| Was wird gefördert? |
Förderung von baulichen Maßnahmen an Bauern- und Austraghäusern |
| Warum wird gefördert? | |
| Wer wird gefördert? |
Begünstigte, natürliche Personen, die Eigentümer und Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Betriebes sind. |
| Wie wird gefördert? |
Für die Errichtung und umfassende Sanierung von Bauernhäusern sowie für die Errichtung einer Austragwohnung in einem Austraghaus oder den Einbau einer Austragwohnung in einem Bauernhaus gewährt das Land Salzburg ein rückzahlbares, verzinsliches Förderungsdarlehen, Laufzeit 20 Jahre, Verzinsung 2%. |
| Wo wird gefördert? |
Amt der Salzburger Landesregierung Referat 4/22: Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen Fanny-von-Lehnert-Straße 1 5020 Salzburg E-Mail: agrarwirtschaft@salzburg.gv.at Tel.: 0662/8042-DW 2177 oder 2390 Fax: 0662/8042-2920 |
| Wann wird gefördert? |
Ganzjährige Antragstellung möglich. |
| Weiteres |
Bearbeitung und Förderungszusicherung: |
| Downloads | Formulare für die Förderung können auch via Internet (www.salzburg.gv.at, weiterer Link "Bauen/Wohnen") bezogen werden. |

