| Was wird gefördert? |
Förderung von Wohnbauten kinderreicher BauernfamilieLandeszuschüsse zu Bauernhausneu- und -umbauten oder Sanierungen für Bauernfamilien mit mindestens 3 Kindern, für die Familienbeihilfe gewährt wird. |
| Warum wird gefördert? |
Es geht um die Schaffung von ausreichendem Wohnraum und um die Herstellung einer angemessenen Wohnqualität, die dem heutigem Lebensstandard entspricht. |
| Wer wird gefördert? |
Eigentümer und Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Betrieben, die Baumaßnahmen im Bereich des Bauernhauses durchführen. |
| Wie wird gefördert? |
Mittels Antrag über die örtlich zuständige Bezirksbauernkammer. Zuschüsse nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Fördermittel. |
| Wo wird gefördert? |
Amt der Salzburger Landesregierung Referat 4/22: Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen Fanny-von-Lehnert-Straße 1 5020 Salzburg E-Mail: agrarwirtschaft@salzburg.gv.at Tel.: 0662/8042-DW 2177 oder 2390 Fax: 0662/8042-2920 |
| Wann wird gefördert? |
Ganzjährige Antragstellung möglich. Der Antrag ist vor Baubeginn zu stellen. |
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