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Filmförderung


Kulturpolitische und organisatorische Leitlinien zur Filmförderung des Bundeslandes Salzburg:


Die freie Filmförderung des Bundeslandes Salzburg versteht sich in erster Linie als Filmkunstförderung. Sie wurde auf der Grundlage des Kulturfördergesetzes eingerichtet.

In erster Linie soll der Nachwuchs gefördert werden.

Ziel ist die Stoffentwicklung, Herstellung und Vermarktung von Film-Ideen von Salzburger FilmemacherInnen zu unterstützen, die geeignet sind, eine Publikumsakzeptanz und/oder internationale Anerkennung zu erreichen und dadurch die Qualität des österreichischen/Salzburger Filmschaffens zu steigern.

Die Aufgabe der Kulturabteilung ist es, durch geeignete Maßnahmen dieses Ziel durch die Gewährung von finanziellen Förderungen oder organisatorischen Hilfestellungen dieses zu verwirklichen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Für die Förderung nach dem Projektprinzip werden Vorhaben ausgewählt, die einen künstlerischen Erfolg erwarten lassen oder den Zielsetzungen der Nachwuchsförderungen entsprechen. Durch die Nachwuchsförderung soll der Einstieg in das professionelle Filmschaffen erleichtert werden.

Kriterien für eine Einreichung sind:

  • Antragsformular (PDF-Formular auf: www.salzburg.gv.at
  • Projektbeschreibung (Treatment), in der ein filmkünstlerischer Ansatz erkennbar ist
  • Kalkulation und Finanzierungsplan
  • Lebenslauf.

Neben der hauptsächlichen freien Filmförderung werden auch filmkulturelle Einrichtungen, soweit es das Budget zulässt, finanziell unterstützt. Ausgenommen sind kommerzielle Filme wie Kinofilme, low budget Produktionen und Auftragsarbeiten, wie Werbefilme. Pro Projekt gibt es eine Gesamtförderung, die die Entwicklung, Herstellung und Postproduktion beinhaltet.

Für die Abrechnung gilt:

  • Unter € 1.000,-- muss das Formblatt, Abschlussbericht und Belegexemplar eingereicht werden.
  • Über € 1.000,-- muss das Formblatt, Belege durch Rechnungen und Belegexemplar eingereicht werden.

Ab € 10.000,-- wird in Raten ausgezahlt; wobei die letzte Rate erst nach Vorlage der Abrechnung ausgezahlt wird. Maximalförderbetrag, er richtet sich nach der Gesamtsumme des Projektes, ist € 20.000,--.

Einreichtermine sind: März, Juli und September des jeweiligen Jahres.

Pro Projekt werden zwei Belegexemplare benötigt (für unser Archiv und Filmarchiv Wien). Filmkulturelle Einrichtungen benötigen eine Zielvereinbarung.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an: Mag. Olaf Weinhold, Tel.: +43 (0)662/8042-2530.


Rückfragen:

Mag. Olaf Weinhold, DW 2530

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