbrunnen bzw. jede Quelle sollte vom Benützer selbst mindestens einmal jährlich – sofern keine sonstigen behördlichen Vorschreibungen bestehen – auf vorhandene Mängel kontrolliert werden; darüber hinaus sollten sie in größeren Zeitabständen (empfohlen werden 5 Jahre) von einem Fachkundigen in technischer und hygienischer Hinsicht überprüft werden

Weitere Informationen:

Broschüre "Aktion Sauberes Trinkwasser: Alles klar" (pdf, 6MB)

Broschüre "Trinkwasserbrunnen und Quellen - Prüfung, Wartung, Sanierung und Untersuchung" (pdf, 7MB)



Rückfragen: Walter Wendtner, DW 4261