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Was wird gefördert?

Forststraßenbau

Warum wird gefördert?

Verbesserung der Wirkungen des Waldes durch eine angemessene und landschaftsschonende Walderschließung, Rationalisierung der Tätigkeiten zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung und Waldbrandbekämpfung; Minimierung der Holzernte- und Erosionsschäden; Verbesserung der Bedingungen für Waldarbeit und -brandbekämpfung

Wer wird gefördert?

           je nach Maßnahme

  • Bewirtschafter land- u. forstwirtschaftlicher Betriebe
  • Waldbesitzervereinigungen
  • Agrargemeinschaften
  • Sonstige Förderwerber
  • Kleinstunternehmer
  • Mitglieder von Waldbesitzervereinigungen oder Maschinenringgemeinschaften
Wie wird gefördert?

Wälder mit erhöhter Schutzwirkung 45 % bis max. 60 % der anerkannten Baukosten

Wirtschaftswald und Wälder mit Wohlfahrtswirkung 45 % der anerkannten Baukosten

Wo wird gefördert?

Bezirkshauptmannschaft:

Zuständiger Bezirksförster

Landesforstdirektion:

Fanny von Lehnertstraße 1, Postfach 527, 5020 Salzburg

Tel:  0662/8042-3678

Fax: 0662/8042-3887

Wann wird gefördert?

EU Programm von 2007 - 2013;

Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Förderantrag vor Beginn der Maßnahme schriftlich bewilligt ist.

Weiteres

Ein forstbetriebliches Bewirtschaftungskonzept ist Voraussetzung für die Förderung der  Errichtung oder den Umbau von Forststraßen. Das Vorhaben ist in einem einfachen technischen Projekt incl. Nutzungskonzept darzustellen und dem Förderantrag beizulegen. Obergrenzen : Max 3.500 lfm /Jahr und Betrieb sind förderfähig.

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Rückfragen:

Dipl.Ing. Josef Egger, DW 3683