Vogelgrippe ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Viruserkrankung der Vögel, die in der veterinärmedizinischen Literatur und in der Tierseuchengesetzgebung Geflügelpest oder Aviäre Influenza genannt wird. In jüngerer Zeit wird der Begriff „Vogelgrippe“, allerdings nur im populärwissenschaftlichen Gebrauch, zunehmend nur für jene Unterform dieser Erkrankung verwendet, die durch den Virus-Subtyp Influenza A/H5N1 verursacht wird.
Wie alle anderen durch Influenzaviren verursachten Geflügelkrankheiten ist die Vogelgrippe eine anzeigepflichtige Tierseuche. In Einzelfällen sind die Viren in den vergangenen Jahren auch auf Säugetiere und auf Menschen übertragen worden, die Erkrankung ist also eine Zoonose. Eine Übertragung von Mensch auf Mensch wurde bis jetzt noch nicht beobachtet und setzt eine Mutation des Virus voraus. Die Wahrscheinlichkeit der Mutation steigt mit der Anzahl und Verbreitung der infizierten Tiere.

Elektronenmikroskopisches Bild eines Aviären Influenzavirus
Ausbreitung
Zunächst 1997 und danach zwischen Dezember 2003 und Sommer 2004 gab es, von Hongkong ausgehend, in mehreren Staaten Südost- und Ostasien wiederholt größere Ausbrüche von A/H5N1 unter Zuchtgeflügel. Betroffen waren die Volksrepublik China, Südkorea, Thailand, Vietnam, Indonesien, Kambodscha, Malaysia und Japan.
Fälle in Österreich
Mittlerweile hat sich nur bei zwei Schwänen, die in der Steiermark aufgefunden wurden, der Verdacht der Infektion mit dem H5N1-Virus durch das zuständige Referenzlabor der EU in Weybridge, UK, bestätigt. Die beiden anderen Verdachtsfälle (Wien und Burgenland) wurden nicht bestätigt.Seit dem Auffinden der bestätigten Tiere vor drei Wochen sind keine weiteren Verdachtsfälle aufgetreten. Dies ist ein Hinweis dafür, dass momentan keine schnelle Ausbreitung der Tierseuche zu befürchten ist. Erste Verdachtsfälle bei Hausgeflügel in einem Tierheim in Graz, die direkten Kontakt mit einem infizierten Schwan gehabt haben, warten noch auf ihre Bestätigung.
In Salzburg wurden bisher weder bei Wasservögel noch bei Hausgeflügel Verdachtsfälle gemeldet.
Übertragbarkeit der Vogelgrippe auf den Menschen
Prinzipiell ist das Vogelgrippe-Virus Typ H5N1 nur von Vogel zu Vogel übertragbar. Deshalb besteht grundsätzlich keine Gefahr für die Österreicherinnen und Österreicher. In Süd-Ost-Asien ist es vereinzelt zu Infektionen von Menschen gekommen, jedoch ohne dass eine Übertragung von Mensch zu Mensch stattgefunden hat. Gefährdet sind nur Personengruppen mit sehr engem Kontakt zu Geflügel wie z.B. Geflügelhalter. Unser westeuropäischer Lebensstil macht eine Übertragung auf den Menschen unwahrscheinlich, weil wir nicht mit Geflügel unter einem Dach leben, wie das in Asien üblich sein kann. Zusätzlich wird die Verbreitung des Virus durch die klimatischen Verhältnisse in Asien begünstigt (hohe Temperatur und Luftfeuchtigkeit).

Tierarzt bei der Kontrolle eines Geflügelbestandes
Eine Infektion über Hühnerfleisch oder Eier wird derzeit sowohl von der WHO als auch von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt. Zur Sicherheit wurden trotzdem Einfuhrsperren für Brut- und Konsumeier sowie frisches Geflügelfleisch aus betroffenen Staaten verhängt.
Geflügelpest - Empfänglichkeit (für Erkrankung bis Todesfälle):
Hoch: Hühner, Puten
Mittel: Wasservögel
Gering: Singvögel
Hunde: nach heutigem Wissensstand so gut wie unmöglich
Katzen:
Niederländische Studie (2004) beschreibt Laborinfektion mit H5N1 mit 25.000-facher Virusdosis.
Bisher drei Todesfälle bei streunenden Katze auf Rügen, bei diesen wurde das Virus nachgewiesen. Tierärzte weisen aber darauf hin, dass noch nicht endgültig geklärt ist, ob das Vogelgrippevirus auch wirklich die Todesursache war (Bei streunenden Katzen gibt es viele andere Viruserkrankungen wie z.B. FIP, Leukose etc).
Bei den Katzen aus der Arche Noah in Graz handelt es sich um Tiere, die nur durch Gitter von den infizierten Wildvögel getrennt waren, die natürlich bei entsprechend hohem Infektionsdruck keine Barriere für das Virus darstellen. Bei 3 Katzen wurde das H5N1-Virus mit Rachenschleimtupfern auf den Tonsillen(Mandeln) nachgewiesen. Die Tiere befinden sich in Quarantäne zur Beobachtung. Inzwischen kann bei diesen Tieren kein Virus mehr nachgewiesen werden.
Bisher ist bei keiner der Katzen die Krankheit ausgebrochen!
Dies zeigt, dass sehr wohl leicht eine Infektion stattfinden kann. Aber eine Infektion ist noch lange keine Erkrankung. Auch bei den bisherigen Ausbrüchen in Südostasien, oder auch in der Türkei ist es zu keinem Massensterben bei Katzen gekommen. Daraus kann man erkennen, dass die Gefahr für die Katzen und damit auch den Menschen wahrscheinlich doch nicht so hoch ist, wie die Massenmedien glauben machen wollen.
Großkatzen und Schweine:
Infektion gilt unter Laborbedingungen als möglich.
Krankheitserscheinungen Nutzgeflügel:
Inkubationszeit 3 Std. bis 3 Tage
Apathie
Struppiges Federkleid
Hohes Fiebern
Fressunlust
Atembeschwerden
Augen- und Schnabelausfluss
Durchfall
Ödeme
Hohe Morbitität (1. Tag 50-80%; 2.-3. Tag fast 100%)
Tenazität (Widerstandsfähigkeit):
Generell eher geringe Überlebensfähigkeit in der Außenwelt
30 Tage im Wasser bei 0°
100 Tage im Flüssigmist bei Wintertemperature
7 Tage bei 20°C
Übliche Desinfektionsmittel gut wirksam (Natronlauge 2%-ig Formalin 2%-ig)
Wichtigste Punkte der Geflügelpest - Risikogebietsverordnung:
Stallpflicht (oder abgedeckte, geschlossene Haltungseinrichtungen) für ganz Österreich bis 30. April 2006
Verbot von Geflügelausstellungen, etc.
Verbot der Jagd auf Wildvögel
Verpflichtung der Meldung von totem Wassergeflügel
Ein verendetes Tier (nur Wassergeflügel, keine Singvögel, Taube etc.) soll keinesfalls berührt und der Fund unverzüglich den Bezirksverwaltungsbehörden gemeldet werden.
Downloads:
Wichtigen Fragen und Antworten: Handzettel
Geflügelpest - Risikogebietsverordnung: Verordnung
Wichtige links mit weiterführenden Informationen:
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen: Vogelgrippe
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit: AGES
WHO: Avian Influenca
Update 8.3.2006



