Logo Land Salzburg
von A bis Z

Salzburger Landessammlungen: Provenienzforschung und Restitution



Inhaltsverzeichnis: Geschichte der Landesgalerie


Rückführung und Verbleib


Nur neun Tage nach dem Kriegsende wurde Friedrich Welz am 17. Mai 1945 zum erstenmal von den US-Besatzungstruppen verhaftet und – nach einer vorübergehenden Freilassung – am 9. November 1945 neuerlich festgenommen. Seine Internierung im Camp Marcus W. Orr (Lager Glasenbach) erfolgte über Antrag der französischen Commission de Récupération artistique  im Zusammenhang mit deren Nachforschungen nach den aus Frankreich 1940/42 fortgeschafften Kunstwerken.[1]  Nach ihrem Abschluss wurde Welz am 14. April 1947 entlassen.[2] Frei bewegen konnte er sich allerdings noch immer nicht, da nun die US-Militärregierung, Abteilung für War Crimes, einen Stadtarrest über ihn verhängte, der es ihm verbot, die Stadt Salzburg zu verlassen.[3] Zu einer Anklageerhebung seitens der Alliierten gegen Welz kam es allerdings nicht.[4] Den Standort Schwarzstraße  musste er aufgeben, womit er sich auf die Situation von 1937 zurückgeworfen sah. Räumlich stark beengt – neben einem Tapezierer hatte hier auch die Wiener Kunsthandlung Nebehay Unterschlupf gefunden – bestand jetzt nur noch im Langenhof, Sigmund-Haffner-Gasse 16, die Rahmenhandlung Friedrich Welz.[5] Infolge seiner zweiten Verhaftung wurde der Salzburger Kunsthändler Fritz Hoefner im November 1945 zu ihrem kommissarischen Verwalter bestellt.[6] Mit ihm kam es rasch zu einem gravierenden Zerwürfnis.[7] Am 16. Juli 1947 hob das Amt der Landesregierung Hoefners Auftrag auf und stellte fest, dass Hoefner „in Ausübung seiner Verwaltertätigkeit zumindest fahrlässig gehandelt hat.“[8] Seine Unregelmäßigkeiten mussten zum Konflikt mit Welz führen, als dieser aus dem Lager Glasenbach im April 1947 entlassen wurde: „Endlich hab ich’s geschafft. Meine Rehabilitierung ist nun vollkommen und mein Geschäft wieder mein eigen“, vermeinte Welz im August 1947.[9] Hinsichtlich seiner Rehabilitierung irrte er. Als Folge seines Streites mit Hoefner hatte dieser gegen den „Großariseur“ Welz bereits am 26. Juni 1947 beim Volksgerichtshof Linz Anzeige erstattet.[10] Konkret wurde gegen Welz Anklage erhoben nach den §§ 10 und 11 Verbotsgesetz (Betätigung als „Illegaler“ vor 1938) und nach § 6 Kriegsverbrechergesetz (missbräuchliche Bereicherung durch Ausnützung der nationalsozialistischen Machtergreifung).[11] Der Vorwurf der Illegalität war – nach Erhebungen der Bundespolizeidirektion Salzburg – haltlos.[12] Blieben die Bereicherungen: Obwohl hinter der Anzeige kein Opfer der Arisierungen von Welz stand, gründete sie sich doch wesentlich darauf und auf den Vorwurf des Betrugs, begangen an der Landesgalerie durch Geschäfte, die Welz mit dieser abgeschlossen hatte. Der Vorwurf der Arisierung bezog sich auf die Übernahme der Galerie Würthle, den Erwerb der Kunstsammlung Heinrich Rieger und den Kauf seiner Villa in St. Gilgen. Die Villa hatte Welz 1940 zusammen mit dem Wirtschaftsprüfer Raimund Hummer zunächst zur Hälfte, 1944 dann durch den Tausch gegen Kunstwerke zur Gänze in seinen Besitz gebracht.[13] Welz dürfte Hoefners Schachzug vorhergesehen haben. Bedrängt von Hoefners Machenschaften und befragt von den Anwälten der Geschädigten, die schon knapp nach seiner Entlassung aus Glasenbach an ihn herangetreten waren, wählte Welz eine offensive Vorgangsweise: Am 19. Mai und 5. Juni 1947 trat er mit den Opfern seiner Arisierungen bzw. mit deren Erben, Lea Bondi-Jaray (Galerie Würthle) in London sowie Robert Rieger und Leopold Steinreich in New York, in Briefkontakt.[14] Es bot für Welz kein Problem, in seinen Schreiben – an der Grenze der Wahrheit und teilweise jenseits davon – Formulierungen zu finden, die zu durchwegs freundlichen Antworten aus England bzw. Übersee führten. Vor allem Robert Rieger gegenüber kultivierte er sein Image eines Kurators öffentlicher Sammlungen, der sich nur von deren Interessen – vor und nach 1945 – habe leiten lassen. So deklarierte er seinen Tausch von sechs Rieger-Bildern an die Landesgalerie als Schenkung.[15] Das Ansinnen, die Bilder seines Vaters – im Nachhinein freiwillig – in Salzburg zu belassen, lehnte Robert Rieger allerdings ab.[16] Jedenfalls konnte sich Welz mit allen Genannten außergerichtlich vergleichen.[17] Den Betrugsvorwurf wehrte er unter Beiziehung des Salzburger Museumsdirektors Rigobert Funke-Elbstadt im Wesentlichen mit der Unbedenklichkeitserklärung von Grimschitz vom 30. März 1944 ab.[18] Unter diesen Voraussetzungen stellte der Volksgerichtshof am 30. Jänner 1950 das Verfahren gegen Friedrich Welz ein.[19] Begründet wurde die Einstellung hinsichtlich der behaupteten „Illegalität“ mit § 90 der Strafprozessordnung (Entfall des der Anklage zugrundeliegenden Tatbestandes), hinsichtlich der Arisierungen und des Betrugsvorwurfes mit § 109 der Strafprozessordnung (Rückziehung des Begehrens der strafgerichtlichen Verfolgung durch den Ankläger).[20] Irgendwie reihte sich Welz sogar unter die Opfer ein: Über das Bundesdenkmalamt ließ er eine „Dalmatinische Landschaft“ von Schindler suchen, die angeblich aus seinem Wiener Geschäft verschleppt worden wäre.[21] Viel wichtiger als die Auffindung dieses Bildes war es für ihn zweifellos, im Salzburger Kulturleben wieder Fuß zu fassen. „Die neue Verwaltung der Landesgalerie ist ja leider nicht in den allerbesten Händen (Rigobert Funke), ich hoffe aber, daß dies nur eine vorübergehende Erscheinung ist“, bedauerte Welz gegenüber Kolig im Juni 1947.[22] Sollte er bei der erhofften Veränderung an sich gedacht haben, so erfüllte sich dieser Wunsch nicht. Auf andere Weise etablierte er sich aber rasch wieder in der Szene. Bereits wenige Monate nach seiner Entlassung organisierte Welz erneut Ausstellungen, zunächst - trotz der beengten Verhältnisse - in der Sigmund-Haffner-Gasse, bald aber auch in der Residenz, fand mit seinen Aktivitäten eine bemerkenswerte Resonanz in der Presse und mischte bei Fragen öffentlichen Interesses – z. B. der Gestaltung des großen Festspielhaus-Vorhanges – neuerlich kräftig mit.[23]

