Logo Land Salzburg
von A bis Z

Was wird gefördert?

Tierverlust durch Seuchengeschehen

Warum wird gefördert?
Wer wird gefördert?

Landwirte mit Rinderhaltung

Wie wird gefördert?

Mittels Förderungsantrag

Bei Einzelausmerzung:
€ 109,01 je Tier (Alter zwischen 6 Monate und 2 Jahre)
€ 218,02 je Tier (Alter über 2 Jahre)

Bei Gesamtbestandsausmerzung:
€ 181,68 je Tier (Alter zwischen 6 Monate und 2 Jahre)
€ 363,36 je Tier (Alter über 2 Jahre)

Förderungsabwicklung:
Die Auszahlung erfolgt aufgrund des Antrags der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde automatisch durch die Landesveterinärdirektion beim Amt der Salzburger Landesregierung an den Tierbesitzer.

Wo wird gefördert?

Im Rahmen der TBC-, Bang-, Leukose- und IBR/IPV-Bekämpfung.

Wann wird gefördert?

Nur für weibliche Rinder über 6 Monate bei vorzeitiger Abgabe von Reagenten.

Weiteres

Zusätzlich bei IBR/IPV:

Landesbeihilfe wird nur für Tierbestände gewährt, wo sichergestellt ist, dass kein Tier aus einem nicht-IBR/IPV-freien Gebiet eingebracht wurde.

Downloads