Aktuelles: Vorgangsweise Nachimpfung in Salzburg!!
Bluetongue
Die Blauzungenkrankheit (auch Bluetongue oder Maulkrankheit genannt) ist eine nicht ansteckende, von Insekten übertragene, virale Infektionskrankheit von Schafen, Ziegen, Kühen und anderen Wiederkäuern. Die Erkrankung ist in ganz Europa eine anzeigepflichtige Tierseuche. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte können konsumiert werden.
Die natürlichen Überträger des Blauzungenvirus sind Stechmücken(Culicoides), Mosquitos und Zecken. Diese nehmen das im Blut zirkulierende Virus während des Saugaktes auf. Kontaktinfektionen sind unbekannt. Die Verbreitung der Krankheit erfolgt nur während der warmen Jahreszeit. Das saisonale Auftreten der Erkrankung hängt eng mit der Flugzeit der Culex-Mücken zusammen. Seuchenhöhepunkte werden bei feuchtwarmem Wetter und während der Schwärmperiode beobachtet. Infizierte Mücken können mit dem Wind bis zu 100 Kilometer weit verfrachtet werden. Als Virusreservoir gelten vor allem Rinder, die eher selten schwer erkranken, wobei die wirtschaftlichen Schäden (Euter, Milchleistung) durchaus beachtenswert sein können, sowie freilebende Wildwiederkäuer.

Culex imicola - der Überträger des gefürchteten Bluetongue-Virus
Die Krankheit wurde erstmalig in Südafrika festgestellt und von dort mit Merinoschafen in andere Teile Afrikas verschleppt. Durch die Klimaerwärmung ist die Krankheit aus Afrika über die Mittelmeer-Inseln auch nach Süd- und Mitteleuropa vorgedrungen.
Im August 2006 ist die Krankheit erstmals auch bei Schafen in den Niederlanden, Belgien und im grenznahen Raum Aachen in Nordrhein-Westfalen aufgetreten. Im deutschen Bundesgebiet wurden im Jahr 2007 über 15.000 Fälle amtlich festgestellt. In ganz Europa wurden über 40.000 Fälle registriert.Die offizielle Zahl für das erste Halbjahr 2008 in Deutschland ist 2100.
Die in Nordeuropa aufgetretenen Fälle von Bluetongue wurden durch einen anderen Serotyp des Bluetongue-Virus hervorgerufen als die Fälle in Nordafrika und Südeuropa. Dieser Serotyp ist bis jetzt hauptsächlich in Südafrika vorgekommen. Daher muss ein anderer Verbreitungsweg als durch langsames Vordringen der infizierten Mücken (Flugzeuge?) angenommen werden.

Verbreitung der Bluetonguefälle in Europa
Krankheitsverlauf und Symptome
Nach einer Inkubationszeit von fünf bis zwölf Tagen kommt es bei rund 5% aller Rindererkrankungen zu Fieber, verstärktem Speichelfl uss, Schwellungen und Geschwüren im Maul, Zitzenveränderungen und Lahmheiten.

Zitzenveränderungen durch Bluetongue hervorgerufen
Die Tiere fressen weniger und die Milch versiegt. Weitaus dramatischer ist der Verlauf bei Schafen, der zusätzlich rasseabhängig ist. Nach einer Inkubationszeit von zwei bis zwölf Tagen zeigt sich sechs bis acht Tage anhaltendes Fieber, Hyperämie (vermehrte Blutfülle) der Kopfschleimhäute, innere Blutungen, Weichteilschwellungen an Lippen, Augenlidern und Ohren, blaurote Färbung im Maulbereich und der Zunge (Name!), häufig schaumiger Speichelfluss, Nasenausfluss (eventuell eitrig) und Atembeschwerden, Lahmheiten, hervorgerufen durch Muskel- und Klauensaumentzündungen, mitunter auch Aborte und Missbildungen.