Schon bald nach ihrer Machtübernahme begannen die zuständigen Behörden der US-Militärregierung in Salzburg mit ihren Nachforschungen nach der Hinterlassenschaft der ehemaligen Landesgalerie. Unter dem Dach von Property Control and Restitution Section waren mit der eigentlichen Abwicklung die Abteilungen Reparations, Deliveries and Restitution Division (RD&R), dabei vor allem  Reparations and Restitution Branch,  sowie die Kulturgüteroffiziere von Monuments, Fine Arts and Archives Commission (MFA&A) befasst.[24] Schwierigkeiten bei der Koordination, Überlastung einzelner Abteilungen und Resignation gegenüber dem Dschungel an Ansprüchen, denen sie sich gegenübersahen, konnten nicht ausbleiben.[25] Dazu kamen mitunter zumindest merkwürdige Verhaltensformen hochrangiger US-Befehlshaber, sei es, dass sie solche selbst an den Tag legten, sei es, dass sie diese bei ihren nachgeordneten Diensträngen tolerierten.[26] Das alles führte zu einer Resignation der unmittelbar betroffenen Beamten, die Eve Tucker, hochrangige Mitarbeiterin bei MFA&A, in dem bekannten Satz zusammenfasste: „Yes ..., I am a frustrated woman.“[27]

Von den beiden wichtigsten Depots, in denen die Objekte der ehemaligen Landesgalerie verwahrt wurden, stand den US-Behörden der Luftschutzkeller der Salzburger Residenz sofort offen. Die Bilder wurden in die Säle der Residenz gebracht, wo sich – weit über die Objekte der Landesgalerie hinaus – ein umfangreiches Kunstlager unter der Aufsicht der Amerikaner und des österreichischen Bundesdenkmalamtes befand, das sich bis in den Chorumgang der Franziskanerkirche erstreckte.[28] Die Residenz galt als Central-Depot, das gewissermaßen als Außenstelle in Österreich für den Central Art Collecting Point, das große Kunstsammellager der Amerikaner in München, fungierte.[29] In die Residenz wurden nach und nach alle sichergestellten Kunstwerke gebracht. Aus München kam österreichisches Vorkriegs-Eigentum, das von den Alliierten in Deutschland sichergestellt worden war, darunter auch private Welz-Bilder, aus der näheren Umgebung, z. B. aus Schloss Kleßheim, kamen versprengte Objekte von Sammlungen wie der Landesgalerie.[30] Während ihres Aufenthaltes in der Residenz wurden die Eigentumsrechte der Kunstobjekte geklärt.[31]

Das zweite große Luftschutzlager der Landesgalerie, die Villa in St. Gilgen, zeigte – nach Aussage von Welz – Siegmund Graf Uiberacker am 13. Mai 1945 den Amerikanern.[32] In den US-Akten wird diese Entdeckung erst für den Juli 1945 vermerkt und als „chance-find“ deklariert.[33] Jedenfalls blieben die Bilder zunächst unangetastet in St. Gilgen. Erst Anfang September ließ ein Leutnant der Property Control, Lt. Greenborg, zusammen mit dem Kurzzeitmitarbeiter des Salzburger Museums Christian Plath – eher als Eigenmächtigkeit und unter reichlich dubiosen Umständen – die Bilder in St. Gilgen auf Lastwagen verladen und nach Salzburg bringen.[34] Sie wurden zum Großteil im Warehouse der Property Control in der Kleßheimer Allee (heute: Struberkaserne) untergebracht, das damit neben der Residenz zum zweiten wichtigen Lagerhaus für die Objekte der ehemaligen Landesgalerie avancierte.[35] Seitens der US-Behörden dürfte in der Angelegenheit Captain Sattgast federführend gewirkt haben, als sein Ansprechpartner auf Salzburger Seite fungierte Museumsdirektor Rigobert Funke-Elbstadt.[36] In dieser Eigenschaft übernahm er für das Museum auch die Geschäftskorrespondenz von Friedrich Welz. Übergeben wurde sie ihm namens der US-Behörden vom bereits erwähnten Lt. Greenborg – wieder unter Mitwirkung von Christian Plath.[37] Diese Dokumente dürften bei Welz‘ „Mischsystem“ weitgehend mit den Archivalien der ehemaligen Landesgalerie identisch und in einem hohen Ausmaß geeignet gewesen sein, weiteres Licht in die Angelegenheit zu bringen. Über ihren Verbleib heute ist nichts bekannt.

