Campingplätze
Die Errichtung und der Betrieb eines Campingplatzes sind im Salzburger Campingplatzgesetz geregelt.
Hiefür ist eine Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde (Bürgermeister der Stadt Salzburg - Magistrat, Bezirkshauptmannschaft) erforderlich.
Für die richtige Ansprechperson in Ihrer/m Gemeinde/Bezirk klicken Sie rechts auf das SALZBURG.AT-Bild.


