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Landwirtschaftlicher Hochbau



Im Bereich des landwirtschaftlichen Hochbaues, Baumaßnahmen wie Wohn-, Wirtschaftshaupt- und Nebengebäude sowie Austraghaus, ist es ein besonders Ziel die Funktion und Wirtschaftlichkeit mit der gestalteten Form unter Verwendung von möglichst viel Holz in Einklang zu bringen, sowie die landwirtschaftlichen Bauten unter Rücksichtnahme auf traditionelle Hofformen auf Ensemblegerechtheit weiterzuentwickeln. Unter Zuhilfenahme öffentlicher Förderungen wird durch die getätigte Investition die Erhaltung des Betriebes gesichert. Dabei wird besonders auf eine artgerechte Tierhaltung, den Einsatz moderner Arbeitshilfen und Technologien sowie auf optimale Arbeitsbedingungen großer Wert gelegt.

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großes Landhaus


Produkte:

  • Förderung von Bauernhausbaumaßnahmen
  • Bäuerliche Besitzfestigung und landwirtschaftliches Siedlungswesen
  • Einzelbetriebliche Investitionsförderung
  • Nutztierschutzförderung
  • Überbetriebliche Zusammenarbeit





Förderungen:





Förderung von Bauernhausbaumaßnahmen:


Wohnbauförderung:

  1. Für Bauernhäuser können, wenn sie neu gebaut oder umfassend saniert werden, langfristige zinsenfreie, jedoch rückzuzahlende Annuitätenzuschüsse gewährt werden.

  2. Für die Schaffung von Austragwohnraum im Zusammenhang mit der bevorstehenden Hofübergabe ist ein gefördertes 2%iges Darlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren möglich. Der Förderungsantrag ist jedenfalls noch vor der Hofübergabe vom Hofübergeber zu stellen.

  3. Für die Sanierung von Bauernhäusern können für bestimmte Maßnahmen nicht rück-zahlbare Annuitätenzuschüsse (für ein aufzunehmendes Bankdarlehen) oder ein nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss (Direktzuschuss) gewährt werden.

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Bäuerliche Besitzfestigung und landwirtschaftliches Siedlungswesen:


Für Neu- und Umbaumaßnahmen sowie Erneuerung von Wohngebäude, Sanierung, baukulturell wertvoller Bauerhäuser:

  1. Beihilfen für kinderreiche Bauernfamilien (mit 3 und mehr minderjährigen Kindern).

  2. Siedlungsförderung (Aussiedlung, Wiederbesiedlung von Zulehen, Erwerb auslaufender Höfe).

  3. Bergbauernbesitzfestigungsförderung (Bergbauernhöfe der Erschwerniszonen 1 bis 4).

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Einzelbetriebliche Investitionsförderung:


Bäuerliche Wirtschaftsbaumaßnahme wie Neu-, zu-, Um- und Ausbau bzw. sonstige Verbesserungen landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude einschließlich der funktionell notwendigen technischen Einrichtungen, Anlagen und Bauten.

Errichtung und Sanierung von landwirtschaftlichen Funktions- und Wirtschaftsräumen im bäuerlichen Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude sowie Bauten für biogene Brennstoffe.

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Nutztierschutzförderungen:


Förderung von Maßnahmen zur Hebung des Nutztierschutz-Standards nach Anpassungsaufträgen gemäß § 28 Salzburger Nutztierschutzgesetz 1997.

Förderung der Tiergerechtheit durch Schaffung von Freiausläufen (Laufhöfen) bei bestehenden Rinder- und Schweinehaltungen.

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Ansprechpartner und Einreichstelle:
Dipl.-Ing. Georg Juritsch
Referat 4/22: Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5020 Salzburg
Tel.Nr. 0662/8042-2177
Fax: 0662/8042-2514

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