| Was wird gefördert? |
Fonds zur Erhaltung ländlicher Straßen (FELS)Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung von ländlichen Straßen, Wegen und Brücken |
| Warum wird gefördert? |
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| Wer wird gefördert? |
Rechtsträger von ländlichen Straßen und Wegen (Gemeinden, Interessenten- und Güterweggenossenschaften, Einzelpersonen) |
| Wie wird gefördert? |
Fachtechnische, organisatorische und finanzielle Hilfestellung bei der Umsetzung von Erhaltungs- Erneuerungsmaßnahmen. |
| Wo wird gefördert? |
Amt der Salzburger Landesregierung |
| Wann wird gefördert? | Der beabsichtigte Maßnahme ist zu beantragen sowie eine Förderungszusicherung einzuholen. |
| Weiteres |
Schriftliches Ansuchen an: Amt der Salzburger Landesregierung |
| Downloads |
Landesgesetzblätter Link: LGBI. Nr.77/1981 |

