| Was wird gefördert? |
Förderung von Anlagen für Energie aus BiomasseBiomasseheizanlagen, Biomassefernwärme bis 4 MW, Biogasanlagen, Kleinwasserkraftanlagen, Biotreibstoffanlagen. |
| Warum wird gefördert? |
Förderung der Nutzung heimischer, erneuerbarer Energieträger zur Reduktion von Emissionen und Treibhausgasen sowie zur Erhöhung der regionalen Wertschöpfung. |
| Wer wird gefördert? |
Sämtliche natürliche und juristische Personen. |
| Wie wird gefördert? |
Max. 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten, bei Förderung im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raumes max. 40% der Investitionskosten (Kleinwasserkraft max. 35%). |
| Wo wird gefördert? |
Amt der Salzburger Landesregierung Referat 4/22: Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen Fanny-von-Lehnert-Straße 1 5020 Salzburg E-Mail: agrarwirtschaft@salzburg.gv.at Tel.: 0662/8042-DW 2177 oder 2390 Fax: 0662/8042-2920 |
| Wann wird gefördert? |
Ansuchen muss vor Baubeginn beziehungsweise Liefertermin bei der Kommunalkredit Austria AG beziehungsweise einer der Landesförderstellen einlangen. |
| Weiteres | www.kommunalkredit.at |
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