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von A bis Z

Förderung des Breitbandausbaus im Bundesland Salzburg - Aufruf zur Einreichung von Projekten

Achtung: Einreichfrist verlängert bis 13. März 2012!!!


  • Inhalt und Ziel der Förderung

Die Breitbandinitiative "BREITBAND AUSTRIA ZWANZIGDREIZEHN" greift die Intentionen der EU, des österreichischen Regierungsprogramms 2008-2013 und die Bemühungen des Landes Salzburg auf, um durch eine weitere Verbesserung der Breitband-Infrastruktur zu "Next - Generation - Access - Netzen" (NGA-Definition gemäß Sonderrichtlinie "Breitband Austria Zwanzigdreizehn" des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT)) zu kommen.


Generelles Ziel ist die Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung im ländlichen Raum durch Ausbau und Modernisierung von zuverlässigen, preiswerten, hochwertigen und innovativen Breitbandinfrastrukturen.


Gegenstand der Breitbandinitiative ist die Errichtung von neuen NGA-Infrastrukturen (Next Generation Access) oder die Modernisierung bestehender Breitbandinfrastrukturen hin zu NGA-Netzen sowie weiters die Schaffung passiver Breitbandinfrastrukturen.


Die Grundlage zur Durchführung dieser Vorhaben ist die Sonderrichtlinie "Breitband Austria Zwanzigdreizehn" des BMVIT.


  • Verfügbare Fördermittel im Bundesland Salzburg

max.  €  344.599,56 EU-Mittel (ELER)

max.  €  181.571,20 Bundesmittel (BMVIT und BMLFUW)

max.  €  181.571,20 Landesmittel

max.  €  707.741,96 Gesamt


  • Fördergebiete und deren Fördervolumen

Fördergebiete sind alle Gebiete von Gemeinden mit einer Einwohnerdichte kleiner 100 Einwohner pro km², die nach Konsultation der Betreiber durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) noch nicht mit NGA versorgt sind und zeitnah ohne Förderung auch nicht mit NGA versorgt werden können (das betrifft 49.662 Einwohner und 14.968 Beschäftigte im Bundesland Salzburg; siehe Fördergebietskarte).


Vergabe in 3 Losen:

Die Aufteilung des Landesgebietes in 3 Lose erfolgte auf Basis der NUTS 3-Regionen. Eine Karte der Fördergebiete wurde erstellt, in den weißen Flächen kann keine Förderung gewährt werden. Die Auswahl, welche Unternehmen und Haushalte im förderfähigen Gebiet konkret mit Hilfe der vorgesehenen Fördersumme mit Breitband versorgt werden sollen, trifft der Förderwerber nach für ihn relevanten (wirtschaftlichen) Gesichtspunkten. Für jedes Los ist ein gesonderter Antrag einzubringen.


Fördervolumen:

Los 1: Flachgau/Tennengau

max. Fördersumme € 220.110,--

Los 2: Pinzgau/Pongau

max. Fördersumme € 389.003,21

Los 3: Lungau

max. Fördersumme € 98.628,75


  • Bewertungskriterien

Nach der formalen Prüfung des Förderansuchens erfolgt eine inhaltliche Beurteilung der Projekte nach sechs, unterschiedlich gewichteten Qualitätskriterien, um das bestgeeignete Vorhaben zu ermitteln.


Für das Land Salzburg ist es dabei besonders wichtig mit den vorhandenen Fördermitteln möglichst viele Haushalte und Unternehmen im förderfähigen Gebiet mit qualitativ hochwertiger Breitbandinfrastruktur zu versorgen.


  • Vergabe

Der Zuschlag durch das Land Salzburg erfolgt unter Berücksichtigung der Projektbeurteilung der Bewertungskommission, wobei durch Aufsummierung der gewichteten Subkriterien die Projektqualität vergleichbar dargestellt wird. Die Relation zwischen der Anzahl an versorgten Haushalten/Unternehmen, der Übertragungsqualität und dem Fördermittelbedarf bildet dabei einen zentralen Aspekt.


Die Sonderrichtlinie setzt eine angemessene Eigenleistung des Förderwerbers von mindestens 25% der förderfähigen Kosten voraus. Höhere Eigenleistungen attraktivieren das Angebot und erhöhen die Chance auf den Zuschlag.


Pro Los bekommt ein Anbieter die gesamte Fördersumme und verpflichtet sich, in den von ihm im Förderansuchen angegebenen Siedlungspunkten innerhalb von 18 Monaten ab Förderzusage die Förderbedingungen zu erfüllen.


  • Unterlagen

(1) Sonderrichtlinie "Breitband Austria ZWANZIGDREIZEHN" (pdf, 147 KB) des BMVIT

(2) Karten der drei Fördergebiete inklusive GesamtübersichtskarteGIS-Daten der Fördergebiete

(3) Aufruf zur Einreichung von Projekten (pdf, 82 KB)

(4) Verpflichtungserklärung (pdf, 31 KB)

(5) AMA-Antrag auf Fördermittel (inkl. Ausfüllanleitung) (pdf, 215 KB)

(6) Antrag - Inhaltsteil (Projektantrag Teil B)


Die genannten Unterlagen können von der Homepage des Landes Salzburg heruntergeladen oder von der Abteilung 4 - Lebensgrundlagen und Energie, Referat 20423 - Ländliche Entwicklung (Fanny-von-Lehnert-Strasse 1, 5020 Salzburg; laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at) bezogen werden.


  • Verfahren

  1. Veröffentlichung in der Salzburger Landeszeitung am 11. Oktober 2011
  2. Die Formalvoraussetzungen des Bescheides M03/09-103 der RTR sind einzuhalten
  3. Die vollständig ausgefüllten Unterlagen (4, 5, 6) mit zusätzlich je einem unterschriebenen Exemplar der Sonderrichtlinie (1) und des Aufrufes (3) müssen bis 13. März 2012 um 12:00 Uhr in einem verschlossenen Kuvert mit dem Hinweis "Förderung des Breitbandausbaus im Bundesland Salzburg" beim Amt der Salzburger Landesregierung, Referat Ländliche Entwicklung einlangen. Zusätzlich ist den Einreichunterlagen eine Excel-Datei mit Adressen und eine entsprechende Shape-Datei beizulegen um darzustellen, welche Haushalte und Unternehmen mit Hilfe der vorgesehenen Förderung versorgt werden sollen. Als versorgt gilt dabei jeder Haushalt bzw. jedes Unternehmen, dem nach Durchführung des Projektes innerhalb von 3 Monaten ab Bestellung des Kunden ein NGA fähiges Netz, zu einem marktüblichen Preise, zur Verfügung gestellt werden kann.
  4. Danach erfolgt die Formalprüfung. Die geprüften und vollständigen Unterlagen werden dann der Bewertungskommission vorgelegt.
  5. Auf Basis der Beurteilung der Bewertungskommission wird über die eingereichten Projekte entschieden und je Los mit einem Förderwerber ein Fördervertrag abgeschlossen.

  • Kontakt

Ihre Kontaktstelle für die Abwicklung der Förderung des Breitbandausbaus im Bundesland Salzburg:


Amt der Salzburger Landesregierung

Abteilung 4 - Lebensgrundlagen und Energie

Referat 20423 - Ländliche Entwicklung

Fanny-von-Lehnert-Strasse 1, 5020 Salzburg

Telefon: 0662/8042-2287

Fax: 0662/8042-762287