An den beiden genannten Orten, in der Residenz und im Warehouse, sowie im Schloss Kleßheim suchte spätestens ab 1946 unter Aufsicht der Amerikaner die französische Restitutionskommission unter Major Eugéne Villaret nach den 312 Objekten, die Welz 1940/41 in Paris erworben und später für die Landesgalerie inventarisiert hatte.[38] Die eigentlichen Recherchen führte Capitaine Boris Lossky, der über profunde Kunst- und Deutsch-Kenntnisse verfügte.[39] Welz wurde zur Unterstützung beigezogen.[40] Der französische Anspruch gründete sich auf die Londoner Deklaration vom 5. Jänner 1943, wonach alle Kunstgegenstände, die während der deutschen Besetzung erworben und aus den besetzten Gebieten – gleichgültig unter welchem Rechtstitel – nach Deutschland verbracht worden waren, entschädigungslos in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden mussten.[41] In Salzburg konnten rund zwei Drittel zustande gebracht werden. Der größte Teil des fehlenden Drittels umfasste Bilder, die Welz 1943/44 im Rahmen seiner Kompetenzen aus der Landesgalerie an Galerien und Private abverkauft hatte.[42] Kaum Verluste traten hingegen bei jenen Objekten auf, die Welz im Tauschweg aus der Landesgalerie in sein Eigentum übergeführt hatte und die bei ihm sichergestellt werden konnten. 120 fehlende Kunstgegenstände faßten die Franzosen in einer Fehlliste zusammen.[43] Sie weist – wie alle diese Verzeichnisse – zahlreiche Irrtümer auf. Unter ihnen sind jene 15 Eintragungen, die trotz ihres Auftretens auf der Fehlliste nach Ausweis des Inventarbuchs zurückgeführt wurden und sich heute z. T. auch nachweislich in Frankreich befinden, noch am einfachsten damit zu erklären, dass ihre Sicherstellung erst nach Anlage der Fehlliste erfolgte.[44] Ähnliches gilt für weitere 19 Objekte, die auf der Fehlliste aufscheinen, jedoch erst in den fünfziger Jahren entdeckt wurden und sich heute in der Residenzgalerie in Salzburg befinden.[45] Schwieriger zu erklären ist das Fehlen von acht Bildern auf der Fehlliste, obwohl sie laut Inventarbuch 1945 ff. als „missing“ zu klassifizieren waren bzw. – da sie nachweislich nicht zurückgeführt wurden – von den Franzosen eigentlich hätten vermisst werden müssen.[46] Drei von ihnen wurden auch erst in den fünfziger Jahren gefunden und der Residenzgalerie übergeben.[47] Warum sie auf der Fehlliste fehlen, bleibt unerklärlich. Allerdings sind die Restitutionsvermerke im Inventarbuch, anhand deren der Wahrheitsgehalt der Fehlliste am besten zu überprüfen ist, zwar in einem höheren Ausmaß, aber auch nicht absolut vertrauenswürdig. So vermerkte der US-Kulturgüteroffizier zur Inventarnummer 259 nicht nur, dass das Bild zurückgegeben wurde, sondern sogar exakt: „restituted 18.4.47“. Tatsächlich fand es bis heute nicht seinen Weg nach Frankreich, sondern befindet sich als Inventarnummer 212 in der Residenzgalerie. An der grundsätzlichen Einschätzung, dass rund ein Drittel der französischen Objekte nach 1945 nicht nach Frankreich zurückgeführt werden konnte, ändern alle diese Einzelheiten nichts.[48] Wahrscheinlich veranlaßten diese Fehlbestände die Franzosen dazu, das Gemälde „Mädchenbildnis mit Blumen“ nach Frankreich mitzunehmen. Es war von Welz nicht dort, sondern im Städelschen Kunstinstitut in Frankfurt am Main erworben worden, was Capitaine Lossky auch ausdrücklich im Inventarbuch bestätigte.[49] Vertretbar – nur kannte Capitaine Lossky diesen Zusammenhang kaum – war die Rückführung des Bildes trotzdem, da es in einem Dreiecktausch zwischen dem Städelschen Institut, Friedrich Welz und Rudolf Holzapfel letzten Endes doch aus Paris stammte.[50] Die rund 200 Objekte, die durch die Restitutionskommission sichergestellt wurden, traten in mehreren Transporten zwischen Ende Februar und Anfang Mai 1945 ihren Weg nach Frankreich an.[51] Einzelne folgten noch bis Jahresende 1949.[52] Welz erklärte drei Jahre später, dass ihm eines dieser Objekte als Dank für seine Kooperation bei der Suche nach französischen Kulturgütern belassen und erst von einer späteren Kommission abgefordert worden wäre.[53] Dazu hatten die Amerikaner schon 1948 festgestellt, dass diese Bronzeplastik „is not a subject to restitution to France“.[54] Am 15. Dezember 1949 nahmen die Franzosen die „Drei Grazien“ trotzdem mit.[55] An ein „Replacement-in-kind“ kann man dabei allerdings nicht denken. Diese Vorstellung, wonach für verschlepptes Kunstgut, das nicht mehr zustande gebracht werden kann, anderes, gleichwertiges beschlagnahmt werden konnte, wurde von den Franzosen als den Hauptgeschädigten – im Unterschied zu den Engländern und Amerikanern – favorisiert.[56] Das primäre Interesse galt aber in jedem Fall den tatsächlich aus Frankreich weggeschafften Gütern. Nach ihnen suchten die Franzosen auch in Salzburg – vergeblich – noch während der fünfziger Jahre.[57]

Die US-Behörden beschränkten sich bei ihrem Vorgehen in der Angelegenheit der ehemaligen Landesgalerie ausschließlich auf die Durchführung der Londoner Deklaration oder hatten sich – in Anbetracht der verwickelten Verhältnisse – jedenfalls rasch darauf zurückgezogen. Wichtig war für sie damit allein eine Entscheidung der Frage, ob ein Kunstwerk während der Kriegsjahre aus dem Ausland nach Österreich verschleppt worden war oder sich schon vor 1938/39 hier befunden hatte.[58] Konnte dieser Nachweis erbracht werden oder sprach zumindest die Wahrscheinlichkeit dafür, durfte der letzte Eigentümer darauf rechnen, dass die Objekte an ihn freigegeben wurden. Eigene Nachforschungen zur Wiedergutmachung von Arisierungen konnten von den Amerikanern somit nicht erwartet werden. Die Initiative dazu blieb den Opfern bzw. ihren Erben überlassen. Lediglich weil Robert Rieger, Erbe nach Heinrich Rieger, dessen Kunstsammlung Friedrich Welz 1941 an sich gebracht hatte, auf Rückgabe seines Erbes drängte und seine Anwälte die geeigneten Schritte dazu unternahmen, gingen jene sechs Rieger-Bilder, die Welz in die Landesgalerie getauscht hatte, aus der Verwahrung der US-Behörde in die Treuhandschaft des Bundesdenkmalamts zur schließlichen Ausfolgung an ihn und seine Nichte über.[59] Ähnlich erreichte Lea Bondi-Jaray die Rückgabe ihrer „Galerie Würthle“ in Wien.[60] Davon blieb allerdings das Bild „Vally von Krumau“, das aus ihrem Privatbesitz stammte, unberührt.[61] Prompt gaben es die US-Behörden am 19. Dezember 1947 an das Land Salzburg frei.[62] Nur weil es später irrtümlich den Rieger-Bildern zugezählt wurde, gelangte es mit Einverständnis von Robert Rieger 1950 nach Wien in die Österreichische Galerie.[63] Damit begannen jene Verwicklungen, die 1998 zur Beschlagnahmung des Bildes in New York führten.

