| Was wird gefördert? |
Einzelbetriebliche InvestitionsförderungInvestitionen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben:Neu-, Zu-, Um- und Ausbau landwirtschaftlicher Stall- und Wirtschaftsgebäude einschließlich der technischen Einrichtungen, Anlagen und Bauten (z.B. Entmistungsanlagen, Aufstallungen, milchtechnische Einrichtungen, Silos, Düngersammelanlagen, Kompostaufbereitungsplatte, Wasserversorgung), Errichtung und Sanierung von Wirtschaftsräumen, sowie Almbaumaßnahmen. |
| Warum wird gefördert? |
Die Investitionsförderung in der Landwirtschaft soll die Erhaltung einer bäuerlich strukturierten Landwirtschaft sichern, vor allem die der Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetriebe, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Erfordernisse. |
| Wer wird gefördert? |
Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. |
| Wie wird gefördert? |
Es können Zinsenzuschüsse zu Agrarinvestitionskrediten (AIK) gewährt werden. |
| Wo wird gefördert? |
Amt der Salzburger Landesregierung Referat 4/22: Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen Fanny-von-Lehnert-Straße 1 5020 Salzburg E-Mail: agrarwirtschaft@salzburg.gv.at Tel.: 0662/8042-DW 2177 oder 2390 Fax: 0662/8042-2920 |
| Wann wird gefördert? |
Der Antrag ist vor Baubeginn bei der zuständigen Bezirksbauernkammer zu stellen. Es können nur Investitionskosten, die nach Antragstellung entstehen, anerkannt werden. Wird ein AIK beantragt ist eine Kostenanrechnung erst nach Bewilligung des Antrages möglich. |
| Weiteres | www.lebensministerium.at |
| Downloads |
Sonderrichtlinien Sonstige Maßnahmen.pdf Verpflichtungserklärung |

