Aufenthalt in Österreich
2. Aufenthalt in Österreich
Wer sich in Österreich zu einem bestimmten Zweck oder auf Dauer aufhalten will, braucht dazu einen Aufenthaltstitel. Dabei ist zu unterscheiden:
Aufenthaltserlaubnis - für den vorübergehenden Aufenthalt
Die Aufenthaltserlaubnis wird erteilt, wenn sich eine Person vorübergehend in Österreich niederlassen will.
Beispiele: Studienaufenthalt, Saisonarbeitskraft, Betriebsentsandter,…
Niederlassungsbewilligung - für die dauerhafte Niederlassung
Die Niederlassungsbewilligung wird gewährt, wenn eine Person sich auf Dauer in Österreich niederlassen will. Ziel dieses Aufenthalts ist, dass in Österreich der Lebensinteressen sein soll, in Verbindung mit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Seit 1998 besteht auch die Möglichkeit des Familiennachzug (Ehepartner und minderjährige Kinder).

