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Was wird gefördert?

Agrarumweltmaßnahmen: ÖPUL



(Österreichisches Programm für eine umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende Landwirtschaft)

Warum wird gefördert?

Unterstützung einer naturnahen Landbewirtschaftung sowie Abgeltung der von der Landwirtschaft unentgeltlich erbrachten multifunktionalen Leistungen. Das ÖPUL bietet einen Anreiz zur Einführung bzw. Beibehaltung von Produktionsverfahren, die mit dem Schutz und der Verbesserung der Umwelt und einer gepflegten Kulturlandschaft vereinbar sind, im Dienste der gesamten Gesellschaft.

Wer wird gefördert?

Mögliche Förderungsempfänger sind natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Vorgaben der einschlägigen Sonderrichtlinie müssen erfüllt sein (siehe Download).

Wie wird gefördert?

Die Förderung setzt sich aus EU, Bundes- und Landesmitteln zusammen. Die Förderhöhe bei einer Beteiligung am ÖPUL entnehmen Sie bitte der Sonderrichtlinie (siehe Download).

Wo wird gefördert?

Die Antragstellung erfolgt mittels Mehrfachantrag und Herbstantrag (bei Neuseinstieg, Teilnahme an Begrünung von Ackerflächen und Maßnamenänderung bei der jeweils örtlich zuständigen Bezirksbauernkammer.

Die Berater der Landwirtschaftskammer und der Bezirksbauernkammern stehen für Auskünfte gerne zur Verfügung.

Wann wird gefördert?

Es sind folgende Termine zu beachten:

Herbstantrag:
Bis 15.10. dJ für die Maßnahmen "Ökopunkte" und "Begrünung von Ackerflächen".
Bis 15.11. dJ für alle übrigen Maßnahmen.
Keine Nachfrist.

Mehrfachantrag:
Bis 15.05. dJ.

Almauftriebsliste:
Bis 1.7. dJ für die Maßnahme "Alpung und Behirtung" (Nachfrist ohne Prämienkürzung bis 15.7.).

Weiteres

Punkt BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Punkt Agrarmarkt Austria
Punkt Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg

Downloads

Sonderrichtlinie ÖPUL 2007