Landwirtschaftlicher Hochbau
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Produkte:
- Förderung von Bauernhausbaumaßnahmen
- Bäuerliche Besitzfestigung und landwirtschaftliches Siedlungswesen
- Einzelbetriebliche Investitionsförderung
- Nutztierschutzförderung
- Überbetriebliche Zusammenarbeit
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Förderungen:
- Förderung von Bauernhausbaumaßnahmen
- Bäuerliche Besitzfestigung und landwirtschaftliches Siedlungswesen
- Einzelbetriebliche Investitionsförderung
- Nutztierschutzförderungen
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Förderung von Bauernhausbaumaßnahmen:
Wohnbauförderung:
- Für Bauernhäuser können, wenn sie neu gebaut oder umfassend saniert werden, langfristige zinsenfreie, jedoch rückzuzahlende Annuitätenzuschüsse gewährt werden.
- Für die Schaffung von Austragwohnraum im Zusammenhang mit der bevorstehenden Hofübergabe ist ein gefördertes 2%iges Darlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren möglich. Der Förderungsantrag ist jedenfalls noch vor der Hofübergabe vom Hofübergeber zu stellen.
- Für die Sanierung von Bauernhäusern können für bestimmte Maßnahmen nicht rück-zahlbare Annuitätenzuschüsse (für ein aufzunehmendes Bankdarlehen) oder ein nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss (Direktzuschuss) gewährt werden.
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Bäuerliche Besitzfestigung und landwirtschaftliches Siedlungswesen:
Für Neu- und Umbaumaßnahmen sowie Erneuerung von Wohngebäude, Sanierung, baukulturell wertvoller Bauerhäuser:
- Beihilfen für kinderreiche Bauernfamilien (mit 3 und mehr minderjährigen Kindern).
- Siedlungsförderung (Aussiedlung, Wiederbesiedlung von Zulehen, Erwerb auslaufender Höfe).
- Bergbauernbesitzfestigungsförderung (Bergbauernhöfe der Erschwerniszonen 1 bis 4).
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Einzelbetriebliche Investitionsförderung:
Bäuerliche Wirtschaftsbaumaßnahme wie Neu-, zu-, Um- und Ausbau bzw. sonstige Verbesserungen landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude einschließlich der funktionell notwendigen technischen Einrichtungen, Anlagen und Bauten.
Errichtung und Sanierung von landwirtschaftlichen Funktions- und Wirtschaftsräumen im bäuerlichen Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude sowie Bauten für biogene Brennstoffe.
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Nutztierschutzförderungen:
Förderung von Maßnahmen zur Hebung des Nutztierschutz-Standards nach Anpassungsaufträgen gemäß § 28 Salzburger Nutztierschutzgesetz 1997.
Förderung der Tiergerechtheit durch Schaffung von Freiausläufen (Laufhöfen) bei bestehenden Rinder- und Schweinehaltungen.
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Ansprechpartner und Einreichstelle:
Dipl.-Ing. Georg Juritsch
Referat 4/22: Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5020 Salzburg
Tel.Nr. 0662/8042-2177
Fax: 0662/8042-2514
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