„Das Amt der Salzburger Landesregierung als Übernehmer des seinerzeitigen Gemäldebestandes der ehemaligen Salzburger Landesgalerie bestätigt hiemit die Übernahme folgender Bilder aus den Händen der Kunsthandlung Welz: 1. Josef Feid, Traunseelandschaft ..., 2. Unbekannter Meister, Bildnis des Erzherzogs Matthias ...“.[64] Unbeschadet komplizierter Rechtsüberlegungen, inwieweit das Land Salzburg als Rechtsnachfolger des gleichnamigen Reichsgaus (Gauselbstverwaltung) in Betracht kam, sahen sich die Landesregierung und ihr Amt aufgerufen, sich des Erbes der ehemaligen Landesgalerie anzunehmen. Das galt umso mehr, als der Zweckverband „Salzburger Museum“ mit Wirksamkeit vom 31. Dezember 1945 aufgelöst worden war.[65] Das Amt der Landesregierung hatte sich unmittelbar nach Kriegsende für das Thema Landesgalerie interessiert und dazu – während der Internierung von Welz – Martha Osthoff befragt.[66] Dann trat die Angelegenheit in den Hintergrund. Als Ansprechpartner für die US-Behörden fungierte – wie erwähnt – das städtische Museum und sein Leiter, Rigobert Funke-Elbstadt. Das änderte sich zur Jahresmitte 1947, als die französischen Forderungen erfüllt waren und sich die Frage nach dem weiteren Schicksal der zurückgebliebenen Bilder stellte. Konkret ging es um 157 Kunstgegenstände, die Paul Horner, Leiter der Abteilung VIIIc (Liegenschaftsverwaltung und Treuhand) beim Amt der Salzburger Landesregierung, am 19. Dezember 1947 und am 6. August 1948 von den Amerikanern übernahm.[67] Die Übernahme bedeutete zunächst nur eine Veränderung des Eigentums. An der Verwahrung der Bilder, in der Residenz, dem US-Warehouse in der Kleßheimer Allee und in der provisorischen Unterkunft des Museums im Alten Borromäum in der Dreifaltigkeitsgasse 19 änderten die beiden Rechtsakte nichts. Immerhin begann man sich seitens des Landes der Angelegenheit zuzuwenden und veranlasste 1950 eine Inventarisierung aller in Schlössern und Amtsräumen vorhandenen Kunstgegenstände. Die Bilder der ehemaligen Landesgalerie fanden dabei allerdings nur dann Berücksichtigung, wenn sie in den visitierten Räumen angetroffen wurden. Bei einzelnen Bildern, z. B. bei Gerstels „Landschaft bei Wien“ oder Boeckels „Stillleben“, traten für die ausführenden Beamten der Liegenschaftsverwaltung offenbar Schwierigkeiten hinsichtlich der Identifizierung auf. In diesen Fällen relativierten sie ihre nur vermutete Zuschreibung durch den Zusatz: „Unerkennbare Kleckserei“.[68]

„Da die Möglichkeit besteht, dass ein Teil der in den inliegenden Listen angegebenen Kunstgegenstände aus entzogenem Vermögen erworben wurde, die Erhebungen der Salzburger Landesregierung jedoch längere Zeit in Anspruch nehmen werden, wären die Objekte in die ho. Kartei der unbekannten Eigentümer aufzunehmen.“[69] Im Bundesdenkmalamt in Wien war man sich der Problematik der Eigentumsrechte einer unbekannten Anzahl jener Bilder, die von den US-Behörden an das Land Salzburg zurückgestellt worden und in den genannten Listen enthalten waren, durchaus bewusst. Das ergab sich selbstverständlich aus den Erfahrungen, die man in Wien mit der Restitution der großen arisierten Kunstsammlungen gewinnen hatte können.[70] In Salzburg fehlte diese Erfahrung und das Bewusstsein für eine solche Problematik zumindest in einem Ausmaß, dass daraus Konsequenzen gezogen worden wären. Hier hielt man sich an Vorbild und Auftrag der US-Behörden. Sie verlangten lediglich eine Aufteilung der rückgestellten Bilder unter dem Gesichtspunkt, dass aus dem Fundus der ehemaligen Landesgalerie das Privateigentum Welz ausgesondert werden sollte.[71] Die Rieger-Bilder waren schon vorher zurückgegeben worden, weitere Überlegungen hinsichtlich der Möglichkeit ähnlicher Eigentumsvorbehalte stellte man in Salzburg nicht an. Im Gegenteil: Spätestens ab 1952 ventilierte man sogar den Gedanken an eine Rückforderung jener Objekte, die seitens der französischen Restitutionskommission 1947 nach Frankreich verbracht worden waren. Diese Forderung beruhte auf der Überlegung, dass die Londoner Deklaration von 1943 nicht rückwirkend auf Welz‘ Ankäufe aus den Jahren 1940/41 angewendet werden könnte. Sie wurde nicht hinter vorgehaltener Hand erwogen, sondern in aller Deutlichkeit gegenüber den US-Behörden angekündigt und von der Presse unterstützt.[72] Es blieb bei der Absicht.[73] Jedenfalls bot diese Situation nicht das Umfeld, um die Rechtmäßigkeit der Inland-Ankäufe in Zweifel und von sich aus fremde Ansprüche auf die Bilder in Betracht zu ziehen, die in den fünfziger Jahren von keiner Seite erhoben wurden. Umso weniger, als man die Bilder brauchte.

Nicht zuletzt Eigentum und mögliche Verwendung der rund 150, später - zuzüglich der 19 französischen Kunstobjekte – rund 170 Bilder, die sich aus der ehemaligen Landesgalerie im Landesbesitz befanden, legten den Gedanken an die neuerliche Errichtung einer landeseigenen Gemäldegalerie nahe. Da Welz‘ Schöpfung, die Landesgalerie einschließlich dieser Bezeichnung zu sehr diskreditiert schien [74], griff man auf die frühere Residenzgalerie zurück. Am 6. November 1951 trat ihr Kuratorium, ergänzt durch neue Mitglieder, erstmals wieder zusammen, am 11. Jänner 1952 wurde die Absicht ihrer Reaktivierung der Öffentlichkeit mitgeteilt.[75] Wenn sie auch juridisch gegen die Landesgalerie abgegrenzt wurde, so stand doch von Anfang an fest, dass sie aus deren Erbe die noch vorhandenen Bilder übernehmen würde. Dazu mussten sie allerdings erst räumlich zusammengeführt und mit dem Besitz der alten Residenzgalerie verbunden werden. Mit der Durchführung dieser mitunter schwierigen Aufgabe beauftragte Landeshauptmann Josef Klaus seinen späteren Nachfolger Hans Lechner.[76] Er stützte sich dabei insbesondere auf Landesarchivdirektor Herbert Klein, Landeskonservator Theodor Hoppe, Museumsdirektor Rigobert Funke-Elbstadt und – seit Mai 1952 – auf Josef Mühlmann, der zum Kustos der neuen Residenzgalerie bestellt wurde.[77] Ob dieser – doch wenigstens bemerkenswerten – Personalentscheidung Unkenntnis von Mühlmanns Vergangenheit zumindest im Detail zugrunde lag, lässt sich nicht mehr aufklären. Zu berücksichtigen ist jedenfalls auch die Sparsamkeit der Verwaltung jener Jahre. Die Schaffung eines Planpostens schied aus. Jemanden wie Mühlmann, der nie beim Land angestellt wurde, konnte man veranlassen, die neue Residenzgalerie – ähnlich wie Franz Martin die alte und Welz die Landesgalerie – gewissermaßen ehrenamtlich zu führen. Zudem kannte Mühlmann die Materie offenbar bestens, z. T. aufgrund seiner Erfahrungen bei der Rückverteilung der Kunstgegenstände über das Residenz-Depot.[78] Aufsicht und Leitung der ganzen Angelegenheit behielt jedenfalls Hans Lechner in der Hand. Mit Hilfe des Inventarbuchs, das als jüngste Handschrift seine Eintragungen aufweist, verschaffte er sich einen Überblick über die vorhandenen Objekte.[79] In einer Denkschrift, der er nach ihrem Verbleib gegliederte Listen der Bilder und Plastiken der ehemaligen Landesgalerie und der alten Residenzgalerie beischloss,  unterbreitete er Vorschläge für die weitere Vorgangsweise.[80] Am einfachsten waren jene Bilder beizubringen, die sich bereits in der Residenz unter der Verwaltung der Abteilung VIII des Amtes der Salzburger Landesregierung befanden. Die unmittelbare Aufsicht darüber führte Hubert Ruppitsch.[81] Kein Problem bildete auch die Übernahme von 37 Bildern, die das Museum verwahrte. Untergebracht waren sie allerdings nicht dort selbst, sondern im US-Warehouse in der Kleßheimer Allee. Sie lagerten dort, „um eine Verschleppung bzw. Verbringung dieser Kunstwerke außerhalb Salzburgs hintanzuhalten“, was in Anbetracht der beengten, einbruchgefährdeten Raumverhältnisse im provisorischen Museumsquartier im Alten Borromäum eine vernünftige Lösung bedeutete.[82] Am 27. Juni 1952 vereinbarten seitens des Landes Hans Lechner und Josef Mühlmann, seitens des Museums Rigobert Funke-Elbstadt und Franz Fuhrmann und seitens der Stadt Oskar Hirt und Hans Hangler die Übergabe der 37 Bilder aus der Verwahrung des Museums in die des Landes.[83] Die Teilnehmer an der Besprechung hätten sich zweifellos höchst darüber verwundert, hätten sie geahnt, dass ihr Stadt-Land-Gespräch 47 Jahre später als „Verschwörung“ und der darüber verfasste Schriftsatz als „Geheimprotokoll“ bezeichnet werden würden.[84]  Ungeklärt – auch von Salzburger Seite – war damals der Verbleib jener rund 120 französischen Bilder, die früher schon von der Restitutionskommission nicht gefunden worden waren.[85] Zwischen 1955 und 1958 wurden dann 19 von ihnen aufgespürt und der Residenzgalerie übergeben.[86] Daneben erstreckten sich die Nachforschungen mit mehr oder weniger großem Erfolg auf alle Schlösser und Amtsgebäude. Aber auch außerhalb des Amtes, vom Landesinvalidenamt bis zum erzbischöflichen Ordinariat – hier allerdings nur Objekte aus der alten Residenzgalerie –, konnten die gesuchten Kulturgüter zustande gebracht werden.[87] Zwei Bilder, darunter eines französischer Provenienz, kamen von Welz.[88] Einzelne Verluste bleiben bis heute unerklärlich, auch wenn man berücksichtigt, dass sowohl in das US-Warehouse als auch in Kleßheim wiederholt eingebrochen wurde und Welz für den Transport von St. Gilgen nach Salzburg den Vorfall von Unregelmäßigkeiten – glaubhaft – behauptete.[89] Was eingezogen werden konnte, sei es Altbestand Residenzgalerie, sei es Erbe Landesgalerie, bildete den Gründungsfundus für die neue Residenzgalerie. Ihre Eröffnung durch Bundesminister Ernst Kolb am 3. August 1952 setzte gewissermaßen einen Schlusspunkt unter die Geschichte der ehemaligen Landesgalerie.

