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Arbeiten in Österreich


Wer in Österreich als AusländerIn arbeiten will, muss bestimmte Berechtigungen und Anforderungen erfüllen. Die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung allein genügt nicht.

MigrantInnen, die in Österreich unselbständig arbeiten wollen, benötigen jedenfalls

  • Aufenthaltsgenehmigung bzw Niederlassungsbewilligung und
  • Arbeitsbewilligung (nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz).


Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU

Innerhalb der EU und des EWR-Staaten haben die BürgerInnen das Recht ohne Arbeitsbewilligung in Österreich zu arbeiten. Das heißt, diese Personen brauchen aus diesen Ländern keine Arbeitsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz. Alle anderen Personen (Drittstaatsangehörige) brauchen diese Arbeitsbewilligung.

Drittstaatsangehörige sind Personen, die keine StaatsbürgerInnen eines der 29 EWR-Staaten und auch nicht die Staatsbürgerschaft von Bulgarien oder Rumänien besitzen.

Arbeitnehmerfreizügigkeit für StaatsbürgerInnen folgender Staaten (29 EWR-Staaten):

  1. Belgien
  2. Dänemark
  3. Deutschland
  4. Estland
  5. Finnland
  6. Frankreich
  7. Griechenland
  8. Großbritannien
  9. Irland
  10. Island
  11. Italien
  12. Lettland
  13. Liechtenstein
  14. Litauen
  15. Luxemburg
  16. Malta
  17. Niederlande
  18. Norwegen
  19. Österreich
  20. Polen
  21. Portugal
  22. Schweden
  23. Schweiz
  24. Slowakei
  25. Slowenien
  26. Spanien
  27. Tschechien
  28. Ungarn
  29. Zypern

Bulgarien und Rumänien
Für BürgerInnen aus den Ländern Bulgarien und Rumänien wird die ArbeitnehmerInnenfreizügigkeit erst ab 31.21.2013 wirksam.
Bulgarische und rumänische StaatsbürgerInnen brauchen aber keine Aufenthaltserlaubnis.  

Drittstaatsangehörige
Arbeitet ein Drittstaatsangehöriger legal in einem EWR-Staat, so führt das nicht automatisch zu einem freien Arbeitsmarktzugang in Österreich, weil dafür zusätzlich die Berechtigung zur Niederlassung vorliegen muss.


Zuständigkeit

Die Entscheidungen zu Anträgen der Ausländerbeschäftigung trifft das Arbeitsmarktservice (AMS).


Übersichtliche Darstellungen bieten: