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Tierkörperbeseitigung/tierische Abfälle




In der TKV-Verordnung des Landes Salzburg (LGBl Nr. 53/2004 idgF und LGBl Nr. 8/2010) sind die Ablieferungsverpflichtungen und Entsorgungsmöglichkeiten auf Grund des Tiermaterialiengesetzes (BGBl Nr. 141/2003) und der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 mit der dazugehörenden Durchführungsverordnung VO (EG) Nr. 142/2011. über Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (incl. Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002) festgelegt. Dies betrifft sowohl das Normalmaterial, wie auch SRM (spezifiziertes Risikomaterial - vor allem Gehirn und Rückenmark von Rindern).

TKV-Pfarrwerfen

Mit mehreren Sammelfahrzeugen werden durch die Salzburger Tierkörperverwertungs-Gesellschaft mbH Schlachthöfe, Metzgereien und die in den Gemeinden errichteten Sammelstellen angefahren und die sich dort befindlichen tierischen Abfälle entsorgt. Die im Land Salzburg anfallenden Kadaver verendeter Tiere werden ebenfalls von der TKV abtransportiert.

Von der Salzburger Tierkörperverwertungs-Gesellschaft mbH wird in der Gemeinde Pfarrwerfen eine Sammelstelle betrieben. Von dort werden die gesammelten Abfälle und Kadaver zur Verarbeitung zu Tierkörperverwertungsanstalten in der Steiermark und dem Burgenland verbracht. Dort werden die tierischen Abfälle zu Tiermehl verarbeitet und schließlich in verschiedenen Anlagen zur Gänze verbrannt.


Aktuell: Neue Homepage der Tierkörperverwertung Salzburg Gesellschaft mbH

Nähere Auskünfte über die Salzburger Tierkörperverwertung, Historisches, Kontakte oder rechtliche Auskünfte finden sie auf der neuen Homepage der Tierkörperverwertung Salzburg unter:

www.tkv-salzburg.com