Beihilfenauszahlung
Die Auszahlung der bewilligten Beihilfen erfolgt im Wege der Gemeinde. Vor Auszahlung kann die Vorlage einer Abrechnung verlangt werden, wobei Zwischenabrechnungen möglich sind. Weitere Einzelheiten entnehmen sie bitte den angefügten Richtlinien der Landesregierung.

