Unser Auftrag:
- Erhaltung der natürlichen Beschaffenheit der Fließgewässer und Seen sowie der Schutz des Grundwassers gemäß WRG 1959
- Die Überwachung von Maßnahmen und Bewilligungen am und im Gewässer
- Untersuchung und Beurteilung des chemischen und ökologischen Zustandes der Seen, Fließgewässer und des Grundwassers
In der Organisation des Amtes der Salzburger Landesregierung ist das Referat Gewässerschutz (20444) in die Abteilung 4 - Lebensgrundlagen und Energie - eingegliedert.
Nach der neu geltenden Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung ist Landesrat Sepp Eisl ressortzuständig.
Der Gewässerschutz des Amtes der Salzburger Landesregierung stellt sich vor (pdf, 1,78 MB)