Logo Land Salzburg
von A bis Z

Was wird gefördert?

Förderung von Wohnbauten kinderreicher Bauernfamilie


Landeszuschüsse zu Bauernhausneu- und -umbauten oder Sanierungen für Bauernfamilien mit mindestens 3 Kindern, für die Familienbeihilfe gewährt wird.

Warum wird gefördert?

Es geht um die Schaffung von ausreichendem Wohnraum und um die Herstellung einer angemessenen Wohnqualität, die dem heutigem Lebensstandard entspricht.

Wer wird gefördert?

Eigentümer und Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Betrieben, die Baumaßnahmen im Bereich des Bauernhauses durchführen.

Wie wird gefördert?

Mittels Antrag über die örtlich zuständige Bezirksbauernkammer. Zuschüsse nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Fördermittel.

Wo wird gefördert? Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/22: Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5020 Salzburg

E-Mail: agrarwirtschaft@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-DW 2177 oder 2390
Fax: 0662/8042-2920

Wann wird gefördert?

Ganzjährige Antragstellung möglich. Der Antrag ist vor Baubeginn zu stellen.

Weiteres
Downloads