Schülerbeihilfe
Unterstützung vom Landwirtschaftlichen Schulverein
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Schul- und Heimbeihilfe
Bei Besuch einer landwirtschaftlichen Fachschule oder ländlichen Hauswirtschaftsschule besteht Anspruch auf Schulbeihilfe und/oder Heimbeihilfe zuzüglich Fahrtkostenbeihilfe. Antragsformulare für Schülerbeihilfen sind in den Verwaltungsbüros der Schulen erhältlich.
Grundbeträge:
| Schulbeihilfe | ........................... | € | 1.130,-- |
| Heimbeihilfe | ........................... | € | 1.380,-- |
| Fahrtkostenbeihilfe | ........................... | € | 105,-- |
Voraussetzung:
Der Schüler/die Schülerin
- muss sozial bedürftig sein (Einkommen, Familienstand, Familiengröße),
- muss einen günstigen Schulerfolg nachweisen:
- Schulbeihilfe: Notendurchschnitt max. 2,90
- Heimbeihilfe + Fahrtkostenzuschuss: Notendurchschnitt max. 3,10.
Nachweise zur Berechnung des Anspruchs auf Schul- und Heimbeihilfe:
- Jahreszeugnis der vorangegangenen Schulstufe der Schülerin bzw. des Schülers;
- Lohnzettel, Einkommensteuerbescheid (von Einkommensteuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung), der Eltern, der Schülerin bzw. des Schülers und unversorgten Geschwister der Schülerin bzw. des Schülers;
- Einheitswertbescheid des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und der Zupachtungen;
- Einkommensnachweise über Karenzurlaubsgeld, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosenentgelt, ...;
- Schulbesuchs- und Inskriptionsbestätigungen der unversorgten Geschwister der Schülerin bzw. des Schülers.
Auskünfte erteilt:
| GRAHAMMER Katharina | ................................ | +43/662/8042 -3630 |
Anträge sind an folgende Adresse zu senden:
Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/02
Postfach 527
5010 Salzburg
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Unterstützung vom Landwirtschaftlichen Schulverein
Bedürftige Schülerinnen und Schüler können durch den Landwirtschaftlichen Schulverein bei der Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln sowie für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen unterstützt werden.
Entsprechende Antragsformulare liegen im Verwaltungsbüro der jeweiligen Schule auf.

