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Sozialversicherung


In Österreich gibt es eine gesetzliche Sozialversicherungspflicht. Diese Sozialversicherung umfasst:

  • Arbeitslosenversicherung,
  • Krankenversicherung,
  • Unfallversicherung,
  • Pensionsversicherung.


Das bedeutet:

  • Für Unselbstständige: Personen, die unselbständig erwerbstätig sind und im Monat mehr als € 366,33 (2010) verdienen, sind sozialversichert. Diesen Personen wird ihr Sozialversicherungsbeitrag direkt vom Dienstgeber bei der Lohnauszahlung abgezogen. Familienangehörige und Kinder können kostenfrei mitversichert werden - ausgenommen bei kinderlosen EhepartnerInnen.
  • Für Selbstständige: Personen, die selbstständig tätig sind, sind verpflichtet, sich bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt anzumelden.


Krankenversicherung
Die Krankenversicherung umfasst unter anderem die kostenlose Behandlung durch Ärztinnen, Krankenhäuser sowie Krankengeld.
Wer krank wird und zum Arzt / zur Ärztin oder ins Krankenhaus geht, muss immer die e-Card mitnehmen. Für die Behandlung bei Fachärzten ist zusätzlich eine sogenannte "Überweisung" durch den praktischen Arzt notwendig. Auch Kinder erhalten ab Geburt eine eigene e-Card.
Mehr: www.sgkk.at


Arbeitslosenversicherung
Wer einer erwerbsmäßigen Arbeit nachgeht, zahlt automatisch Arbeitslosenversicherung (ausgenommen geringfügig Beschäftigte). Genauer: Selbständig Erwerbstätige und freie Dienstnehmer, die in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, sich gleichzeitig arbeitslosenversichert. Die Höhe des Beitrags beträgt 6% des Entgelts, wobei dieser Beitrag je zur Hälfte vom Dienstgeber und vom Dienstnehmer zu tragen ist.
Im Falle der Arbeitslosigkeit erhält man Leistungen wie das Arbeitslosengeld.
Die Abwicklung erfolgt über das Arbeitsmarktservice.
Mehr: www.ams.at


Pensionsversicherung
Wer einer erwerbsmäßigen Arbeit nachgeht, zahlt automatisch Beiträge zur Pensionsversicherung.
Aufgabe der Pensionsversicherung ist die finanzielle Absicherung des Versicherten und dessen Angehörigen im Alter oder nach krankheitsbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben.
Mehr: www.pensionversicherung.at


Unfallversicherung
Wer einer erwerbsmäßigen Arbeit nachgeht, zahlt automatisch Beiträge zur Unfallversicherung.
Als Versicherungsfälle in der Unfallversicherung gelten der Arbeitsunfall und die Berufskrankheit. In diesen Fällen werden zB Unfallheilbehandlung, Heilmittel, Spitalspflege, Versehrtenrenten bezahlt.
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Arbeit ereignet. Unfallversicherungsschutz ist damit insbesondere für Unfälle gegeben, die sich im Betrieb ereignen.
Mehr: www.auva.at