Naturschutzrecht Salzburg

​Das Salzburger Naturschutzgesetz und die darauf basierenden Verordnungen und Bescheide dienen dazu, den Schutz unserer Natur und Landschaft nachhaltig zu gewährleisten (Hoheitlicher Naturschutz).

Daneben setzt das Land verstärkt Handlungen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung zum Schutz und zur Pflege der Natur. Die Erhebung von Naturschutzgrundlagen, die Erstellung von Management- und Landschaftspflegeplänen, Renaturierungsprojekte, Artenschutzprojekte und Bewusstseinsbildung sind nur einige Beispiele, die zur Erhaltung oder Verbesserung unserer Lebensgrundlagen wesentlich beitragen. Viele Maßnahmen könnten ohne aktive Mithilfe der Grundeigentümer nicht umgesetzt werden. Das Land schließt deshalb vertragliche Vereinbarungen mit den Grundeigentümern zur naturschutzkonformen Bewirtschaftung ihrer Grundflächen ab (Vertragsnaturschutz).

Gesetzliche Grundlage ist das Salzburger Naturschutzgesetz 1999.