Vorläufig jedenfalls. Dann aber holte die Vergangenheit das Erbe der Jahre von 1938 bis 1945 ein. Dafür sorgte zunächst Friedrich Welz selbst. Im Zuge der Übernahme der Czernin-Sammlung für die Residenzgalerie waren im Mai 1955 für die Galerie in größerem Umfang Bilderrahmen zu beschaffen. Dabei sah sich Welz mit seiner Rahmenhandlung übergangen.[90] Daraufhin wandte er sich am 27. September 1955 an Landeshauptmann Klaus: „Ein Zufall spielt mir das Verzeichnis von 38 Gemälden in die Hand, die ich im Jahre 1944 auf Empfehlung des damaligen Direktors des ehemaligen Zweckverbandes, Herrn Prof. Dr. Bruno Grimschitz, gegen französische Gemälde getauscht habe, welche sich im Besitz der ehemaligen Landesgalerie befanden.“[91] Da die französischen Bilder von der Restitutionskommission bei Welz eingezogen worden waren, trachtete er nach Rückgabe der seinerzeit von ihm in die Landesgalerie eingebrachten Tauschobjekte. Natürlich handelte es sich vier Monate nach dem entgangenen Rahmengeschäft bei der Anmeldung dieses Anspruchs nicht um einen Zufall. Falsch war auch die Behauptung, die Tauschgeschäfte wären über Empfehlung von Grimschitz vorgenommen worden. Vielmehr hatte sie dieser lediglich hinterher sanktioniert. Abgesehen von solchen Nebensächlichkeiten sollte die Substanz der Ansprüche durch Gutachten geklärt werden, die das Land wie Welz in Auftrag gaben. Am 3. Februar 1956 wies Landesamtsdirektor Rudolf Hanifle Welz‘ Ansprüche ab, nicht ohne zu bemerken, dass durch die Rückführung der seinerzeitigen Paris-Einkäufe der ehemaligen Landesgalerie dem Land bereits ausreichend Schaden zugefügt worden war. Als der Bescheid des Landesamtsdirektors für Welz offenbar nicht ausreichte, beendete die Landesregierung in ihrer Sitzung vom 20. Juli 1956 die Diskussion mit dem Beschluss, keinen Vergleich mit Welz einzugehen. Den Rechtsweg zu beschreiten, konnte sich Welz nicht entschließen. Wenn er jemals das Land mit dem Wissen um die teilweise fragwürdige Herkunft von einzelnen Bildern der neuen Residenzgalerie erfolgreich hätte erpressen  wollen, so hätte er hier die beste Gelegenheit vorgefunden. Ob er es versuchte, lässt sich den Akten selbstverständlich nicht entnehmen. Fest steht jedenfalls, dass Welz in dieser für ihn auch materiell bedeutenden Frage die Entscheidungsträger des Landes weder in seinem Sinn manipulieren noch sie erpressen konnte.

