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Was wird gefördert?


Förderung von Anlagen für Energie aus Biomasse

Biomasseheizanlagen, Biomassefernwärme bis 4 MW, Biogasanlagen, Kleinwasserkraftanlagen, Biotreibstoffanlagen.

Warum wird gefördert?

Förderung der Nutzung heimischer, erneuerbarer Energieträger zur Reduktion von Emissionen und Treibhausgasen sowie zur Erhöhung der regionalen Wertschöpfung.

Wer wird gefördert?

Sämtliche natürliche und juristische Personen.
Für Förderung im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raumes mindestens 51 % Land- und Forstwirte (Kapital- und Stimmrechtsmehrheit).

Wie wird gefördert?

Max. 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten, bei Förderung im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raumes max. 40% der Investitionskosten (Kleinwasserkraft max. 35%).
Antragstellung an die Kommunalkredit Austria AG, Förderungen im Rahmen der ländlichen Entwicklung an das Amt der Salzburger Landesregierung oder die Landwirtschaftskammer.

Wo wird gefördert? Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/22: Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5020 Salzburg

E-Mail: agrarwirtschaft@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-DW 2177 oder 2390
Fax: 0662/8042-2920

Wann wird gefördert?

Ansuchen muss vor Baubeginn beziehungsweise Liefertermin bei der Kommunalkredit Austria AG beziehungsweise einer der Landesförderstellen einlangen.

Weiteres www.kommunalkredit.at
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