| Was wird gefördert? |
Forstbetriebliche Pläne |
| Warum wird gefördert? | Erstellung forstbetrieblicher Pläne wie Waldwirtschaftspläne, Nutzungspläne, Waldfachpläne nach dem FG 1975 i.d.g.F. |
| Wer wird gefördert? |
je nach Maßnahme
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| Wie wird gefördert? |
Wälder mit erhöhter Schutzwirkung 60 % - 90 % der anerkannten Kosten Wirtschaftswald und Wälder mit Wohlfahrtswirkung bis zu 50 % der anerkannten Kosten |
| Wo wird gefördert? |
Beirkshauptmannschaft: zuständiger Bezirksförster Landesforstdirektion: |
| Wann wird gefördert? |
EU Programm von 2007 - 2013; Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Förderantrag vor Beginn der Maßnahme schriftlich bewilligt ist. |
| Weiteres |
Obergrenzen: Kosten von max. 40 € / ha und max. 20.000 € je Betrieb und Jahr. Bestehende Pläne müssen älter als 10 Jahre sein. |
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