Verbraucherschutz im Land Salzburg
In der immer komplexer werdenden Konsumgesellschaft bedurfte das Verhältnis Unternehmer/Verbraucher einer eigenständigen Regelung. Dem zu Folge entstand neben den allgemeinen Regelungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (Regelungen für Rechtverhältnisse allgemeiner Art) und dem Handelsrecht (Rechtsverhältnisse zwischen Gewerbetreibenden) ein völlig neuer und selbständiger Rechtsbereich, welcher teils im Privatrecht teils im öffentlichen Recht geregelt wurde.
Der privat-rechtliche Konsumentenschutz wird heute weitgehend von unabhängigen Verbraucherschutzorganisationen (Konsumentenberatung der Arbeiterkammer, Verein für Konsumenteninformation etc) wahrgenommen.
Der öffentlich-rechtlich geregelte Bereich wird dagegen von Behörden (Produktsicherheitsbehörden, Lebensmittelpolizei etc.) kontrolliert.
Beratung und Hilfe durch den Verbraucherschutz des Amtes der Salzburger Landesregierung:
Wir sind Ihre erste Anlaufstelle in allen Konsumenten- und Wettbewerbsfragen. Unser Team hilft Ihnen gerne zum richtigen Ansprechpartner für Ihre Probleme weiter.
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Hier finden Sie eine Übersicht über Broschüren des Verbraucherschutzes, des Bundesministeriums sowie Broschüren anderer Behörden und Ämter.
Kuratorium für Verkehrssicherheit
Pressemitteilungen des KfV
Aktuelles
Rauchfangkehrer - Rechnungsüberprüfung online
Überprüfung nach dem neuen Tarif (gültig ab 1.9.2011)- Rückrufe und Warnungen des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz
- Verzeichnis von Normen für die allgemeine Sicherheit von Verbraucherprodukten

