Veranstaltungen
Alle im Land Salzburg öffentlichen, allgemein zugänglichen, dem Vergnügen und der Erbauung der Teilnehmer bestimmten Darbietungen und Einrichtungen unterliegen den Bestimmungen des Salzburger Veranstaltungsrechtes 1997 und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen (Veranstaltungsstätten-Verordnung, Zirkus-Wildtierhalteverbots-Verordnung).
Zuständige Behörden:
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen (Veranstaltungen im Umherziehen, Filmvorführungen, Revue- und Varieteevorstellungen):
- Bewilligung: Amt der Salzburger Landesregierung
- Genehmigung der Veranstaltungsstätte: Bezirkshauptmannschaft bzw Magistrat Salzburg
- Vidierung (bei Verantaltungen im Umherziehen): Gemeinde
Anmeldepflichtige Veranstaltungen (alle nicht bewilligungspflichtigen Veranstaltungen):
- Anmeldung: Gemeinde bzw Bundespolizeidirektion Salzburg
- Genehmigung der Veranstaltungsstätte von örtlicher Bedeutung: Gemeinde bzw Magistrat
- Genehmigung der Veranstaltungsstätte von überörtlicher Bedeutung: Bezirkshauptmannschaft bzw Magistrat Salzburg
Broschüre "Salzburger Veranstaltungsrecht" und weitere Informationen (pdf, 391 KB)
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


