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Der Grüne Pakt – Rahmenbedingungen für den ländlichen Raum in Salzburg stehen fest




Am 25. Oktober 2007 wurde das Österreichische Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes, nach lang andauernden Verhandlungen zwischen Österreich und der Europäischen Kommission, von dieser formell und rechtsverbindlich genehmigt. Damit ist der äußere Rahmen für die Entwicklung der ländlichen Gebiete in Österreich für die Jahre 2007 -2013 festgelegt und der Weg für die Auszahlung der öffentlichen Mittel an die Bäuerinnen und Bauern bzw. die anderen Projektträger frei. Dies ist auch für Salzburg von großer Bedeutung, da von den jährlich rund € 116 Mio. an öffentlichen EU – kofinanzierten Mitteln ca. 80% aus der ländlichen Entwicklung stammen.

Mittelaufteilung je Achse 2007 – 2013 in Österreich (in Mio. €)

    

öffentliche

Mittel gesamt

ELER Anteil

Anteil

ELER in %

Achsen-

verteilung in %

Achse 1

1 078.4

540.8

50.1

13.8

Achse 2

5 661.4

2 828.5

49.9

72.3

Achse 3

Achse 4

506.0

423.1

254.0

213.6

50.2

50.5

6.5

5.5

12.0

Techn. Hilfe

153.1

74.3

48.5

1.9

Gesamt

7 822.2

3 911.4

50.0

100



Der Grüne Pakt besteht aus 4 Achsen:



  • Achse 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaftlichen Betriebe (Berufsausbildung, Niederlassung von Junglandwirten, Investitionsförderung, …)


  • Achse 2: Verbesserung der Umwelt und der Landschaft (Agrarumweltprogramm ÖPUL, Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, Natura 2000, …)


  • Achse 3: Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft (Urlaub am Bauernhof, Direktvermarktung, Biomasse, ländliche Straßen, Tourismus, …)


  • Achse 4, Leader: Die Umsetzung des Leader Konzeptes erfolgt über die Achsen 1, 2 und 3, wobei der Schwerpunkt bei den Maßnahmen und Zielen der Achse 3 liegt.



72% der öffentlichen Mittel kommen der Achse 2 zugute, wobei hier beim ÖPUL die Mittel spürbar reduziert werden mussten und gleichzeitig die Bewirtschaftungsauflagen für die Landwirte verschärft bzw. erweitert wurden. Ohne diese zusätzlichen Auflagen, die sowohl für die Bauern als auch für die Abwicklungsorgane einen Mehraufwand bedeuten, wäre aber die im europaweiten Vergleich weiterhin hohe Dotierung des österreichischen Umweltprogramms nicht durchzusetzen gewesen.

Als großer Erfolg kann jedoch gewertet werden, dass im ÖPUL die Steilflächenmahd, die Alpungsprämie und das Salzburger Regionalprojekt ohne große Änderungen, wie von Österreich im Dezember 2006 bei der EK erstmals eingereicht, genehmigt wurden.

Die Weidemaßnahme die derzeit in Salzburg noch nicht angeboten wird, sollte spätestens ab dem Jahr 2009 als wichtige Tierschutzmaßnahme auch bei uns beantragt werden können.

Die Ausgleichszulage bleibt unverändert bestehen und trägt in Salzburg mit jährlich rund 28 Mio. € wesentlich zur Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung der Berggebiete bei.

Rund 13% der Mittel werden für die Achse 1 verwendet, wobei hier der Schwerpunkt auf der Investitionsförderung und der Niederlassungsprämie liegt, womit eine zeitgerechte möglichst arbeitsextensive, effiziente und flächendeckende Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Betriebe ermöglicht werden soll.  



Die Mittel der Achsen 3 u. 4 dienen  einer positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der ländlichen Gebiete, wobei über Leader geförderte Projekte auch ohne Bezug zur Land- und Forstwirtschaft möglich sind. Bei diesen beiden Achsen wurden im Vergleich zur vergangenen Periode die eingesetzten Mittel mehr als verdoppelt, was der steigenden Bedeutung der weiteren Einkommensdiversifizierung in der Landwirtschaft und einer integrativen Weiterentwicklung des ländlichen Raums insgesamt Rechnung trägt.



Trotz der Einschnitte beim Umweltprogramm muss aber dennoch festgehalten werden, dass die im Vergleich zu den letzten 7 Jahren im größeren Ausmaß zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel eine solide Grundlage für eine zukunftorientierte Entwicklung der ländlichen Regionen Salzburgs darstellt. Die sich bietenden Möglichkeiten sind von den Landwirten, der ländlichen Bevölkerung, Abwicklungsorganen und der Interessensvertretung entsprechend den regionalen Erfordernissen bis 2013 zu nutzen.