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Die Salzburger Sporthilfe
Allgemeines

Was ist die Salzburger Sporthilfe?
Die Salzburger Sporthilfe wurde 1995 als Serviceleistung des Landes zur Förderung heimischer AthletInnen ins Leben gerufen. Sie ist als Ergänzung zur Österreichischen Sporthilfe gedacht und verfolgt das Ziel, jene Leistungsphase zu überbrücken, die für die Sportler aufgrund des Fehlens anderer Unterstützungen meistens sehr kostenintensiv ist. Das Hauptaugenmerk der Salzburger Sporthilfe gilt dem Nachwuchs, bei entsprechenden Leistungen können jedoch auch AthletInnen der Allgemeinen Klasse gefördert werden.

Welche Arten der Förderung gibt es?
Die Salzburger Sporthilfe gliedert sich in drei Bereiche:

  1. Individual- und Mannschaftsförderung: Neben AthletInnen aus Einzelsportarten werden auch Mannschaften bzw. einzelne Mitglieder daraus gefördert. Die Richtlinien unterscheiden olympische und nichtolympischen Sportarten. Bei nichtolympischen Disziplinen sind die Vergabenormen im Verhältnis zu den olympischen erheblich strenger, da bei diesen in der Regel die Leistungsdichte nicht so hoch ist.
  2. Aktionsbudget: Im Rahmen des Aktionsbudgets können einzelne Aktivitäten von Sporthilfebeziehern und Salzburger WeltklassesportlerInnen, wie z.B. wichtige Trainingslager oder die Teilnahme von Mannschaften an internationalen Großveranstaltungen, gefördert werden.
  3. Trainingsbegleitende Maßnahmen: Ein weiterer leistungsfördernder Bereich, der leider oft zu kurz kommt, da professionelle Betreuung auf diesem Sektor teuer ist, sind trainingsbegleitende Maßnahmen wie Massagen oder im Verletzungsfall die Physiotherapie und Rehabilitation. Dazu werden den geförderten AthletInnen im gesamten Bundesland, kostenlose bzw. preiswerte Regenerationsmöglichkeiten angeboten.

Aus der Salzburger Sporthilfe werden auch SpitzensportlerInnen aus dem Bereich des Behindertensports nach gesonderten Richtlinien gefördert.

Wer kann gefördert werden?
Um als Einzelperson oder Mannschaft in den Genuss einer Förderung gelangen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Erbringung einer der in den Richtlinien (siehe Rückseite) geforderten sportlichen Erfolge;
  • Es werden nur Salzburger Sportvereine oder deren Mitglieder (Salzburger SportlerInnen) gefördert.
  • Der zuständige Fachverband der Antragstellerin/des Antragstellers muss Mitglied der Landessportorganisation (LSO) sein.
  • Die/Der AntragstellerIn darf nicht von der Österreichischen Sporthilfe als "Weltklasse" eingestuft sein (sonst fällt sie/er in deren alleinigen Zuständigkeitsbereich). Dies gilt nur für die Individual- und Mannschaftsförderung. Das Aktionsbudget und die trainingsbegleitenden Maßnahmen stehen auch diesen AthletInnen zur Verfügung.
  • Das Jahresnettoeinkommen aus sportlicher Tätigkeit darf € 11.000,00 nicht überschreiten. BerufssportlerInnen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Einreichfristen und Sporthilfeausschuss
Grundsätzlich gilt eine Einreichfrist von 6 Monaten ab Erbringung der für die Förderung relevanten Leistung. In begründeten Fällen kann der Sporthilfeausschuss diese Frist verlängern. Der Sporthilfeausschuss tagt 4 mal pro Jahr. Zur Behandlung zum nächst möglichen Termin muss das Ansuchen bis 14 Tage vor der Sporthilfesitzung im Landessportbüro eingelangt sein, ansonsten wird es in der darauffolgenden Sitzung behandelt. Die Sitzungstermine 2012 sind (in Klammer die Abgabetermine für die jeweilige Sitzung):

  • 20.03. (06.03.)
  • 26.06. (12.06.)
  • 11.09. (28.08.)
  • 20.11. (06.11.)

Was sollte man sonst noch wissen?

  • Grundsätzlich werden Förderungen für die Dauer eines Kalenderjahres gewährt und auf einmal ausbezahlt.
  • Die Förderung beträgt im ersten Jahr 75%, ab dem zweiten Jahr 100% des Basisbetrages der jeweiligen Förderungskategorie. (Bsp.: Ein/e AthletIn wird in zwei verschiedenen Jahren Österreichische/r MeisterIn der Allgemeinen Klasse. Im ersten Jahr werden € 810,00, im zweiten € 1.080,00 gewährt.). Die Höhe des Förderungsbetrages ist abhängig von den erbrachten sportlichen Leistungen und bewegt sich zur Zeit zwischen € 540,00 (Österreichischer Jugendmeister, 1. Jahr) und € 2.100,00 (Platzierung im ersten Viertel bei einer Weltmeisterschaft) pro Jahr.
  • Die Richtlinien unterscheiden olympische und nichtolympische Sportdisziplinen. Bei Welt- oder Europameisterschaften (Allgemeine Klasse und Nachwuchs) kann im Einzelfall eine nichtolympische einer olympischen Sportart gleichgestellt werden, wenn in der entsprechenden Disziplin und Wertungsklasse TeilnehmerInnen aus mindestens 25 Nationen am Start waren.
  • Erfolge in Staffeln oder Teambewerben werden, soweit sie in die Einzelsportförderung fallen, mit 70% der jeweiligen Förderungskategorie bewertet.
  • Es werden nur die zwei ältesten Nachwuchsklassen sowie die Allgemeine Klasse gefördert.
  • Die Sporthilfe hat auch einen Sonderkader für (bereits geförderte) AthletInnen, die aufgrund von Verletzungen länger keine Wettkämpfe bestreiten können und junge AthletInnen, die das erste Jahr in der Allgemeinen Klasse sind (Bewertung wie NachwuchsathletInnen).
  • Die Vergabe der Förderungen wird vom Sporthilfeausschuss beraten.

Antragsformulare (Downloads siehe unten) und nähere Informationen erhalten Sie im Landessportbüro, EM Stadion, Oberst-Lepperdinger-Straße 21, 5071 Wals-Siezenheim, Mag. Walter Dungl, Tel.: 0662 8042 2532, Fax: 0662 8042 2554, e-mail walter.dungl@salzburg.gv.at.

(Stand: April 2012)

Downloadformulare:



Rückfragen: Mag. Walter Dungl