Fischereischutz
Alle Fischwässer im Land Salzburg werden von behördlich bestellten Fischereischutzorganen auf die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen überwacht. Die Einzelheiten dazu sind in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (§§ 29 – 33 Fischereigesetz) zu finden.

