Menschenrechtsinstitutionen
In Österreich bestehen neben Gerichten und Verwaltungsbehörden zahlreiche andere Institutionen, die entweder umfassend bei der Durchsetzung der Grund- und Freiheitsrechte oder auf bestimmten Gebieten der Menschenrechte tätig sind.
Abgesehen von der Kontrollfunktion des Verfassungsgerichtshofes ist darauf hinzuweisen, dass auch die ordentliche Gerichtsbarkeit, nämlich die Zivil- und Strafgerichte, an die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit gebunden sind und diese beachten.
Wesentliche Bedeutung kommt dem Menschenrechtsbeirat und seinen Kommissionen zu, die die Wahrung der Menschenrechte im Rahmen des Vollzugs durch die Sicherheitsbehörden und anderer Organe im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres obliegt. Zu verweisen ist auch auf:
- die Gleichbehandlungskommissionen und die Gleichbehandlungsanwaltschaft,
- die Datenschutzkommission,
- die Rechtschutzbeauftragten,
- die Kinder- und Jugendanwaltschaften,
- Justizombudsstellen,
- Patientenanwaltschaften.
Die Volksanwaltschaft gewährleistet eine wichtige Kontrolle menschenrechtlicher Standards im Bereich der Vollziehung und unterstützt als Ombudsstelle Personen, die behaupten, von der öffentlichen Verwaltung unrechtmäßig behandelt zu werden. Im Zuge der geplanten Ratifikation des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe sollen die Aufgaben des in diesem Fakultativprotokoll vorgesehenen nationalen Mechanismus zur Verhütung von Folter der Volksanwaltschaft übertragen werden. Darüber hinaus ist Österreich seit Juni 2009 auch Sitz des Internationalen Ombudsmanninstituts und stellt derzeit auch dessen Generalsekretär.
Der Wahrung von Rechten der Opfer von Gewalthandlungen im Zivil- und Strafverfahren dient das Recht auf juristische und psychologische Prozessbegleitung, welche die Vorbereitung der Betroffenen auf das Verfahren und die damit verbundenen emotionalen Belastungen sowie die rechtliche Beratung und berufsmäßige Vertretung umfasst.

