Integrationsvereinbarung
Die Integrationsvereinbarung verlangt von MigrantInnen, sofern sie einen Daueraufenthalt in Österreich anstreben, gute Deutschkenntnisse.
Betrifft
Die Integrationsvereinbarung betrifft nur Drittstaatangehörige (also keine EU/EWR-Bürger und SchweizerInnen), die seit 01.01.2006 in Österreich wohnen.
Bestimmte Personengruppen (Kinder unter 14 Jahren, Personen aufgrund ihres Gesundheitszustands) sind von der Integrationsvereinbarung ausgenommen.
Fünf Jahre Zeit
Die Integrationsvereinbarung ist ab 1.7.2011 innerhalb von zwei Jahren ab Erteilung der Erstniederlassungsbewilligung zu erfüllen.
Nachweis
Dazu wird ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse verlangt. Als Standard setzt die Integrationsvereinbarung das A2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen fest.
Zertifizierte Deutschkurse
Den ZuwanderInnen werden spezielle Deutschkurse angeboten: siehe Broschüre "Deutsch lernen in Salzburg".
Förderung / Gutschein
Für den Besuch solcher Kurse erhalten die Betroffenen eine finanzielle Unterstützung durch den Integrationsfonds in Form eines Gutscheins (im Wert von 50% der Kurskosten, max. 750 € oder 2,50 € pro Stunde).
Die Gutscheine können nur innerhalb von 18 Monaten nach Ausgabe und bei erfolgreichem Abschluss der Kurse eingelöst werden.
Broschüre: "Deutsch lernen in Salzburg"
Sprachtest
Der ÖIF zertifiziert und evaluiert die Anbieter von Deutsch-Integrationskurse.
Kursmarkt
Sprachinstitute können sich zertifizieren lassen und damit Deutsch-Integrationskurse abhalten. Nähere Infos dazu erteilt der ÖIF.
Im Land Salzburg sind aktuell folgende Sprachinstitute ÖIF-zertifiziert: www.integrationsfonds.at
Umsetzung durch ÖIF
Für die Umsetzung der Integrationsvereinbarung ist der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) verantwortlich.
Links
- www.integrationsfonds.at
- www.bmi.gv.at (in Englisch, Chinesisch, Französisch, Russisch, Spanisch, Türkisch, Serbisch, …)