Zehn Jahre später trat die Vergangenheit, die sich die Residenzgalerie mit der Erbschaft aus der Landesgalerie eingehandelt hatte, neuerlich ins Blickfeld. 1943/44 hatte Friedrich Welz ein „Herrenbildnis“, gemalt von Max Slevogt, für seine private Galerie erworben und um 15 000.- Reichsmark der Landesgalerie weiterverkauft.[92] Nach seiner Erinnerung erfolgte der Ankauf in Wien. Der Zusammenhang legt eher den Gedanken nahe, dass er es bei der Ausseer Niederlassung der einschlägig bekannten Galerie Gurlitt gekauft hatte, mit der er vielfach in Geschäftsbeziehung stand.[93] Tatsächlich zeigt das Bild nicht einen anonymen „Herren“, sondern den jüdischen Schriftsteller Jakob Wassermann (1873 – 1934), aus dessen Ausseer Domizil es nach 1938 widerrechtlich entfernt worden war. Die Anonymisierung beruhte – wenigstens zunächst - sicher nicht auf Unkenntnis, sondern auf bewusster Verschleierung mit kommerziellem Hintergrund. Während der NS-Zeit galten Porträts, auch wenn sie von anerkannten Malern stammten, dann als unverkäuflich, wenn der Porträtierte nicht den Anforderungen der monströsen Rassengesetze entsprach.[94] Wann die Verschleierung passierte – vor oder nach dem Erwerb durch Welz –, lässt sich nicht mehr feststellen und bleibt unerheblich. Als das Bild 1952 mit der Inventarnummer 83 an die Residenzgalerie überging, kannte dort vielleicht noch Mühlmann, später jedenfalls niemand mehr die Identität des abgebildeten „Herren“.[95] 1961 wurde der damalige Kustos der Galerie, Franz Narobe, jedoch erstmals von Besuchern auf Jakob Wassermann hingewiesen, was auch sofort Berücksichtigung fand.[96] Solcherart gekennzeichnet, sahen im Sommer 1963 der bekannte, 1938 aus Österreich nach Großbritannien emigrierte Musikhistoriker und Komponist Egon Wellesz und seine Frau das Porträt in der Residenzgalerie und teilten diese Entdeckung mehr beiläufig der Witwe Jakob Wassermanns, Marta Karlweis-Wassermann, mit.[97] Marta Karlweis-Wassermann lebte in Ottawa, beauftragte jedoch sofort Salzburger Anwälte mit der Rückforderung des Bildes. Auf der Grundlage der österreichischen Gesetze, insbesondere § 367 ABGB und bei abgelaufenen Fristen der Rückstellungsgesetzgebung, fehlten dem Amt die rechtlichen Grundlagen, um der Forderung zu entsprechen.[98] Im Unterschied zu ihrem Amt konnte sich die Landesregierung als Vertreterin des Eigentümers Land Salzburg über den ausschließlich juristischen Standpunkt hinwegsetzen und dem Antrag in ihrer Sitzung vom 14. September 1964 stattgeben. Allerdings konnte man sich nicht zu einer ersatzlosen Preisgabe der eigenen Ansprüche entschließen. Vielmehr bot man Frau Wassermann eine Alternative an: Entweder sollte sie bei Rückgabe des Bildes den seinerzeit von der Landesgalerie ausgelegten Reichsmark-Betrag in D-Mark dem Land refundieren oder sich zu einem Notariatsakt bereit finden, wonach das Bild kostenfrei an sie übergehen, im Falle ihres Ablebens jedoch an die Residenzgalerie zurückkehren sollte. Frau Wassermann entschied sich für den Notariatsakt. Am 31. Mai 1965 übernahm ihr Anwalt das Porträt. Als Frau Wassermann nur wenige Monate später am 2. November 1965 starb, erwies sich der Salzburger Notariatsakt gegenüber der Judikatur der Provinz Ontario, wo sie zum Zeitpunkt des Todes ihren ordentlichen Wohnsitz hatte, als nicht exekutierbar. Ihr Sohn, Karl Wassermann, der wieder in Altaussee wohnte, lehnte eine Rückgabe des Bildes ab, gegenteilige Vorstellungen aus Salzburg blieben ergebnislos. Trotz der Einschränkung, die man aufgrund der nicht ersatzfreien Rückstellung einräumen muss, erhellt der Vorgang deutlich, dass sich das Land Salzburg schon in den sechziger Jahren bereit fand, Ansprüche auf fragwürdige Teile des Welz-Erbes anzuerkennen und über die rechtliche Grundlage hinaus zu akzeptieren. Das entzieht Vorwürfen wie „Gerade in Salzburg verdichtet sich das Unvermögen des offiziellen Österreich, sich mit Vergangenheit, Schuld und daher auch mit Rückgabe auseinanderzusetzen“  weitgehend den Boden.[99]

„Auch der zelotische Fundamentalismus format-, profil- und standardsüchtiger Journalisten scheint kaum das geeignete Instrumentarium, den Sachverhalt angemessen zu analysieren und die Kluft zwischen den Vorgaben damaliger Entscheidungen und den Ansprüchen heutiger Redlichkeit zu reflektieren. Im Gegensatz zu medienwirksamen Schnellschlüssen und Schnellschüssen gilt es, das Grundprinzip historischer Methodik auch hier anzuwenden: An erster Stelle stehen gründliche und grundlegende Erforschung und penible Auswertung der Quellen und erst an letzter Stelle das Urteil oder die Verurteilung.“[100] Diese Meinung eines Experten für die Restitution von Kunstwerken aus dem Bundesdenkmalamt in Wien umschreibt – soweit sie die methodische Vorgangsweise betrifft - exakt die Überlegungen, von denen sich das Land Salzburg leiten ließ, als die Beschlagnahmung von Egon Schieles Porträt „Vally von Krumau“ in New York 1998 (ehemals Landesgalerie Salzburg, Inventarnummer 573) die Problematik wieder in den Vordergrund der Tagespolitik rückte.[101] Anders als 1955 und 1965 reagierte das Land Salzburg darauf nicht mehr mit einer Behandlung des einzelnen Falls, sondern mit der Absicht, nunmehr die gesamte Angelegenheit von Grund auf zu sanieren. Mit dieser Entschließung rezipierte das Land für sich jenen Geist, den das österreichische Bundesgesetz des Jahres 1998 über die Rückgabe von Kunstgegenständen zum Ausdruck bringt.[102] Das vorliegende Buch ist nur der erste Schritt dazu.

Koller, Fritz: Inventarbuch der Landesgalerie Salzburg 1942-1944.
Salzburg 2000, S. 35-43.


Inhaltsverzeichnis: Geschichte der Landesgalerie

Seitenanfang


[1] SLA HS 926/10 (180).

[2] SLA HS 926/12 (Schriftverkehr nach 1945, 1); PräsA 1637/51.

[3] SLA HS 926/10 (19).

[4] Die Beschreibung von Welz‘ Internierung mit den Worten: „... Dieser hatte zwar die ersten Nachkriegsjahre in alliierter Haft verbringen müssen ...“ schrammt hart am Rand der Wahrheit entlang und folgt damit präzis jenem Muster, das Welz selbst so meisterhaft beherrschte, um einen Sachverhalt nicht unwahr, aber doch sehr in seinem Sinn zu formulieren (Czernin, Fälschung, wie Anm.197, S.419).

[5] SLA HS 926/12 (Schriftverkehr nach 1945, 9); Christian Nebehay, Das Glück auf dieser Welt. Erinnerungen (Wien 1995), S.146, 150; Czernin, Fälschung (wie Anm.197), S.416.

[6] SLA HS 926/12 (Schriftverkehr nach 1945, 9).

[7] SLA HS 926/12 (Schriftverkehr nach 1945, 9 ff.).

[8] SLA HS 926/12 (Schriftverkehr nach 1945, 26 ff., bes.31; Schriftverkehr Kolig II, 1).

[9] SLA HS 926/12 (Schriftverkehr Kolig II, 3).

[10] Originale (Justizakt 3 St 4838/47 und Gerichtsakt Vg 11 Vr 6626/47) im Oberösterreichischen Landesarchiv, Linz, durchfoliierte Kopie – und danach zitiert – in SLA HS 926/10 (38).

