| Was wird gefördert? |
Erholungswald |
| Warum wird gefördert? |
Verbesserung der Erholungswirkung des Waldes |
| Wer wird gefördert? |
je nach Maßnahme
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| Wie wird gefördert? |
Fördersatz 40 % der anerkannten Rechnungssumme |
| Wo wird gefördert? |
Bezirkshauptmannschaft: Zuständiger Bezirksförster Landesforstdirektion: Fanny von Lehnertstraße 1, Postfach 527, 5020 Salzburg Tel: 0662/8042-3678 Fax: 0662/8042-3887 |
| Wann wird gefördert? |
EU Programm von 2007 - 2013; Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Förderantrag vor Beginn der Maßnahme schriftlich bewilligt ist. |
| Weiteres |
Obergrenze: 40.000 € Untergrenze: 2.500 € je Projekt |
| Downloads |

