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Was wird gefördert?

Einzelbetriebliche Investitionsförderung

Investitionen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben:

Neu-, Zu-, Um- und Ausbau landwirtschaftlicher Stall- und Wirtschaftsgebäude einschließlich der technischen Einrichtungen, Anlagen und Bauten (z.B. Entmistungsanlagen, Aufstallungen, milchtechnische Einrichtungen, Silos, Düngersammelanlagen, Kompostaufbereitungsplatte, Wasserversorgung), Errichtung und Sanierung von Wirtschaftsräumen, sowie Almbaumaßnahmen.

Warum wird gefördert?

Die Investitionsförderung in der Landwirtschaft soll die Erhaltung einer bäuerlich strukturierten Landwirtschaft sichern, vor allem die der Voll-, Zu-  und Nebenerwerbsbetriebe, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Erfordernisse.

Wer wird gefördert?

Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.
Natürliche, juristische Personen und Personenvereinigungen mit Sitz in Österreich, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.

Wie wird gefördert?

Es können Zinsenzuschüsse zu Agrarinvestitionskrediten (AIK) gewährt werden.
Für Investitionszuschüsse besteht aufgrund der budgetären Ausschöpfung ab 15.2.2012 ein Antragsstopp.

Wo wird gefördert? Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/22: Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5020 Salzburg

E-Mail: agrarwirtschaft@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-DW 2177 oder 2390
Fax: 0662/8042-2920

Wann wird gefördert?

Der Antrag ist vor Baubeginn bei der zuständigen Bezirksbauernkammer zu stellen. Es können nur Investitionskosten, die nach Antragstellung entstehen, anerkannt werden. Wird ein AIK beantragt ist eine Kostenanrechnung erst nach Bewilligung des Antrages möglich.

Weiteres www.lebensministerium.at
Downloads Sonderrichtlinien Sonstige Maßnahmen.pdf
Verpflichtungserklärung