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Bio - Gütesiegel

weitere Bio - Gütesiegel (Handelsmarken bzw -zeichen)

Erklärung zu den unterschiedlichsten Biosiegeln


Mit Abstand den größten Bekanntheits- und Akzeptanzgrad unter den Biosiegeln Österreichs hat das AMA-Biozeichen. Das AMA-Biozeichen steht für konsequente und unabhängige Kontrollen und für 100% Biogarantie (siehe www.ama.at).



BIO-Austria - Kontrollzeichen mit der Ursprungsangabe „Austria“ und rotem Rand.

Punkt Produkte: Produkte aus ökologischem Landbau

Punkt Vergabe: Agrarmarkt Austria Marketing Gmbh

Punkt Kriterien: Sämtliche Rohstoffe müssen aus Österreich stammen, sofern dies realistisch ist. Bei Joghurt etwa darf der 7 %-Anteil an Bananen aus dem Ausland stammen - bis zu einem Drittel Gewichtsanteil sind importierte Bio-Rohstoffe unter diesen Bedingungen zulässig, die Milch muss natürlich zu 100% aus heimischer Produktion stammen.



AMA Gütesiegel rot

BIO International - Kontrollzeichen ohne Ursprungsangabe


Punkt Produkte: Produkte aus ökologischem Landbau

Punkt Vergabe: Agrarmarkt Austria Marketing Gmbh

Punkt Kriterien: Das AMA-Biozeichen ohne Ursprungsangabe ist oft auf Bio-Produkten zu finden, die aus sehr unterschiedlichen Rohstoffkomponenten ebenso unterschiedlicher Herkunft bestehen, oder wird auf saisonalen Frischprodukten wie Obst und Gemüse eingesetzt, die zu den unterschiedlichen Jahreszeiten natürlich von unterschiedlichen Regionen und Kontinenten stammen.


In jedem Fall garantiert das AMA-Biozeichen, dass das betreffende Lebensmittel den strengen Bio-Richtlinien des Österreichischen Lebensmittelkodex entspricht, das Produkt unter keinen Umständen gentechnisch verändert wurde (gilt auch für Futtermittel) und nur von zugelassenen österreichischen Kontrollstellen überprüft wurde



AMA Biosiegel schwarz

Die EU-Kommission hat ein einheitliches Bio-Logo entworfen, welches Produkte aus der biologischen Landwirtschaft kennzeichnen soll (EU-Verordnung 331/2000). Die Anwendung in den EU-Mitgliedstaaten beruht auf Freiwilligkeit und kann von den staatlich autorisierten Kontrollstellen vergeben werden.

Als Kriterien für die Vergabe gelten die EU-Verordnungen 2092/91 und 1804/1999.

Biosiegel- EU-Zeichen



Nur dort, wo BIO draufsteht, ist auch BIO drin!


Sehr häufig werden Begriffe wie "naturbelassen", "nur natürliche Zutaten", "kontrolliert", "nicht genmanipuliert", "vom Bauernhof" usw. verwendet, mit denen man Produkte biologischen Ursprungs vermutet.

Tatsächlich biologische Produkte unterliegen strengen Richtlinien und Kontrollen (EU-Verordnung Nr. 2092/91, ÖLK A8 sowie internen Verbandsrichtlinien), die man an den oben genannten Kontroll- und Prüfzeichen erkennen kann.


Weitere Information zu Biokennzeichen, unterschieden nach Produkten und Anbaugebieten, findet man auf folgenden Seiten:

Rückfragen: Mag. Alexander Prähauser