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Was wird gefördert?

Waldbauliche Maßnahmen

Warum wird gefördert?

nachhaltige Verbesserung der Wälder durch naturnahe Waldpflege und Verbesserung der Waldstruktur; den örtlichen Gegebenheiten angepasste Wälder mit einer an die natürliche Waldgesellschaft orientierten Baumartenwahl und -mischung

Wer wird gefördert?

           je nach Maßnahme

  • Bewirtschafter land- u. forstwirtschaftlicher Betriebe
  • Waldbesitzervereinigungen
  • Agrargemeinschaften
  • Sonstige Förderwerber
  • Kleinstunternehmer
  • Mitglieder von Waldbesitzervereinigungen oder Maschinenringgemeinschaften
Wie wird gefördert?

in Wäldern mit erhöhter Schutzfunktion je nach Maßnahme bis zu 90% der anerkannten Kosten -

Wirtschaftswald und Wälder mit Wohlfahrtswirkung 50 % der anerkannten Kosten

Bauschsätze je nach Maßnahme

Wo wird gefördert?

Bezirkshauptmannschaft:

Zuständiger Bezirksförster

Landesforstdirektion:

Fanny von Lehnertstraße 1, Postfach 527, 5020 Salzburg

Tel:  0662/8042-3678

Fax: 0662/8042-3887

Wann wird gefördert?

EU Programm von 2007 - 2013;

Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Förderantrag vor Beginn der Maßnahme schriftlich bewilligt ist.

Weiteres Die Förderung kann als Einzelantrag oder im Rahmen eines Gemeinschaftsantrages beantragt werden.
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Rückfragen:

Dipl.Ing. Josef Egger, DW 3683