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Kaminkehrer

Das Rauchfangkehrergewerbe ist ein tarifgebundenes Gewerbe, wobei die einzelnen Bereiche in verschiedenen Verordnungen geregelt sind.


Verordnung

Möglichkeit zur selbständigen Rechnungsprüfung



   neu        Rechnungsüberprüfung im Internet


Wichtiger Hinweis

  • Ungerechtfertigte Entgeltforderungen können gem. § 1486 ABGB für max. 3 Jahre zurückgefordert werden.

Bild: Kaminkehrer