Katzenkastrationsaktion
der Tierschutzombudsstelle Salzburg für halbwilde und wilde Katzen (Streunerkatzen)
Streunerkatzen
Streunerkatzen gehören schon seit Jahrhunderten zu unserem Ökosystem. Sie sind im Normalfall sehr scheu, lassen sich daher schwer fangen und auch nicht streicheln, gewöhnen sich aber rasch an eine regelmäßige Fütterung.
Eine ausreichende Fütterung der Tiere wirkt sich positiv auf die Fortpflanzung aus und führt in der Regel dazu, dass die Kätzin durchschnittlich zweimal im Jahr drei bis sechs Junge wirft. Durch das Einfangen und Weggeben der Jungtiere wird das Muttertier rascher wieder rollig, und so verkürzt sich der Abstand zwischen den Würfen. Eine Zunahme der Population ist somit vorprogrammiert.
Die Unterbringung von Streunerkatzen in Tierheimen stellt keine tiergerechte Lösung dar. Die Katzen sind das Leben in „freier Natur” gewohnt, nicht auf den Menschen geprägt und extrem scheu. Eingesperrt zu sein, bedeutet für diese Tiere eine große Qual.
Die einzig sinnvolle und tiergerechte Vorgehensweise, das Wachstum einer Streunerkatzenpopulation einzuschränken und den beschriebenen Problemen vorzubeugen, ist es, einerseits die eigenen Hauskatzen kastrieren zu lassen und andererseits Streunerkatzen einzufangen, kastrieren zu lassen und am angestammten Platz wieder freizulassen.
Leider werden zur „Populationskontrolle” mancherorts noch immer strafbare Methoden wie Vergiften, Erschlagen oder Ertränken angewendet. Diese Praktiken sind entschieden abzulehnen und stellen nicht einmal ansatzweise eine effektive Lösung dar.
In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die Tötung eines Tieres ohne vernünftigen Grund verboten ist und mit hohen Geldstrafen geahndet wird. (§ 6 Tierschutzgesetz iVm § 38 Abs. 1 Tierschutzgesetz)
Spendenaktion
Aus diesen Gründen hat der Tierschutzombudsmann des Landes Salzburg in Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen, dem Land Salzburg, der Tierärztekammer und der Landesveterinärdirektion eine Katzenkastrationsaktion für halbwilde und wilde Katzen ins Leben gerufen.
Hier sollen ausschließlich wilde Katzen eingefangen und kastriert werden und dann so bald als möglich an ihren gewohnten Platz zurückgebracht werden. Nur so kann verhindert werden, dass der Revierplatz durch den Zugang einer „neuen” unkastrierten Katze besetzt wird.
Diese Aktion soll durch Ihre Spenden finanziert werden, wobei jeder gespendete EURO vom Land Salzburg verdoppelt wird und die Tierärzte einen besonders günstigen Kastrationspreis anbieten.
Streunerkatzen einzufangen und im Tierheim unterzubringen, mag zwar auf den ersten Blick naheliegend sein, ist aber keine zufriedenstellende Lösung. Denn Streunerkatzen sind extrem scheu und leiden sehr darunter, eingesperrt zu sein.
Unser Ansatz ist es daher, nicht die Symptome zu bekämpfen, sondern Lösungen dort anzusetzen, wo das Problem entsteht. Der Tierschutzombudsmann des Landes, Mag. Alexander Geyrhofer, startet daher eine Katzenkastrationsaktion, um das starke Anwachsen der Population an Streunerkatzen einzudämmen. Sie können mit Ihrer Spende dazu beitragen, dass diese Tierschutzaktion ein Erfolg wird.
Das Land Salzburg verdoppelt aus dem Tierschutzressort jeden gespendeten Euro, die Tierärzte unterstützen die Aktion ebenfalls.
Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe!
Ihr
Landesrat Sepp Eisl
Was heißt Kastration?
Kastration heißt, dass die Keimdrüsen sowohl beim männlichen als auch beim weiblichen Tier entfernt werden.
Umgangssprachlich wird bei der Kastration weiblicher Tiere fälschlicherweise von „Sterilisation” gesprochen. Unter Sterilisation versteht man jedoch die Unterbindung der Ei- bzw. Samenleiter. Dies wird aber bei Tieren üblicherweise nicht gemacht.
Bei der Kastration werden beim Kater die Hoden, bei der Katze die Eierstöcke und Teile der Gebärmutter entfernt. Diese Operationen werden ausschließlich unter Vollnarkose und mit entsprechender Schmerzbekämpfung durchgeführt.
Sowohl bei der Kastration des Katers als auch jener der Katze handelt es sich um Routineeingriffe, die von jeder Tierarztpraxis angeboten und vorgenommen werden.
Gesetzliche Grundlagen
Seit dem In-Kraft-Treten des bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes am 1. Jänner 2005 besteht für Katzenhalter
die Verpflichtung, Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben. (2. Tierhaltungsverordnung, Anlage 1, 2. Mindestanforderungen für die Haltung von Katzen, Abs. 10)
Vorgehensweise
Wenn ein Problem mit halbwilden oder wilden Katzenpopulationen besteht, wenden Sie sich bitte an den
Tierschutzombudsmann des Landes Salzburg
Mag. Alexander Geyrhofer
Tel.: 0662/8042-3461 • Fax: 0662/8042-3886
E-mail: alexander.geyrhofer@salzburg.gv.at
um mit ihm, in Zusammenarbeit mit der jeweils betroffenen Gemeinde, die Möglichkeiten einer Kastrationsaktion abzuklären.
Ihre Spenden überweisen sie bitte an:
Bankverbindung: Salzburger Landes-Hypothekenbank
Bankleitzahl:55000
Kontonummer:2127017
Verwendungszweck:
Katzenkastrationsaktion
2 581005 8852



