Häuslicher Unterricht
Eltern haben dem Bezirksschulrat jedes Jahr rechtzeitig anzuzeigen, wann sie ihr Kind in den häuslichen Unterricht übernehmen möchten. Ebenso müssen sie gewährleisten, dass ihr Kind den Lehrstoff des entsprechenden Schuljahres lernen wird. Eltern, die eine Matura oder einen Universitätsabschluß haben, wird meist zugetraut, dass sie in der Lage sind, ihren Kindern dieses Wissen zu vermitteln. Schafft das Kind am Ende des Schuljahres die abzulegende Externistenprüfung über den Lehrstoff nicht, so muss es die Schulstufe in einer Regelschule wiederholen. Von einer polytechnischen Schule ist eine Abmeldung zum häuslichen Unterricht nicht möglich. Weitere Informationen:
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