Jagdschutz
Alle Jagdgebiete im Land Salzburg werden von behördlich bestellten Jagdschutzorganen auf die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen überwacht. Die Einzelheiten dazu sind in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (§§ 113 bis 119 Salzburger Jagdgesetz (JG) 1993, LGBl 100, idgF) zu finden.