[11] BGBl. 13/1945 und 25/1947; BGBl. 32/1945.

[12] SLA HS 926/10 (9, 19, 111).

[13] SLA HS 926/10 (49 ff.); SLA, Landesgericht Salzburg, Rückstellungskommission, Rk 34/48, Rk 31/49.

[14] SLA HS 926/10 (40 ff., 45 ff., 65 ff.); 11 (Würthle, Rieger); 17.

[15] SLA HS 926/10 (67); 12 (Schriftverkehr Kolig II, 1).

[16] SLA HS 926/10 (70).

[17] SLA, Landesgericht Salzburg, Rückstellungskommission, Rk 108/48.

[18] SLA HS 926/10 (72 ff.).

[19] SLA PräsA 1637/51.

[20] Österreichische Strafprozessordnung (Amtliche Sammlung wiederverlautbarter österreichischer Rechtsvorschriften, Jahrgang 1945, Nr.1).

[21] BDA Restitutionsmaterialien, Karton 12/2 (Mappe 1).

[22] SLA HS 926/12 (Schriftverkehr Kolig II, 2).

[23] Archiv der Galerie Welz, Gästebuch bis 1937 und ab 1947; Friedrich Maximilian Welz zum 75.Geburtstag (wie Anm.3) Salzburger Nachrichten, Demokratisches Volksblatt, 28.7.1948; Salzburger Volkszeitung, 31.7.1948; Welt am Montag, 16.8.1948; Salzburger Nachrichten 13.7.1950.

[24] SLA US-Akten, vielfach.

[25] SLA US-Akten, Film 1172 (927 ff.).

[26] SLA US-Akten, Film 1164 (1035).

[27] Washington, National Archives II, Record Group 59, Box 1, Lot-File 54-D 331; Kopie in AStS.

[28] Die einschlägigen Akten zitiert bei: Brückler, Kunstraub (wie Anm.20), S.458.

[29] SLA Akten d. Abt. VIII, Karton 22 (Mappe 3).

[30] SLA US-Akten, Film 1164 (1272); Akten d. Abt. VIII, Karton 22 (Mappe 3).

[31] BDA RestA Welz I und II, vielfach.

[32] Dokumentenanhang Nr. 11(4)

[33] SLA US-Akten, Film 1176 (315).

[34] SLA HS 926/10 (46 f., 62); 15 (113).

[35] SLA HS 926/15(121).

[36] Sattgast: BDA RestA Welz II, (29, vom 15.8.1948, und 22, vom 20.8.1948); Funke: BDA RestA Welz I (52); SLA HS 926/10 (70); beide darüber hinaus vielfach.

[37] SLA HS 926/12 (Schriftverkehr nach 1945, 9); 15 (113); Akten d. Abt. VIII, Karton 22 (Mappe 4, Blatt 57, 59).

[38] Vgl. Abschnitt Inventarbuch, Edition, Eintrag von Cap.Lossky nach Inv.-Nr.449, sowie die Kleßheim-Liste in: Akten d. Abt. VIII, Karton 22 (Mappe 3).

[39] Zur Identifizierung vgl. Abschnitt Inventarbuch, Beschreibung und Geschichte des Inventarbuches (Hand D).

[40] BDA RestA Welz II (20 ff.).

[41] Stephan Verosta, Die internationale Stellung Österreichs. Eine Sammlung von Erklärungen und Verträgen aus den Jahren 1938 bis 1947 (Wien 1947), S. 48 ff.

[42] BDA RestA Welz I (51).

[43] BDA RestA Welz I (52 ff., englische Fassung); RestA Welz II, (1 ff., deutsche Fassung); zu den Fehlern dieser Liste vgl. Abschnitt Inventarbuch, Statistik (Verbleib, bes.Tabelle 19 und die Anmerkungen dazu).

[44] Vgl. Abschnitt Inventarbuch, Edition, Inv.-NNr. 173, 191, 208, 217, 261, 270, 313, 333, 351, 362, 380, 414, 415, 419, 433.

[45] Vgl. Abschnitt Inventarbuch, Edition, Inv.-NNr. 108 (= RG 122), 140 (= RG 210), 143 (= RG 213), 147 (= RG 187), 157 (= RG 186), 163 (= RG 189), 170 (= RG 214), 176 (= RG 217), 194 (= RG 218), 211 (= RG 219), 214 (= RG 41), 259 (= RG 212), 265 (= RG 188), 268 (= RG 289), 338 (= RG 211), 346 (= RG 521), 400 (= RG 221), 413 (= RG 222), 442 (= Liegenschaftsverwaltung); zu den Salzburger Recherchen: SLA HS 926/15 (39 f.).

[46] Vgl. Abschnitt Inventarbuch, Edition, Inv.-NNr. 186, 211, 259, 339, 346, 348, 413, 448.

[47] Vgl. Abschnitt Inventarbuch, Edition, Inv.-NNr. 211 (= RG 219), 346 (= RG 521), 413 (= RG 222).

[48] Vgl. Abschnitt Inventarbuch, Statistik (Tabelle 19).

[49] Vgl. Abschnitt Inventarbuch, Edition, Inv.-Nr. 371.

[50] Auskunft des Städelschen Kunstinstituts, Frankfurt a.M., 3.2.2000 (SLA Akt 897 [Landesgalerie] 236).

[51] SLA US-Akten Film 1165 (510, 514); Demokratisches Volksblatt, 30.4.1947, S.3; Margit Roth, Peter F. Kramml, Erich Marx, Thomas Weidenholzer, Chronik der Stadt Salzburg 1945-1955, in: Befreit und besetzt. Stadt Salzburg 1945-1955, hg.v.E.Marx (Schriftenreihe des Archivs der Stadt Salzburg 7) (Salzburg-München 1996), S.258.

[52] Vgl. Abschnitt Inventarbuch, Edition, Inv.-NNr. 180, 298, 299.

[53] Vgl. Abschnitt Inventarbuch, Edition, Inv.-Nr. 299; Dokumentenanhang Nr. 11(5).

[54] BDA Akt 10029/48, dzt. einliegend in Tomus II im Karton 21 der Restitutionsmaterialien.

[55] Vgl. Abschnitt Inventarbuch, Edition, Inv.-Nr. 299.

[56] Cay Friemuth, Die geraubte Kunst (Braunschweig 1989), S.68.

[57] BDA RestA Welz I (1 ff.).

[58] BDA RestA Welz I (32, 67 f., 88).

[59] BDA RestA RestA Dr.Heinrich und Dr.Robert Rieger; SLA HS 926/10 (65 ff.); 11 (Rieger); SLA, Landesgericht Salzburg, Rückstellungskommission, Rk 108/48.

[60] SLA HS 926/10 (34 ff.); 11 (Akt Würthle); 17.

[61] SLA HS 926/10 (161); 17 (22.8.1966); Gutachten (wie Anm.192).

[62] BDA RestA Welz I (77).

[63] Gutachten (wie Anm.192).

[64] SLA HS 926/15(72).

