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von A bis Z


Schätzung des Schadens


Diese erfolgt, sofern nicht Amtssachverständige dafür zur Verfügung stehen, durch gerichtlich beeidete Sachverständige.


Als sehr hilfreich hat sich zur Schadensaufnahme nach Hochwasserschäden in Kellern die Schadensliste erwiesen. Die ausgefüllte Schadensliste wird mit dem Sachverständigen durchgearbeitet und ermöglicht eine rasche Schadenserfassung.