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Die Entwicklung des ländlichen Raumes als zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik


Hüttschlager Talschluss LeerschrittLeerschritt Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahr 1999 – der Agenda 2000 – wurde die Entwicklung des ländlichen Raumes, neben dem wichtigen Bereich der Marktordnungsmaßnahmen, als zweite Säule der EU-Agrarpolitik festgeschrieben.
Darüberhinaus erfolgte in begrenzten Bereichen durch die neu eingeführten Cross-Compliance-Bestimmungen eine Verschränkung der Marktordungspolitik mit der Politik für den ländlichen Raum.

Diese Schritte ermöglichten es Österreich, in einem überschaubaren Zeitraum von sieben Jahren (2000 bis 2006) eine Reihe wichtiger Maßnahmen umzusetzen und weiterzuentwickeln, um zum Beispiel die Ökologisierung der Landwirtschaft weiter voran zu treiben, spezifische Benachteiligungen in ländlichen Gebieten abzubauen und regional wirtschaftsbelebende Akzente zu setzen. Am 25.10.2007 wurde das neue Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes in Österreich für die Jahre 2007 bis 2013 von der Europäischen Kommission genehmigt.


Rechtsgrundlage für die Politik für den ländlichen Raum bildet die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 21. September 2005.

Das österreichische Programm zur Entwicklung des ländlichen Raumes 2007 - 2013



Mit dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raumes wurden einige Maßnahmen, die in Österreich seit dem EU-Beitritt im Jahr 1995 entwickelt und im Jahr 2000 weiter modifiziert wurden bzw. Maßnahmen, die bereits seit längerer Zeit zur Erreichung der agrarpolitischen Ziele in Österreich bestehen, in einem einzigen Programm zusammengefasst. Der vielschichtige Komplex der Leistungsabgeltungen und Förderungen im Bereich der Landwirtschaft wurde damit kompakter und überschaubarer.

Das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raumes ist als horizontales Programm zu bezeichnen, da es in allen Bundesländern gleichermaßen anzuwenden ist. Bei einigen Maßnahmen ist den einzelnen Bundesländern ein gewisser Handlungsspielraum gegeben, um die Vorgaben des horizontalen Programms zu ergänzen und an regionsspezifische Besonderheiten anzupassen. Als Beispiel hierfür sei für Salzburg das Salzburger Regionalprojekt für Grundwasserschutz und Grünlanderhaltung angeführt, das einen Bestandteil des Österreichischen Programms für eine umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende Landwirtschaft (ÖPUL) bildet.


Das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raumes enthält in den jeweiligen Achsen folgende Maßnahmen:

           
ACHSE 1: VERBESSERUNG DER WETTBEWERBSFÄHIGKEIT DER LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT

  • Berufsbildung und Informationsmaßnahmen
  • Niederlassung von Junglandwirten
  • Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe
  • Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder
  • Erhöhung der Wertschöpfung bei land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen
  • Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie im Forstsektor
  • Forstliche Infrastruktur
  • Teilnahme der Landwirte an Lebensmittelqualitätsregelungen
  • Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen

    ACHSE 2: VERBESSERUNG DER UMWELT UND DER LANDSCHAFT
  • Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Nachteilen (Ausgleichszulage)
  • Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und Zahlungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 200/60EWG
  • Agrarumweltmaßnahmen (ÖPUL)
  • Tierschutzmaßnahme
  • Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen
  • Zahlungen im Rahmen von Natura 2000
  • Zahlungen für Waldumweltmaßnahmen
  • Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Potenzials und Einführung vorbeugender Aktionen

    ACHSE 3: LEBENSQUALITÄT IM LÄNDLICHEN RAUM UND DIVERSIFIZIERUNG DER LÄNDLICHEN WIRTSCHAFT
  • Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten
  • Unterstützung der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen
  • Förderung des Fremdenverkehrs
  • Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung (Güterwege, Biomasse)
  • Dorferneuerung und Entwicklung
  • Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes
  • Ausbildung und Information
  • Kompetenzentwicklung

    ACHSE 4: UMSETZUNG DES LEADER-KONZEPTES
  • Maßnahmen/Ziele von Achse 1
  • Maßnahmen/Ziele von Achse 2
  • Maßnahmen/Ziele von Achse 3
  • Gebietsübergreifende und transnationale Zusammenarbeit



Berufsbildung und Informationsmaßnahmen:

Die Förderung von Berufsbildungsmaßnahmen trägt zur Verbesserung der beruflichen Qualifikation von Landwirten und anderen mit land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten befassten Personen sowie zu ihrer Umstellung auf andere Tätigkeiten bei.


Niederlassung von Junglandwirten:

Die Niederlassungsprämie für Junglandwirte soll dazu beitragen, die finanzielle Belastung bei der erstmaligen Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebes (Kosten für erforderlichen Modernisierungen und Anpassungen) abzufedern und die Weiterbewirtschaftung landwirtschaftlicher Betriebe zu sichern.


Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe:

Die Beihilfen für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben tragen zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommen sowie der Lebens-, Arbeits- und Produktionsbedingungen bei.


Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Nachteilen (Ausgleichszulage):

Die Beihilfe für benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen dienen der Gewährleistung des Fortbestands der nachhaltigen landwirtschaftlichen Bodennutzung und somit der Erhaltung einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum unter besonderer Berücksichtigung von Belangen des Umweltschutzes.


Agrarumweltmaßnahmen (ÖPUL):

Die Beihilfen werden für landwirtschaftliche Produktionsverfahren gewährt, die über die gute landwirtschaftliche Praxis im üblichen Sinn hinausgehen. Ziel ist es unter anderem, eine Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen zu fördern, die mit dem Schutz und der Verbesserung der Umwelt, der Landschaft und ihrer Merkmale, der natürlichen Ressourcen, der Böden und der genetischen Vielfalt vereinbar ist.


Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse:

Es werden Investitionsbeihilfen gewährt, um die Verbesserung und Rationalisierung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu fördern, neue Absatzmöglichkeiten zu erschließen sowie die Qualität und Sicherheit der Produkte zu erhöhen und so zu einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse beizutragen.



Forstwirtschaft:

Die Beihilfen für die Forstwirtschaft tragen zur Erhaltung und Entwicklung der wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Funktion der Wälder in ländlichen Gebieten bei.


Diversifizierung und Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum:

Für Maßnahmen im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Tätigkeiten und deren Umstellung sowie mit Tätigkeiten im ländlichen Raum, die nicht in den Geltungsbereich anderer Maßnahmen fallen, werden Beihilfen gewährt.



DOWNLOAD: Programm Ländliche Entwicklung 2007-2013 (pdf, 5.369 KB)