Antragstellung
Ansuchen um Beihilfe sind mittels der hierfür vom Amt der Salzburger Landesregierung aufgelegten Formulare im Wege der Gemeinde des Schadensortes spätestens innerhalb ½ Jahres nach Eintritt des Schadens beim Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4, einzubringen. Die Formulare liegen in allen Gemeindeämtern des Landes Salzburg auf.
Dem Ansuchen sind die für die Bemessung der Beihilfenhöhe erforderlichen Unterlagen (Lohnzettel, Steuerbescheide) anzuschließen. Die Gemeinde hat die Angaben des Geschädigten zu überprüfen und das Ansuchen samt Beilage dem Amt der Salzburger Landesregierung zu übermitteln.
Die "Schadensliste Einzelgegenstände" ist dem Antrag um Unterstützung durch den Katastrophenfonds beizulegen.

