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Was wird gefördert?

Forstbetriebliche Pläne

Warum wird gefördert? Erstellung forstbetrieblicher Pläne wie Waldwirtschaftspläne, Nutzungspläne, Waldfachpläne nach dem FG 1975 i.d.g.F.
Wer wird gefördert?

           je nach Maßnahme

  • Bewirtschafter land- u. forstwirtschaftlicher Betriebe
  • Waldbesitzervereinigungen
  • Agrargemeinschaften
  • Sonstige Förderwerber
  • Kleinstunternehmer
  • Mitglieder von Waldbesitzervereinigungen oder Maschinenringgemeinschaften
Wie wird gefördert?

Wälder mit erhöhter Schutzwirkung 60 % - 90 % der anerkannten Kosten

Wirtschaftswald und Wälder mit Wohlfahrtswirkung bis zu 50 % der anerkannten Kosten

Wo wird gefördert?

Beirkshauptmannschaft:

zuständiger Bezirksförster

Landesforstdirektion:

Dipl.Ing. Josef Egger, DW 3683

Wann wird gefördert?

EU Programm von 2007 - 2013;

Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Förderantrag vor Beginn der Maßnahme schriftlich bewilligt ist.

Weiteres

Obergrenzen:

Kosten von max. 40 € / ha und max. 20.000 € je Betrieb und Jahr.

Bestehende Pläne müssen älter als 10 Jahre sein.

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Rückfragen:

Dipl.Ing. Josef Egger, DW 3683