Die tiefblau gefärbte Zunge - Namensgeber für die Krankheit ist nicht immer so deutlich zu sehen.
Die Sterblichkeit der erkrankten Tiere liegt zwischen 2 und 80%. Diejenige, die überleben, erholen sich erst nach geraumer Zeit. Meist kommt es zu Wachstumsstörungen und Haarausfall. Die Tiere bleiben steril.
Die Erfahrungen in den Jahren 2006 und 2007 in unseren Nachbarstaaten haben gezeigt, dass die Blauzungenkrankheit zu großen wirtschaftlichen Schäden in Rinder-, Schaf- und Ziegenbetrieben führen kann. Aus diesem Grunde hat die EU beschlossen, dass aus Restriktionsgebieten (d.h. aus Gebieten, in denen Bluetongue-Fälle auftreten) nur geimpfte Tiere zum Verkauf in andere EU-Staaten zugelassen werden. Vorarlberg, Tirol und Salzburg sind auf Grund der Grenze zu Deutschland bzw. durch den gemeinsamen Alpenweideviehverkehr besonders gefährdet. Daher hat eine vom BMGFJ eingesetzte Arbeitsgruppe nach intensiven Beratungen empfohlen, nach Einlagen des Impfstoffes die Rinder-, Schaf- und Ziegenbetriebe in Vorarlberg und Tirol mit Ausnahme von Osttirol gegen Blauzungenkrankheit zu impfen, weil diese Bundesländer bereits Restriktionsgebiete sind und deshalb bereits Handelsbeschränkungen unterlagen. Da Salzburg zwar gefährdet, aber noch kein Restriktionsgebiet ist, und weil routinemäßige Überwachungen - s. unten - stattfinden, ist in der BT-Überwachungs-VO Salzburg nicht als Impfgebiet ausgewiesen.
Trotzdem sind die Vorbereitungen für eine Impfaktion abgeschlossen, der Impfstoff ist vorrätig, und die Impfgebiete wurden eingeteilt - für den Fall, dass in Salzburg ein Blauzungenfall auftreten sollte.
Aktuell läuft ein Projekt zur Feststellung des Vorkommens von Überträgermücken in Österreich. So wurden im Jahr 2007 ca. 2,2 Mio. Mücken, die in eigens hergestellten Fallen über ganz Österreich verteilt gefangen wurden, ausgewertet. Es wurde keine Culex imicula gefunden und bei keiner Mücke BT-Virus isoliert.
Parallel dazu gab es eine große Anzahl von Blutuntersuchungen bei Rindern, Schafen und Wildwiederkäuern. Auch hier wurden weder BT-Virus, noch Antikörper gegen den Erreger gefunden.
Zur Krankheitsvorbeugung gehören die planmäßige Insektenbekämpfung, die Stallhaltung gefährdeter Tierbestände während der Nacht sowie die aktive Immunisierung in verseuchten oder seuchenverdächtigen Ländern.
Rechtliche Vorschriften sind in der Richtlinie des Rates (2000/75/EG), in der Österreichischen Bekämpfungs- VO (BGBl II Nr. 515/2006) und der Überwachungsverordnung zu finden. Weiters existiert ein nationaler und ein lokaler Krisenplan. Darin vorkommende Maßnahmen bei Seuchenverdacht sind: Sperre des Betriebes, Erfassung des Tierbestandes und der Orte, wo Vektoren überleben können, Epidemiologie, Verbringungsverbot, Aufstallung und Behandlung mit Insektiziden, die Ausdehnung der Maßnahmen auf andere Betriebe ist möglich.
Aktuelles: Vorgangsweise Nachimpfung in Salzburg
Die Impfung gegen die Bluetongue-Erkrankung ist seit Ende der Gültigkeit der Bluetongue-Verordung mit 31.3.2009 nicht mehr verpflichtend. Von Seiten der Landesveterinärdirektion wird aber eine jährliche Nachimpfung empfohlen, insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Kühe in der Impfperiode 2009/2010 eine Auffrischungsimpfung benötigen, wenn deren Kälber nach Italien exportiert werden sollen. Exporttiere, die älter als 3 Monate sind, wenn sie nach Italien verbracht werden sollen, benötigen eine Grundimmunisierung und eine jährliche Auffrischungsimpfung.
In der Gebrauchsinformation des verwendeten Bluetongue-Impfstoffes "BTVPUR Alsap 8" wird unter dem Punkt Wiederholungsimpfungen folgendes angeführt: "Jährlich eine Injektion einen Monat vor Auftreten der Vektor-Arthropoden in den Epidemiegebieten." Im Jahr 2009 war der Ablauf der vektorfreien Periode der 1.Mai.
Der Export kann frühestens 30 Tage nach erfolgter Grundimmunisierung erfolgen. Das Datum der letzten Impfung bzw. der 2. Teil der Grundimmunisierung ist auf dem Viehverkehrsschein durch den Landwirt mit Unterschrift zu bestätigen. Ebenso ist auf dem Viehverkehrsschein eines Kalbes unter 3 Monaten, die Impfung des Muttertieres zu bestätigen.
Als Hilfestellung für die Abwicklung der Nachimpfungen können bei der Veterinärdirektion Impfprotokolle als pdf-Datei und eine Exceldatei per Mail angefordert, und analog zum Vorjahr verwendet werden. Betriebe, die nicht in den Impfprotokollen der letzten Impfperiode enthalten sind, können leicht ergänzt werden, bitte Kontakt mit der Veterinärdirektion aufnehmen.
Auf den Impfprotokollen ist als Novum ein Hinweis über die erfolgte Grundimmunisierung und das Datum der letzten Impfung aus der letzten Impfperiode vermerkt. Die Rückmeldung ist verpflichtend – am Besten in elektronischer Form, ersetzt aber die Impfbestätigungen für die Landwirte nicht. Um die nötigen Impfdaten am Viehverkehrsschein bestätigen zu können, ist es notwendig, den Landwirten eine Kopie der Impfliste zu übergeben. Diese kann gleichzeitig auch als Basis für die Bestätigung nach dem TAKG angesehen werden, wenn die Chargennummer und die Unterschrift des Impftierarztes auf dem Impfprotokoll vorhanden ist.

