Ziele
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Durch die Tätigkeit der Land- und Forstwirtschaftsinspektion soll die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz in den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben erhöht werden. Das wesentliche Ziel ist, die Bewusstseinsbildung für vorbeugende (präventive) Maßnahmen zu erhöhen. |
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Aufgaben:
- Überprüfung der Betriebe auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit
- Überprüfung der Gesundheitschutzdokumente (Gefahrenevaluierung) und die Unterweisung der Beschäftigten
- Parteistellung bei Baurechtsverhandlungen
- Betriebsberatungen für die Bereiche Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz
- Lehrbetriebsanerkennungen
- Unfallanalysen
- Schulungen und Vorträge
Zuständigkeit:
| Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion ist für die Wahrnehmung des gesetzlichen Schutzes der Arbeiter, Angestellten und Lehrlinge sowie familieneigene Dienstnehmer in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Bundesland Salzburg zuständig. Aufgrund einer Sonderregelung im Bundesland Salzburg erweitert sich der Zuständigkeitsbereich der Land- und Forstwirt-schaftsinspektion zum Schutz des Landwirtes bzw. der Landwirtin auch auf landwirtschaftliche Betriebe ohne Dienstnehmer. |
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Berufsgruppen:
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Betriebe, Genossenschaften, Agrargemeinschaften auf nachstehenden Gebieten:
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Zusammenarbeit mit:
- Betriebsführern und Dienstnehmern
- Gemeindeämtern, insbesondere Baubehörden
- Sicherheitsvertrauenspersonen
- Präventivfachkräften und Präventivzentren
- Landarbeiterkammer, Landwirtschaftskammer, Gewerkschaft und Berufsverbänden
- Sozialversicherungsträgern
- Landwirtschaftlichen Ausbildungseinrichtungen
- Arbeitsinspektionen
- Polizei
- Landesstelle für Brandverhütung

