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Beihilfenhöhe


Die Höhe der Beihilfe beträgt im Allgemeinen 30 % des erlittenen Schadens. Bei geringem Familieneinkommen, verhältnismäßig hohem Schadensausmaß oder sonstiger außerordentlicher Belastung, zB Krankheit und Behinderung sowie im Falle einer Existenzgefährdung ist eine Erhöhung des Beihilfenprozentsatzes möglich.

Bei Schäden, zu deren Behebung ein Maschineneinsatz erforderlich war, werden die Kosten des Einsatzgerätes sowie allenfalls erforderlicher Transportmittel gesondert zu 80 % refundiert.