[65] Ein Dokument, in dem diese Auflösung ausgesprochen wird, hat sich im SLA nicht erhalten. Ähnliches dürfte auch für die Archive des Museums CA und der Stadt gelten, da ein solches nirgendwo zitiert wird. Die Auflösung, an der ohnehin nicht zu zweifeln ist, wird in einem Protokoll aus dem Jahr 1952 gut glaubhaft mit dem angegebenen Datum erwähnt: SLA HS 926/15(121).

[66] SLA HS 926/5 (94-96).

[67] BDA RestA Welz I (33 ff., 74 ff.).

[68] SLA HS 926/15(68 f.); der daraus hervorgegangene Katalog: SLA, Akten d. Abt. VIII, Überformat, das Zitat u.a. S.12.

[69] BDA RestA Welz I (70 f.); RestA Ella Herzfeld (35).

[70] Brückler, Kunstraub (wie Anm.20), insgesamt.

[71] BDA RestA Welz I (11 f., 67 f., 88 ff.).

[72] SLA HS 925/15 (93 f.); Salzburger Nachrichten, 4.2.1952, S.8.

[73] SLA Akten d. Abt. VIII, Karton 22 (Mappe 4, Blatt 58).

[74] Aus dem genannten Grund erscheint es auch eher problematisch, wenn die zur Kulturabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung zählende „Galerie im Traklhaus“ von ihrer Leiterin als „Landesgalerie im Traklhaus“ benannt wird (Dietgard Grimmer, Wie es dazu kam, in: Junge Standpunkte I, hg. v. Peter Assmann, Dietgard Grimmer und Martin Hochleitner, Salzburg 1999, Vorwort).

[75] SLA HS 925/15 (73); Salzburger Nachrichten, 11.1.1952, S.5.

[76] SLA HS 925/15 (95).

[77] SLA HS 925/15 (75).

[78] BD RestA Welz II (20, 31); Restitutionsmaterialien, Karton 12/3 (Mappe 8, 20.8.1954).

[79] Vgl. Abschnitt Inventarbuch, Edition.

[80] Dokumentenanhang Nr. 12.

[81] SLA HS 925/15 (68, 98); vgl. Abschnitt Inventarbuch, Index 5.

[82] Dokumentenanhang Nr. 12 (Liste III); SLA HS 926/8.

[83] SLA HS 926/15 (121 f.).

[84] Der Standard, 21.9.1999, S.9, und 17.11.1999, S.13; von den darin enthaltenen Behauptungen ist jene, Hans Lechner hätte Bilder „jahrelang vor den Alliierten“ ausgerechnet im Lagerhaus der Alliierten (im Warehouse der Amerikaner in der Kleßheimer Allee) versteckt, unsinnig, die Behauptung, diese 37 Bilder wären erst nach dem Abzug der Besatzungsmacht zugunsten der Residenzgalerie inventarisiert worden, falsch, und die Behauptung, die Herkunft dieser 37 Bilder, von denen Autor und Gewährsmann des Standard-Artikels kein einziges kennen, wäre bedenklich, bleibt schon aufgrund dieser Unkenntnis eine unbewiesene Vermutung, die dementsprechend unseriös und – soweit Hans Lechner oder andere Personen dadurch in ihrer Ehre vorsätzlich beschädigt werden sollen – unverantwortlich ist.

[85] Dokumentenanhang Nr. 12 (mit Liste II).

[86] „Außerdem erhielt die Galerie einige durch die Kriegs- und Nachkriegswirren scheinbar in Verlust geratene Gemälde wieder zurück“: Franz Fuhrmann, Die Sammlung Schönborn-Buchheim und die Neuerwerbungen der Residenzgalerie 1955-1958, in: Franz Fuhrmann, Residenzgalerie Salzburg mit Sammlung Czernin und Sammlung Schönborn-Buchheim. Ergänzungskatalog (Salzburg 1958), S.4, in dessen Gemäldeverzeichnis die Bilder französischer Provenienz (im Unterschied zum Katalog 1955, wie Anm.1) erstmals aufscheinen.

[87] SLA HS 926/15 (79 ff.).

[88] SLA HS 926/8; 15 (72).

[89] SLA US-Akten Film 1157 (774 ff.), 1165 (1613), 1171 (448 ff.); HS 926/10 (46 f., 62).

[90] SLA PräsA 1639/55.

[91] SLA Akten d. Abt. VIII, Karton 22 (Mappen 2, 4); Salzburger Nachrichten, 6.2.1998, S.13; die beanspruchten Inv.-NNr. siehe Abschnitt Inventarbuch, Statistik (Tausch Landesgalerie - Welz).

[92] Vgl. Abschnitt Inventarbuch, Edition, Inv.-Nr.524; Hans-Jürgen Imiela, Max Slevogt (Karlsruhe 1968), S.435.

[93] Vgl. Abschnitt Inventarbuch, Index 3b; Schuster, Sammlung Gurlitt (wie Anm.24), S.31 ff.

[94] Anton Kolig bezeichnete 1941 das von ihm gemalte Porträt des jüdischen Kunsthändlers Moritz Lindemann wegen dessen Zugehörigkeit als „unverkäuflich“ (SLA HS 926/12, Schriftverkehr Kolig I, 110); Edwin Lachnit, Ringen mit dem Engel. Anton Kolig, Franz Wiegele, Sebastian Isepp, Gerhart Frankl (Wien-Köln-Weimar 1998), Tafel 52.

[95] Buschbeck – Fuhrmann, Katalog (wie Anm.1), S.60 f.

[96] Ernst Buschbeck, Franz Fuhrmann und Annemarie Ingram, Residenzgalerie Salzburg mit Sammlung Czernin und Sammlung Schönborn-Buchheim (Salzburg 1962), S.78.

[97] Das folgende nach: SLA HS 926/16.

[98] § 367 ABGB: „Die Eigentumsklage findet gegen den redlichen Besitzer einer beweglichen Sache nicht statt, wenn er beweist, daß er diese Sache ... von einem zu diesem Verkehre befugten Gewerbsmanne ... an sich gebracht hat, ...“; das hier in Betracht kommende Dritte Rückstellungsgesetz vom 6.2.1947 (BGBl. 54/1947) bestimmte zunächst nur eine Jahresfrist zur Anmeldung von Ansprüchen (§ 14), die allerdings durch mehrere Verordnungen bis 1956 verlängert wurde (zuletzt: BGBl. 201/1956).

[99] Der Standard, 28.2./1.3.1998, S.11; zur Fragwürdigkeit solcher Vorwürfe insgesamt vgl. S.

[100] Theodor Brückler, Zum Problem der Restitution von Kunstschätzen nach 1945, in: Unsere Heimat. Zeitschrift für Landeskunde von Niederösterreich 70 (1999), Heft 2, S.89.

[101] Salzburger Nachrichten, 6.2.1998, S.13; Handelsblatt, 20./21.3.1998. S. G 1.

[102] BGBl. 181/1998.



Rückfragen:

Landesarchiv